Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT][FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Alter und Geschlecht im Jobbörsen-Profil?[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Ist dein Jobbörsenprofil für Außenstehende auf anonym gestellt? Wenn nein, dann lass es auf anonym stellen. Zu mehr kannst du nicht verpflichtet werden.
Es ist anonym - mit Alter und Geschlecht ... kann ich das entfernen lassen mit Verweis auf irgendein Gesetz oder Datenschutz?
Die Fragestellung ist sehr interessant.Es ist anonym - mit Alter und Geschlecht ... kann ich das entfernen lassen mit Verweis auf irgendein Gesetz oder Datenschutz?
Alter und Geschlecht gehören zur Kategorie personenbezogener Daten.§ 58 BDSG - Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung meinte:(2) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Löschung sie betreffender Daten zu verlangen,
wenn deren Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist
oder diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.
Da dem ELO beim Profiling regelmäßig die "Einwilligung" zu einem anonymisierten Bewerberprofil vorgegaukelt wird,§ 46 BDSG - Begriffsbestimmungen meinte:1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen;
als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen,
zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen,
die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;
Das ist mein Versuch, die Freiwilligkeit der Angabe von Alter und Geschlecht im Bewerberprofil herzuleiten.§ 51 BDSG - Einwilligung meinte:(2) Erfolgt die Einwilligung der betroffenen Person durch eine schriftliche Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft,
muss das Ersuchen um Einwilligung in verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache so erfolgen,
dass es von den anderen Sachverhalten klar zu unterscheiden ist.
(4) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung der betroffenen Person beruht.
Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, müssen die Umstände der Erteilung berücksichtigt werden.
Die betroffene Person ist auf den vorgesehenen Zweck der Verarbeitung hinzuweisen. Ist dies nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich
oder verlangt die betroffene Person dies, ist sie auch über die Folgen der Verweigerung der Einwilligung zu belehren.
(5) Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, muss sich die Einwilligung ausdrücklich auf diese Daten beziehen.
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