Kann ich mein Erbe trotz Hartz 4 und Schulden dennoch behalten? Ist das möglich oder steht man quasi blöd da?

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Löwex95

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Sehr geehrte Damen und Herren,

evtl. kann man mir hier eine Antwort geben.
Ich bin leider ALG2 Bezieher und habe zudem auch noch ein P-Konto, sprich einige Schulden. Nun werde ich mit meinen Geschwistern aber wohl an die 30.000€ erben. Soweit ich weiß, geht das Geld an Opa, da wir damals noch nicht volljährig waren. Aber im Testament sind wir als Erben angegeben. Wie verhält es sich nun? Der Notfall-Plan wäre ansonsten wohl, sich vorab irgendeinen Job zu suchen und das Erbe dann ausschlagen. Meine Geschwister könnten mir im Privaten dann ja meinen „Anteil“ schenken.
Alles andere macht für mich keinen Sinn, da sonst das Amt oder die Gläubiger kassieren.
Oder sehe ich das falsch?
Liebe Grüße!
PS: Bitte keine Belehrungen. Der Staat schikaniert uns tagtäglich und wir sollten uns auch holen, was einem zusteht.
 

TazD

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Nun werde ich mit meinen Geschwistern aber wohl an die 30.000€ erben.
Dir bzw. euch werden wohl eher die 30.000,- € ausgezahlt, denn der Erbfall selbst dürfte schon eingetreten sein und somit wurde auch bereits geerbt.

Soweit ich weiß, geht das Geld an Opa, da wir damals noch nicht volljährig waren.
Warum? Und wann war denn "damals"? War der Erbfall vor dem Leistungsbezug oder während des Leistungsbezugs?

Aber im Testament sind wir als Erben angegeben.
Dann geht das Geld auch dann den jeweiligen Erben. Bei Minderjährigkeit steht nur die Verwaltung des Geldes dem Erziehungsberechtigten zu.

Wie verhält es sich nun?
Der Zufluss des Geldes ist gegenüber dem JC anzugeben im Rahmen der Mitwirkungspflichten.

Der Notfall-Plan wäre ansonsten wohl, sich vorab irgendeinen Job zu suchen und das Erbe dann ausschlagen.
Sofern der Erbfall während des Leistungsbezugs war, dann bringt das überhaupt nichts, weil dir im Moment des Erbfalles das Erbe zusteht und es nur noch auf den Zeitpunkt der Anrechnung ankommt. Zumal du dir mit einer Ausschlagung weitaus größere Probleme einhandeln könntest, als wenn du den Zufluss einfach meldest und das JC diesen dann anrechnet und du ggf einfach nur aus dem Leistungsbezug fällst.

Meine Geschwister könnten mir im Privaten dann ja meinen „Anteil“ schenken.
Das würde eine eventuelle Ausschlagung unwirksam machen.

Alles andere macht für mich keinen Sinn, da sonst das Amt oder die Gläubiger kassieren.
Das "Amt" kassiert da gar nichts, denn du bekommst das Geld ja und erhältst lediglich keine Leistungen mehr. Wofür auch, wenn du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst?
Und die Gläubiger "kassieren" das, was du schuldig bist. In meiner Welt bezahlt man seine Schulden, aber was weiß ich schon.

Oder sehe ich das falsch?
Mit Verlaub.... einiges.

und wir sollten uns auch holen, was einem zusteht.
Dir steht dein Erbanteil abzüglich der Zahlungsverpflichtungen zu. Somit stehst du auch nicht blöd da, sondern bekommst genau das, was dir eben auch zusteht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Löwex95

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Dir bzw. euch werden wohl eher die 30.000,- € ausgezahlt, denn der Erbfall selbst dürfte schon eingetreten sein und somit wurde auch bereits geerbt.
Nein, der Sterbefall liegt nicht mal 2 Wochen zurück. Innerhalb 6 Wochen, nach(!) Kenntnis kann man immer noch ausschlagen. Da ein Testament besteht, wird man höchstwahrscheinlich auch angeschrieben? Falls nicht, stehen immer noch 6 Wochen im Rau
Warum? Und wann war denn "damals"? War der Erbfall vor dem Leistungsbezug oder während des Leistungsbezugs?
Es gab schon in meiner Kindheit einen weiteren Todesfall( bin elternlos) und da war ich keine 18 Jahre alt, auch meine Geschwister waren dies nicht. Opa sagt daher, dass das Geld ihm zugeschrieben wird.
Dann geht das Geld auch dann den jeweiligen Erben. Bei Minderjährigkeit steht nur die Verwaltung des Geldes dem Erziehungsberechtigten zu.

