Kann ich den vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Leser in diesem Thema...

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
Ich habe folgendes Problem,ich bin seit dem Jahr 2014 durchgehend krank und im Jahr 2015 habe ich einen Antrag auf EU Rente gestellt.

Ich hatte in 2014 einen Klinikaufenthalt und in 2015 habe ich eine Reha gemacht.In dieser Reha Klinik wurden mir nur Probleme gemacht und es wurde alles in Frage gestellt,was meine Ärzte und Psychologen an Befunde geschrieben hatten.

Es wurde mir durch den Oberarzt am ersten Tag mitgeteilt,was ich mir erlauben würde so lange krank zu sein und das er eine Rente nicht unterstützen würde und ich hätte von ihm nichts zu erwarten.

Ich musste dann im Jahr 2016 zum Rentengutachter,was aber am Ende nur ein Gefälligkeitsgutachten für die DRV Bund gewesen ist.

Meine Anwältin hat im Mai 2017 Klage beim Sozialgericht eingereicht und die haben sich alle Unterlagen nochmal angefordert.Ich habe gestern Post von meiner Anwältin bekommen,dass das Gericht einen Gutachter bestellt hat.

Mir ist jetzt aufgefallen,dass dieser Gutachter unter anderen für die besagte Reha Klinik arbeitet,die mir diese Probleme bereitet hat und die auch einen katastrophalen Endbericht geschrieben haben,vorbei an meiner schlechten Gesundheit.

Wenn ich jetzt zu einem Gutachter gehen soll,der ein Kollege vom Oberarzt aus dieser Klinik ist,dann ist die Begutachtung schon gelaufen,weil er nicht neutral sein kann und befangen sein wird,da ist keine Neutralität mehr gegeben.In dieser Klinik wird täglich für die Rentenversicherung gearbeitet.

Auf der einen Seite Rentengutachter und auf der anderen Seite unabhängiger Gutachter vom Gericht,dass ist ein völliger Interessenkonflikt und gegen den Patienten.

Kann ich diesen Gutachter ablehnen,weil es zum scheitern verurteilt ist und eben parteiisch ist?Ich möchte dieses Spiel nicht mehr mitmachen.
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Hansestadt!
So wie ich deinen Beitrag verstanden habe, hat der Oberarzt der Reha-Klinik den unerfreulichen Entlassungsbericht geschrieben.
Jetzt soll ein Mitarbeiter als Gutachter ein Gutachten verfassen. Allein aus dieser Tatsache kannst du keine Befangenheit ableiten.
Ich würde die DRV bitten dir einen anderen Gutachter zuzuweisen.
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Der Oberarzt der die Begutachtung machen soll,wurde vom Sozialgericht beauftragt,weil ich Klage gegen die DRV Bund eingereicht hatte.

Dieser Oberarzt arbeitet unter anderen für die besagte Rehaklinik,wo auch sein Kollege der andere Oberarzt arbeitet,mit dem ich diese großen Probleme hatte und der diesen katastrophalen Bericht geschrieben hatte für die DRV Bund.

Diese beiden Oberärzte sind Kollegen und arbeiten für die gleiche Klinik und Abteilung.

Das geht bei den beiden Ärzten immer im Wechsel,wenn einer der beiden nicht in der Klinik tätig ist,arbeitet er außerhalb als Psychiater und macht für die Rentenversicherung Gutachten,dann wird einfach wieder gewechselt und der andere Oberarzt übernimmt die Stellung.

Die Klinik arbeitet fast ausschließlich für die Rentenversicherung und sie ist der Rentenversicherung sehr ergeben und nicht unbedingt Patienten freundlich.

Der Konflikt ist der,beide sind Kollegen,arbeiten für die gleiche Klinik,arbeiten als Gutachter für die Rentenversicherung und arbeiten noch außerhalb der Klinik als unabhängiger Gutachter für das Sozialgerichtericht.

Das nenne ich Vetternwirtschaft und eine Neutralität kann nicht mehr gegeben sein,denn man kann nicht für jede Seite arbeiten und noch dabei neutral sein.

