Kann ich diese EGV "bedenkenlos" unterschreiben?

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kbnar

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Hallo ihr Lieben,

bei meinem letzten Termin wurde ich zu einer neuen EGV gedrängt. Die alte beinhaltete noch die Aufgabe mich beim Medizinischen Dienst vorzustellen, glücklicher Weise hat sich mein Psychischer zustand soweit stabilisiert, dass ich es schaffe halbtags etwas zu machen.

Ich möchte meinen MSA nachholen, was andere an der selben Schule, in ähnlicher Situation (alleinerziehend) ohne druck seitens ihres Bearbeiters vom selben Jobcenter machen können.
Mein Bearbeiter sagt mir jedoch klar, ohne arbeiten könne ich das vergessen.
Hierzu ein anderer Thread von mir:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/195559-bafoeg-antrag-gestellt-geht.html

Die EGV habe ich erstmal nur mitgenommen zum überprüfen.
Was ist in meinem Falle besser? Unterschreiben oder den VA abwarten?

Freue mich sehr, wenn sich das jemand mal anschaut:icon_daumen:

MfG
 

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Gelöschtes Mitglied 41016

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Ich vermisse eine brauchbare Unterstützung durch das Jobcenter.
Wenigstens eine Erstattung der Bewerbungskosten sollte wohl drin sein.
 

Frank71

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Unter Punkt 3...

Was will der SB denn jetzt genau, Du sollst dir einerseits eine Teilzeitstelle suchen um deinen Bedarf zu minimieren, andererseits sollst du einen Schulabschluss machen, das wäre mir zu unbestimmt,entweder ich arbeite in Teilzeit oder ich mache meinen Schulabschluss,beides unter einen Hut zu kriegen ist nicht einfach.
 

vidar

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Du sollst dir einerseits eine Teilzeitstelle suchen um deinen Bedarf zu minimieren, andererseits sollst du einen Schulabschluss machen
Bei einem geplanten mittleren Bildungsabschluss findet der Unterricht je nach Schulform tagsüber, am Abend oder am Wochenende statt. https://www.arbeitsagentur.de/bildung/schule/zweiter-bildungsweg

Also könnte es hier ggf. auch möglich sein einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Hier würde/müsste aber als erschwerend zu betrachten sein, dass @kbnar ein alleinerziehender Vater von zwei 11-jähriger Kinder ist.
 

kbnar

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Also könnte es hier ggf. auch möglich sein einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Hier würde/müsste aber als erschwerend zu betrachten sein, dass @kbnar ein alleinerziehender Vater von zwei 11-jähriger Kinder ist.

Mein Bearbeiter sagt, dass ich dann auf den Abschluss verzichten muss, wenn ich es nicht schaffe nebenbei noch zu arbeiten.
 

vidar

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Mein Bearbeiter sagt, dass ich dann auf den Abschluss verzichten muss, wenn ich es nicht schaffe nebenbei noch zu arbeiten.
Sagen kann er viel, darüber zu entscheiden haben hier aber andere Personen. Ein mündliche Androhung dir die Leistungen zu versagen ist sowieso schon mal irrelevant. Du bist schließlich immer noch bereit einen Teilzeitjob annehmen zu wollen. Wenn er aber der Meinung ist, seine Drohung trotzdem durchsetzen zu müssen/wollen, soll er dir seine Handlungsweise mittels Nennung der Rechtsgrundlage schriftlich begründen.

In deiner EGV stehen ja nicht einmal die Anzahl an Bewerbungen drin, die du monatlich zu erbringen hättest. Über den fehlenden Passus darüber, wie du die Kosten deiner Bewerbungen, sowie die etwaigen Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet bekommen sollst, wurdest du ja bereits von @Dagobert1 aufmerksam gemacht. Unabhängig davon, ist dein SB sowieso dazu verpflichtet dir eine rechtskonforme EGV anzubieten. Wenn er es nicht kann, soll er es halt lassen.

Nur du – nicht der SB - entscheidest darüber, ob du eine EGV unterschreibst oder nicht. Wenn du der Meinung bist diese nicht unterschreiben zu wollen, wartest du halt auf den EGV -VA . Nur gegen diesen kannst du dann auch ggf. einen Widerspruch etc. einreichen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Mein Bearbeiter sagt, dass ich dann auf den Abschluss verzichten muss, wenn ich es nicht schaffe nebenbei noch zu arbeiten.
Schriftlich und nachweisbar beim JC anfragen, wo da der sachliche Zusammenhang ist und warum eine schulische Weiterbildung von einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden soll.
 

kbnar

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Schriftlich und nachweisbar beim JC anfragen, wo da der sachliche Zusammenhang ist und warum eine schulische Weiterbildung von einer gleichzeitigen Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden soll.

Danke für deine Antwort.
An wen dort sollte ich meine Anfrage stellen?

Hat ja wenig sinn wenn ich diese Frage wiederholt meinem Berufsbearbeiter stelle. Dieser sagte ja klar, ich müsse dem Arbeitsmarkt für eine Tz Stelle zu verfügung stehen, weil das jobcenter nicht für die Förderung von einer Schule zuständig ist .


PS: Ich habe nun bereits eine Einladung erhalten, zu der ich meine bisherigen Bewerbungsbemühungen nachweisen soll. (ohne die EGV unterschrieben zu haben)
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
An wen dort sollte ich meine Anfrage stellen?

Hat ja wenig sinn wenn ich diese Frage wiederholt meinem Berufsbearbeiter stelle.
Wende dich direkt an seinen Vorgesetzten.
Bringt das nichts, gehst du noch eine Etage weiter.
Dieser sagte ja klar, ich müsse dem Arbeitsmarkt für eine Tz Stelle zu verfügung stehen, weil das jobcenter nicht für die Förderung von einer Schule zuständig ist .
Ob du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst ist etwas anderes, als unbedingt eine Stelle zu haben (die ja auch erstmal gefunden werden muss).
Da sollte der SB vielleicht mal über den Unterschied nachdenken.
 
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