Okay, weil Opa sagt, es wird ausgezahlt, siehe Punkt oben. Auch wenn ich im Testament stehe.
Der Zufluss des Geldes ist gegenüber dem JC anzugeben im Rahmen der Mitwirkungspflichten.

Das ist mir durchaus bewusst.
Okay. Es gibt ja auch die Möglichkeit für kurze Zeit dies Abzumelden und dann wieder erneut anmelden?

Ich möchte aber nichts vom Erbe an die Gläubiger abdrücken, das ist doch der Knackpunkt. Muss man nicht verstehen oder akzeptieren, aber ich zahle das lieber in einer Privatinsolvenz dann über 3 Jahre ab.
Mit Verlaub.... einiges.


Dir steht dein Erbanteil abzüglich der Zahlungsverpflichtungen zu. Somit stehst du auch nicht blöd da, sondern bekommst genau das, was dir eben auch zusteht.
Bei einem P-Konto wird alles über 1260€ gepfändet. Beispiel:
Schulden in Höhe von 5000€.
Erbe kommt mit 5000€. Dann wird fast alles gepfändet, das möchte ich ungehen.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Jeder hat so sein Mantra, mit dem er durchs Leben geht... 🥱
Okay und was willst du damit jetzt sagen? Einfach mal 0 geholfen der Beitrag
 

TazD

Super-Moderation
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Nein, der Sterbefall liegt nicht mal 2 Wochen zurück.
Also innerhalb des Leistungsbezugs. Du bist daher, Stand jetzt, Erbe geworden und dir gehört dein Erbanteil an den 30.000,-. Der Erbfall ist übrigens unverzüglich dem JC mitzuteilen, was du hoffentlich schon erledigt hast. Andernfalls kann da ganz schnell das nächste Problem entstehen.

Innerhalb 6 Wochen, nach(!) Kenntnis kann man immer noch ausschlagen.
Ist mir bestens bekannt, da das mein täglich Brot ist.

Da ein Testament besteht, wird man höchstwahrscheinlich auch angeschrieben?
Richtig. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und gibt dies den Beteiligten bekannt.

Es gab schon in meiner Kindheit einen weiteren Todesfall( bin elternlos) und da war ich keine 18 Jahre alt, auch meine Geschwister waren dies nicht.
Aber ihr seid Erben geworden?

Opa sagt daher, dass das Geld ihm zugeschrieben wird.
Was soll denn "ihm zugeschrieben" bedeuten? Wenn du Erbe geworden bist, dann gehört dir die Kohle. Egal was Opa sagt. Die Vermögenssorge und damit die Befugnis zur Verwaltung des Geldes hat dann dein gesetzlicher Vertreter gehabt. Ab Volljährigkeit darfst du dann ganz alleine über das Geld verfügen.

Okay, weil Opa sagt, es wird ausgezahlt, siehe Punkt oben. Auch wenn ich im Testament stehe.
Das Geld steht dir zu. Immer noch egal, was Opa sagt. Wenn er sich das Geld einfach unter den Nagel reißt, dann macht er sich strafbar.

Es gibt ja auch die Möglichkeit für kurze Zeit dies Abzumelden und dann wieder erneut anmelden?
Ja, die gibt es, aber bringt dir nichts, weil der Erbfall bereits erfolgt ist und des Weiteren die Abmeldung unwirksam ist, wenn diese dazu dient, andere Rechtsvorschriften zu umgehen. Genau das versuchst du nämlich gerade.

Ich möchte aber nichts vom Erbe an die Gläubiger abdrücken,
Ja, ich möchte auch so vieles nicht.....

Bei einem P-Konto wird alles über 1260€ gepfändet.
Auch bestens bekannt. Um genau zu sein, sind es 1.252,64 €.