Ich habe das schon gewusst,als ich noch Patient in dieser Klinik war und ich habe in der Nähe der Klinik gewohnt.
 
Zuletzt bearbeitet:

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Meine Anwältin hat jetzt beim Sozialgericht beantragt,dass mir ein anderer Gutachter zugeteilt wird.Sie meinte,dass die Chancen nicht sehr hoch sind,einen anderen Gutachter zu bekommen,aber trotzdem sind meine Zweifel an dem zugewiesenen Gutachter berechtigt und sie hat es auch damit begründet.

Es ist ein Versuch,entweder es bleibt dabei oder mir wird ein anderer Gutachter zugewiesen.

Ich muss ganz ehrlich sagen,dass ich eigentlich nach 3 Jahren Kampf um diese EU Rente,nicht unbedingt noch um einen anderen Gutachter kämpfen möchte,aber nach den ganzen Erfahrungen die ich mit Gutachtern und Ärzte sammeln durfte,kann ich so ein Vorgehen nicht akzeptieren,denn es geht um meine Rente und meine Zukunft.

Ich denke das man den Hintergrund beim Gericht mit den Oberarzt in der Rehaklinik nicht unbedingt auf dem Schirm hatte und nicht unbedingt so gewollt war.

Ich möchte nur einen Gutachter,der mit meinen Klinikaufenthalt und deren Oberarzt nichts zu tun hat,dass ist schon alles.

Die DRV Bund hatte in ihrer erneuten Stellungnahme wieder gelogen das die Balken sich biegen.

Ich soll seit einem Jahr nicht mehr beim Hausarzt gewesen sein,was natürlich völliger Schwachsinn ist und ich soll seit einem Jahr keine Krankmeldung mehr haben,was natürlich überhaupt nicht möglich ist,denn ich bin bis heute seit 4 Jahren durchgehend krank geschrieben.

Die DRV hat ihre Hausaufgaben sehr schlecht gemacht,denn ich bin vor einem Jahr umgezogen und ich habe dadurch einen neuen Arzt,der mich behandelt und mit Medikamenten versorgt und das lückenlos.

Die waren so sehr damit beschäftigt,alles mit meiner Erkrankung zu widerlegen und kaputt zu reden,dass denen entgangen ist,dass ich von einem anderen Arzt weiter behandelt werde und krank geschrieben werde.

Man sagte noch,dass mein Nervenarzt keine Beurteilung zu meiner Erkrankung abgegeben hätte,was auch nicht stimmt.Der Neurologe/Psychiater hat vor der Ablehnung des Widerspruchs einen Befund abgegeben und es wurde vom Gericht auch noch ein Befund eingefordert.

Er hat beide Male geschrieben,dass ich nicht erwerbsfähig bin und das liegt beim Gericht vor.

Wenn ich das alles nicht selber erlebt hätte,denn würde ich sagen,dass so etwas nicht möglich ist und das es ein Märchen ist.
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Ich kann deine Sorgen total verstehen und habe auch unangenehme Erfahrungen mit persönlich eingereichten Befangenheitsanträge gemacht. Außerdem weiß ich, dass jeder Anwalt vor Befangenheitsanträgen zurückschreckt.
Dein Anwalt hat alles richtig gemacht und versucht sich mit dem Gericht zu verständigen. Ich hoffe nun für dich, dass das alles klappt.
Worüber ich ganz ehrlich nachdenke; vielleicht solltest du tatsächlich zu der Begutachtung gehen. Der vorgeschlagene Arzt ist jetzt viel leichter angreifbar, falls er einen Müll schreibt.
Nimm mir diese Gedanken nicht übel.
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Vielen Dank für Dein Verständnis!

Ich finde Deinen Gedankendank,dass ich trotzdem zu diesem Gutachter gehe gar nicht schlecht,denn wenn man es von der Seite betrachtet,dann wäre er wirklich leichter angreifbar,wenn er Müll schreibt.Ich habe nur große Angst,dass ich dann wieder ewig für ein neues Gutachten kämpfen muss und das mir viel Zeit verloren geht.

