Dir bzw. euch werden wohl eher die 30.000,- € ausgezahlt, denn der Erbfall selbst dürfte schon eingetreten sein und somit wurde auch bereits geerbt.Nun werde ich mit meinen Geschwistern aber wohl an die 30.000€ erben.
Warum? Und wann war denn "damals"? War der Erbfall vor dem Leistungsbezug oder während des Leistungsbezugs?Soweit ich weiß, geht das Geld an Opa, da wir damals noch nicht volljährig waren.
Dann geht das Geld auch dann den jeweiligen Erben. Bei Minderjährigkeit steht nur die Verwaltung des Geldes dem Erziehungsberechtigten zu.Aber im Testament sind wir als Erben angegeben.
Der Zufluss des Geldes ist gegenüber dem JC anzugeben im Rahmen der Mitwirkungspflichten.Wie verhält es sich nun?
Sofern der Erbfall während des Leistungsbezugs war, dann bringt das überhaupt nichts, weil dir im Moment des Erbfalles das Erbe zusteht und es nur noch auf den Zeitpunkt der Anrechnung ankommt. Zumal du dir mit einer Ausschlagung weitaus größere Probleme einhandeln könntest, als wenn du den Zufluss einfach meldest und das JC diesen dann anrechnet und du ggf einfach nur aus dem Leistungsbezug fällst.Der Notfall-Plan wäre ansonsten wohl, sich vorab irgendeinen Job zu suchen und das Erbe dann ausschlagen.
Das würde eine eventuelle Ausschlagung unwirksam machen.Meine Geschwister könnten mir im Privaten dann ja meinen „Anteil“ schenken.
Das "Amt" kassiert da gar nichts, denn du bekommst das Geld ja und erhältst lediglich keine Leistungen mehr. Wofür auch, wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst?Alles andere macht für mich keinen Sinn, da sonst das Amt oder die Gläubiger kassieren.
Mit Verlaub.... einiges.Oder sehe ich das falsch?
Dir steht dein Erbanteil abzüglich der Zahlungsverpflichtungen zu. Somit stehst du auch nicht blöd da, sondern bekommst genau das, was dir eben auch zusteht.und wir sollten uns auch holen, was einem zusteht.
Nein, der Sterbefall liegt nicht mal 2 Wochen zurück. Innerhalb 6 Wochen, nach(!) Kenntnis kann man immer noch ausschlagen. Da ein Testament besteht, wird man höchstwahrscheinlich auch angeschrieben? Falls nicht, stehen immer noch 6 Wochen im RauDir bzw. euch werden wohl eher die 30.000,- € ausgezahlt, denn der Erbfall selbst dürfte schon eingetreten sein und somit wurde auch bereits geerbt.
Es gab schon in meiner Kindheit einen weiteren Todesfall( bin elternlos) und da war ich keine 18 Jahre alt, auch meine Geschwister waren dies nicht. Opa sagt daher, dass das Geld ihm zugeschrieben wird.Warum? Und wann war denn "damals"? War der Erbfall vor dem Leistungsbezug oder während des Leistungsbezugs?
Dann geht das Geld auch dann den jeweiligen Erben. Bei Minderjährigkeit steht nur die Verwaltung des Geldes dem Erziehungsberechtigten zu.
Der Zufluss des Geldes ist gegenüber dem JC anzugeben im Rahmen der Mitwirkungspflichten.
Okay. Es gibt ja auch die Möglichkeit für kurze Zeit dies Abzumelden und dann wieder erneut anmelden?Sofern der Erbfall während des Leistungsbezugs war, dann bringt das überhaupt nichts, weil dir im Moment des Erbfalles das Erbe zusteht und es nur noch auf den Zeitpunkt der Anrechnung ankommt. Zumal du dir mit einer Ausschlagung weitaus größere Probleme einhandeln könntest, als wenn du den Zufluss einfach meldest und das JC diesen dann anrechnet und du ggf einfach nur aus dem Leistungsbezug fällst.
Ich möchte aber nichts vom Erbe an die Gläubiger abdrücken, das ist doch der Knackpunkt. Muss man nicht verstehen oder akzeptieren, aber ich zahle das lieber in einer Privatinsolvenz dann über 3 Jahre ab.Das würde eine eventuelle Ausschlagung unwirksam machen.