Schulden in Höhe von 5000€.
Erbe kommt mit 5000€. Dann wird fast alles gepfändet,
Richtig. Denn das Geld steht den Gläubigern zu und nicht dir. Du willst doch auch bekommen, was dir zusteht, aber bei anderen zählt das nicht. Doppelmoral nennt man sowas.
 

Pauer

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Nein, der Sterbefall liegt nicht mal 2 Wochen zurück. Innerhalb 6 Wochen, nach(!) Kenntnis kann man immer noch ausschlagen.
Na und? Der Erbfall ist doch trotzdem eingetreten.
Es gab schon in meiner Kindheit einen weiteren Todesfall( bin elternlos) und da war ich keine 18 Jahre alt, auch meine Geschwister waren dies nicht.
Was hat denn der damalige Todesfall mit dem jetzigen zu tun?
 

Larsson

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Okay. Es gibt ja auch die Möglichkeit für kurze Zeit dies Abzumelden und dann wieder erneut anmelden?
Genau das wird geschehen, wenn du das Erbe dem Jobcenter meldest. Du fällst für Zeit X aus dem Bezug, weil du das Erbe einsetzen musst, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hast du Schein Schonvermögen erreicht, kannst du wieder einen Antrag stellen.
Es ist also völlig egal, ob du dich abmeldest beim Jobcenter oder die dein Erbe anrechnen.
 

grün_fink

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Wobei ich meine mal gelesen zu haben, dass Schulden aus dem Erbe in solchen Fällen durchaus kein "Verschwenden" für das JC sein dürfte, bin mir da aber unsicher.
Falls das so stimmt, kann man die Gläubiger bedienen und dann zügig einen Neuantrag stellen, ohne das das JC da Probleme machen darf.
Aber wie gesagt, das weiß ich nicht genau.
 

Spiteri

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Ein Erbfall ist unverzüglich nach Bekanntwerden dem JC mitzuteilen.

Da in der Regel weder das Erbe sofort zur Verfügung steht und man davon auch die durch den Erbfall entstehenden Kosten davon bezahlt ist das unbereinigtes Erbe.
Der / die Erben zahlen also Bestattungsinstitut, Friedhof, Miete für die 3 Monate Kündigungsfrist der Wohnung des Erblassers ( §525 BGB), Wohnungsauflösung/ Beräumung, Abo- Verträge des Erblassers, offene Forderungen des Erblassers. Danach gilt das Erbe als bereinigt und diese Zahlungen sollte man per Rechnung/ Quittungen dem JC nachweisen können!! Die Restsumme wird jetzt für das JC interessant,

Übersteigt diese den Regelsatz+ KDU aufgeteilt auf 6 Monate, kommt es zur Leistungseinstellung. Ansonsten wird das Erbe auf 6 Monate angerechnet.
Bei Leistungseinstellung ist daran zu denken, sich freiwillig gesetzlich weiterzuversichern in der KV!!
Erforderliche Neuanschaffungen dürfen durchaus getätigt werden, auch Renovierung der Wohnung etc. Verschwendung im Sinne von 6 Monate Kreuzfahrt oder Australien- Trip dagegen läßt das JC nicht zu.

Man verbraucht sein Erbe bis auf die Schonvermögensgrenze und kann dann einen NEUEN Antrag auf ALG2 stellen- also keinen WBA.

Die Bedienung von Gläubigern hat eigentlich Vorrang, ist jedoch nicht dem Steuerzahler anzulasten.
Auf Deutsch: Die Schulden kannst zwar von dem Erbe tilgen, nur springt das JC und damit die Solidargemeinschaft nicht ein um Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren weil Du Deine Gläubiger bedient hast. Die Schulden hast DU fabriziert und kein anderer. Also haftest auch nur DU dafür und kein anderer.

Fazit: Sozialbetrug kommt immer ans Licht, wird heutzutage nicht mehr lax mit Sozialstunden bestraft und lohnt nicht.
Und Nein, ich fands in meinem Erbfall auch nicht toll meine Erbschaft erst verbrauchen zu müssen bevor ich wieder Leistungen vom JC erhielt.


LG
 
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