Ich bin mal gespannt,ob das Gericht dem Befangenheitsantrag zustimmt oder nicht.Ich denke das es bei dem alten Gutachter bleiben wird,weil er schon bestellt ist,aber noch ohne Termin für mich.



Mir war es jetzt sehr wichtig,dass meine Anwältin dem Gericht alles mitteilt,was in der Vergangenheit schon mit diesen Ärzten gelaufen ist und das eine neutrale Begutachtung unter diesen Umständen kaum noch gegeben ist.

Meine Anwältin ist bei solchen Schritten sehr überlegt und vorsichtig.

Die DRV hat in ihrer Stellungnahme wieder beantragt,die Klage abzuweisen und dann wird auf die Stellungnahme des beratungsärztlichen Dienstes der DRV verwiesen.Die Rentenversicherung beantragt deshalb ein psychotherapeutisch-psychosomatisches Fachgutachten,wegen den angeblich fehlenden Arztbesuchen,fehlender Krankmeldung und fehlender Befunde,so ist der Wortlaut.

Das sind solche schwachsinnigen und haltlosen Behauptungen,die durch die DRV abgegeben werden,dass man nicht mehr weiß,ob man schreien oder lachen soll.

Ich frage mich langsam,ob das Gericht diesen Blödsinn immer noch glaubt und den Anträgen der DRV nachgibt.Das kann man doch alles in wenigen Minuten widerlegen und richtig stellen und dann müsste das Gericht doch auch einmal sagen,dass jetzt mit den Lügen Schluss ist.

Ich habe aber den Eindruck,dass es von der DRV absichtlich so geschrieben wird,damit genau diese haltlosen Behauptungen wiederum beim Gutachter landen,um ihn sofort in die richtige Richtung für die DRV zu bringen und natürlich gegen mich und dem muss doch mal ein Ende gesetzt werden,weil man sonst immer wieder als ein Patient hingestellt wird,der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Meine Anwältin hat aber Gott sei Dank alles in einer Richtigstellung an das Gericht verfasst.

Ich habe ehrlich gesagt,den Hals mit der Rentenversicherung und deren ständigen Lügen gestrichen voll und ich hoffe,dass das Gericht es auch endlich einmal so sieht,denn es kann doch nicht immer so weiter gehen und ich bin der ewige ****.
 
Zuletzt bearbeitet:

MichaelBelek

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Apr 2018
Beiträge
157
Bewertungen
198
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Ich habe folgendes Problem,ich bin seit dem Jahr 2014 durchgehend krank und im Jahr 2015 habe ich einen Antrag auf EU Rente gestellt.

Ich hatte in 2014 einen Klinikaufenthalt und in 2015 habe ich eine Reha gemacht.

Hi :welcome:,

wie zu lesen ist hast Du eine Menge guter Tipps von "Mitstreitern" erhalten und zugleich hast Du fachanwaltliche Unterstützung. Das ist gut so!

Mithin entspricht Deine Erfahrung mit den Gutachtern, etc. meiner persönlichen Situation. Festzustellen ist, dass Du im SGB II erst dann erwerbsunfähig bist wenn Deine Leistungsfähigkeit dauerhaft (i.d.R. 1 Jahr und mehr) keine Tätigkeit von mehr als 3 Stunden zulässt. Die Gutachter stellen also fest ob Du für mind. 3 Stunden am Tag in der Lage bist, z.B. Kinokarten zu entwerten. Zugleich führt eine z.B. schwere Depression i.d.R. nicht zur Erwerbsunfähigkeit hingegen nachgewiesene neurologische Erkrankungen sehr wohl. Sollte keine nachweisbare neurologische Erkrankung bei Dir vorliegen sondern (lediglich) eine (schwere) psychische Erkrankung wird eine EU meiner Erfahrung nach sehr unwahrscheinlich.

Mal abgesehen davon, sind AU und EU zwei verschieden paar Schuhe und ich bin mittlerweile seit zwei Jahren AU und im ALG II Bezug und kenne Deine Situation sehr gut:doh:

Viel Erfolg beim Sozialgericht! LG
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Hallo und danke für die Nachricht.