Das "Amt" kassiert da gar nichts, denn du bekommst das Geld ja und erhältst lediglich keine Leistungen mehr. Wofür auch, wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst?
Und die Gläubiger "kassieren" das, was du schuldig bist. In meiner Welt bezahlt man seine Schulden, aber was weiß ich schon.
Bei einem P-Konto wird alles über 1260€ gepfändet. Beispiel:Mit Verlaub.... einiges.
Dir steht dein Erbanteil abzüglich der Zahlungsverpflichtungen zu. Somit stehst du auch nicht blöd da, sondern bekommst genau das, was dir eben auch zusteht.
Okay und was willst du damit jetzt sagen? Einfach mal 0 geholfen der BeitragJeder hat so sein Mantra, mit dem er durchs Leben geht... 🥱
Also innerhalb des Leistungsbezugs. Du bist daher, Stand jetzt, Erbe geworden und dir gehört dein Erbanteil an den 30.000,-. Der Erbfall ist übrigens unverzüglich dem JC mitzuteilen, was du hoffentlich schon erledigt hast. Andernfalls kann da ganz schnell das nächste Problem entstehen.Nein, der Sterbefall liegt nicht mal 2 Wochen zurück.
Ist mir bestens bekannt, da das mein täglich Brot ist.Innerhalb 6 Wochen, nach(!) Kenntnis kann man immer noch ausschlagen.
Richtig. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und gibt dies den Beteiligten bekannt.Da ein Testament besteht, wird man höchstwahrscheinlich auch angeschrieben?
Aber ihr seid Erben geworden?Es gab schon in meiner Kindheit einen weiteren Todesfall( bin elternlos) und da war ich keine 18 Jahre alt, auch meine Geschwister waren dies nicht.
Was soll denn "ihm zugeschrieben" bedeuten? Wenn du Erbe geworden bist, dann gehört dir die Kohle. Egal was Opa sagt. Die Vermögenssorge und damit die Befugnis zur Verwaltung des Geldes hat dann dein gesetzlicher Vertreter gehabt. Ab Volljährigkeit darfst du dann ganz alleine über das Geld verfügen.Opa sagt daher, dass das Geld ihm zugeschrieben wird.
Das Geld steht dir zu. Immer noch egal, was Opa sagt. Wenn er sich das Geld einfach unter den Nagel reißt, dann macht er sich strafbar.Okay, weil Opa sagt, es wird ausgezahlt, siehe Punkt oben. Auch wenn ich im Testament stehe.
Ja, die gibt es, aber bringt dir nichts, weil der Erbfall bereits erfolgt ist und des Weiteren die Abmeldung unwirksam ist, wenn diese dazu dient, andere Rechtsvorschriften zu umgehen. Genau das versuchst du nämlich gerade.Es gibt ja auch die Möglichkeit für kurze Zeit dies Abzumelden und dann wieder erneut anmelden?
Ja, ich möchte auch so vieles nicht.....Ich möchte aber nichts vom Erbe an die Gläubiger abdrücken,
Auch bestens bekannt. Um genau zu sein, sind es 1.252,64 €.Bei einem P-Konto wird alles über 1260€ gepfändet.
Richtig. Denn das Geld steht den Gläubigern zu und nicht dir. Du willst doch auch bekommen, was dir zusteht, aber bei anderen zählt das nicht. Doppelmoral nennt man sowas.Schulden in Höhe von 5000€.
Erbe kommt mit 5000€. Dann wird fast alles gepfändet,
Na und? Der Erbfall ist doch trotzdem eingetreten.Nein, der Sterbefall liegt nicht mal 2 Wochen zurück. Innerhalb 6 Wochen, nach(!) Kenntnis kann man immer noch ausschlagen.
Was hat denn der damalige Todesfall mit dem jetzigen zu tun?Es gab schon in meiner Kindheit einen weiteren Todesfall( bin elternlos) und da war ich keine 18 Jahre alt, auch meine Geschwister waren dies nicht.
Genau das wird geschehen, wenn du das Erbe dem Jobcenter meldest. Du fällst für Zeit X aus dem Bezug, weil du das Erbe einsetzen musst, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hast du Schein Schonvermögen erreicht, kannst du wieder einen Antrag stellen.Okay. Es gibt ja auch die Möglichkeit für kurze Zeit dies Abzumelden und dann wieder erneut anmelden?