Hallo cibernauta,
also ich habs im Netz wieder gefunden.
inge-hannemann.de
Da kannst du mal die cleveren Tricks nachlesen, was Inge Hanneman so heraus gefunden hat.
Meine bisherige persönliche Erfahrung ist, daß die fachliche Qualifikation eines Behördenmitarbeiters grundsätzlich zweitrangig ist, sofern er den Weisungen von oben folgt.
Das erlebe ich persönlich doch aktuell erneut damit, daß mir jetzt eine SB der DRV meine bisherig bereits drei mal bewilligte Arbeitsmarktrente (seit 2012 per Bescheid und zwei folgender Weiterbewilligungsanträge) nun mit der Begründung lapidar ablehnt (und zwar den kompletten Rentenanspruch) - weil meine medizinischen Unterlagen es nach Aktenlage
angeblich nicht hergeben -. Hallo, was war den die Jahre zuvor, denn es hat sich zwischenzeitlich nichts gravierend geändert. Was bitte ist mit dem Gerichtsurteil zur Teil-EMR zu dem die DRV bereits Ende der 90er Jahre verurteilt wurde.
Nichts anderes ist es eben auch mit den Schweigepflichtendbindungen, die zwar im Beiblatt anfänglich als Freiwillig bezeichnet werden, aber wo man dann bei genauen Lesen unschwer feststellen kann, das dies nur dann akzeptiert wird wenn man eine sachliche Begründung dafür vorträgt (eine die dem SB gefällt). Also doch nicht freiwillig?
HermineL hat doch mit ihrer Klage vor dem Sozialgericht genau das selbe Problem, das Gericht verlangt eine Schweigepflichtendbindung und droht ohne diese das Verfahren nicht fortzuführen. Offenbar hat dort das Intervinieren inzwischen doch einen gewissen Grad an erfolg, wohl auch weil das Gericht einen Ausweg gefunden hat.
Leider scheint es so, daß unsere Gerichte (SG) eben wenig vom Datenschutz halten, eben weil damit das Ausspähen (Ausschnüffeln) der betroffenen eben kontakariert wird, womit ein SB wohlmöglich nicht in den Genuss von Gesundheitsinformationen gelangt, was diese Herrschaften ja angeblich für eine erfolgreiche Vermittlung zwingend bedürfen. Ich frag mich da schon ernsthaft, wozu ein SB die speziellen Krankheiten eines Antragstellers kennen muß, ist er doch kein Arzt und kann demzufolge die speziellen Zusamenhänge gar nicht fachlich beurteilen. Immerhin stellt ein äD-Gutachter doch auftragsgemäß fest, wozu der Betroffene noch arbeitsmäßig/leistungsmäßig im Stande ist.
Demzufolge wäre ich mit einer strikten Verweigerung eine Schweigepflichtendbindung zu unterschreiben VORSICHTIG, eher erscheint es mir da sinnvoll sowas im Vorfeld mit den behandelnden Arzt/Ärzten zu besprechen und die Schweigepflichtendbindung dann eher mal zeitlich (auf max. 3 Monate) drastisch einzuschränken und vor allem keine für Gott und die Welt zu unterschreiben, vor allem nicht für andere Leistungsträger wie KK (MDK) oder DRV etc..
Wer perse keine Schweigepflichtendbindung unterschreibt muß immer damit rechnen, daß das ganze dann ggf. vor dem SG landet, eben weil die abverlangende Stelle dann wohl die Leistung als Druckmittel einstellen wird, darüber sollte man sich immer im klaren sein.
Grüße saurbier