Ich habe mit dieser Erkrankung seit ungefähr 10 Jahren zu kämpfen und es ist seit ca:2014 immer schlimmer geworden.

Ich habe 4 Psychotherapien, Aufenthalt in der Psychiatrie,Reha im Eilverfahren und unzählige Arztbesuche hinter mir und ich bin seit dem Jahr 2013 durchgehend krank geschrieben,wegen meiner Depressionen und generalisierten Angststörung mit erheblichen Panikattacken,so dass eine Leistungsfähigkeit überhaupt nicht gegeben ist,was auch immer wieder durch meinen Neurologen/Psychiater in Befunden bestätigt wurde,auch noch zuletzt für das Gericht und das selbe durch meine Psychologin und Hausarzt.

Eine rein neurologische Erkrankung,ist ja zum Beispiel eine Nervenschädigung durch einen Schlaganfall.Eine psychische Erkrankung sind eben diese Depressionen und Angstzustände aller Art,die zu einer AU führen oder zu einer EU Rente führen können.

Wenn man diese gesundheitlichen Einschränkungen nicht hat und es für eine EU Rente auf keinen Fall reichen kann,dann wird man vom Gericht aufgefordert,diese Klage zurück zu nehmen und es kommt zu keiner Beweisaufnahme und Verhandlung,weil das dann sinnlos wäre.

Meine Anwältin hat im Vorfeld alles sehr gut geprüft,ob eben diese Einschränkungen gegeben sind und eine Klage sinnvoll ist,denn ohne eine ordentliche und nachvollziehbare Erklärung mit allen Befunden,die das untermauern, passiert nichts und dann wird über die Zulässigkeit der Klage entschieden.

Die DRV wird in Stellungnahmen immer wieder behaupten,dass es alles nicht stimmt und das sie nicht zahlen wollen.

Dieses Spiel geht dann bei sehr vielen Patienten über Jahre,bis es eine Verhandlung gibt.

Das Problem bei psychischen Erkrankungen ist doch,dass man es viel schwerer hat alles zu beweisen,dass es einem sehr schlecht geht,weil man ja nicht zwangsläufig krank aussieht wie bei anderen Erkrankungen und das macht es sehr schwer und es ist frustrierend.

Man möchte natürlich eine Rente mit allen Mitteln verhindern und dafür wird von der DRV gelogen bis zum bitteren Ende,sonst gäbe es diese Klagen ja nicht.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall auch viel Erfolg bei Deinen weiteren Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:

MichaelBelek

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Apr 2018
Beiträge
157
Bewertungen
198
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Hallo und danke für die Nachricht.

Eine rein neurologische Erkrankung,ist ja zum Beispiel eine Nervenschädigung durch einen Schlaganfall.Eine psychische Erkrankung sind eben diese Depressionen und Angstzustände aller Art,die zu einer AU führen oder zu einer EU Rente führen können.

Hi,

ich bin ganz bei Dir! Richtig ist auch, dass die beiden EU-Fälle die ich persönlich kenne durch Schlaganfälle neurologisch geschädigt wurden. In beiden Fällen wurde von der RV trotzdem lediglich zwei Jahre EU-Status zuerkannt. Beide Fälle sind um die 50 Jahre alt.

Zum Thema "schwere Depression+Jobcenter" habe ich einen interessanten Artikel gefunden: https://www.berliner-zeitung.de/ber...t-schwer-depressive-frau-fuer-gesund-26296258

Da ich ebenfalls davon betroffen bin und viele andere Leistungsbezieher ist die Problematik den JC oder besser dem Gesetzgeber sehr gut bekannt und in internen Richtlinien des Arbeitsministerium empfiehlt man den Fallmanagern die Betroffenen in sinnlose Maßnahmen zu stecken damit die "Kranken" lernen wieder den Tagesablauf zu strukturieren, etc. Natürlich, geht es nur um die Bereinigung der Arbeitslosenstatistik!

Mithin wäre es prima, wenn Du Dein hoffentlich positives Ergebnis beim Sozialgericht hier mitteilen könntest

LG
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Hallo,

ja das stimmt alles was Du schreibst,dass es diese internen Anweisungen gibt und noch viele andere.Die Behörden sind ja die ersten,die ihre eigenen Gesetze missachten und mit diesen Anweisungen versuchen,alles auszuhebeln und nicht zu leisten.

Ich bin beim JC aber als krank hinterlegt,natürlich mit ordentlicher Krankmeldung und auch als Rentenantragssteller und von daher bin ich im Moment von alles Maßnahmen ausgenommen.Man informiert sich aber immer über den aktuellen Stand der Dinge.

Die EU Rente wird immer auf Zeit gewährt,2-3 Jahre und dann muss verlängert werden.

Ich hoffe,dass dieser Kampf mal ein Ende hat und das man nicht immer kämpfen muss.Ich würde mir sehr wünschen,hier eine positive Nachricht mitzuteilen,aber ich habe es noch nicht geschafft.

Solange diese Machenschaften von den Gutachtern weiter betrieben werden und alle Gutachten aus einer Hand kommen,wird sich für Patienten nichts ändern und der Staat wird kein Interesse an Änderungen haben.

Ich habe mal gehört,dass man Patienten ganz gezielt zu bestimmten Gutachtern schickt,um einen passenden Befund für die DRV zu erhalten,weil man genau weiß,wie jeder Gutachter arbeitet.

Ich finde es auch sehr traurig,dass man in diesem Land als erkrankter Mensch,noch um seine Anerkennung und Rechte kämpfen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Ein Gutachten vom MDK habe ich schon 2014 erhalten,wo meine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde,dass hat die DRV überhaupt nicht beeindruckt.

Bei mir geht es jetzt um ein Gutachten,was vom Gericht in Auftrag gegeben wurde und mit dem Jobcenter hat das nichts zu tun.

Es geht in der Klage ganz klar gegen die Rentenversicherung.
 

Bitas

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
3 Jan 2016
Beiträge
510
Bewertungen
418
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Ich habe aktuell die volle EM Rente bekommen, für 3 Jahre, gleich beim ersten Anlauf.
Ich habe eine psychische Erkrankung, keine neurologische.
Die DRV Reha hat mich auch voll arbeitsfähig begutachtet, gleich am ersten Tag (Sauhaufen)
Es gibt Menschen die mich bereits Jahrzehnte kennen und nicht die leiseste Ahnung haben was mit mir los ist, man merkt und sieht mir nichts an.
Ich habe mir das Gutachten, nach welchem die EM Rente bewilligt wurde, schicken lassen. Der DRV Gutachter hat sehr wenig geschrieben, fast alles einfach übernommen.
Was eventuell entscheidend war, bei „Simulant“ hat er NEIN angekreuzt.

Was ich an meinem Fall und vielen anderen hier im Forum gelernt habe:
Bei der DRV ist alles möglich und nichts unmöglich.

Ich drücke jedem hier die Daumen und gebe den Tipp, seit beim Gutachter 100% authentisch, nichts vorspielen oder sich verstellen.....die merken das (eventuell)

Gruß
Bitas
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
Ich bin mit posttraumatischen Belastungsstörungen in EM-Rente und das ging ganz problemlos. Ich habe meinen Antrag im August gestellt und im September war ich beim Gutachter.
Bei einer schweren Depression kann man einen GdB von mehr als 80 erhalten. Bei meinem GDB haben diese Diagnosen keine Rolle gespielt.
Außerdem habe ich F43.1. F33.1.Ich hoffe, dass der Themensteller nicht den Mut verliert.
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
AW: Kann ich ein vom Sozialgericht bestellten Gutachter ablehnen??

Der Gutachter der DRV hat mir große gesundheitlich Einschränkungen bescheinigt und das ich kein Simulant bin.Er sagte das ich wirklich krank und arbeitsunfähig bin,aber später im Bericht wurde ich trotz der gesundheitlichen Probleme für voll erwerbsfähig geschrieben,ganz im Sinne der Rentenversicherung.

Ich war komplett am Boden zerstört,weil ich nicht in der Lage war und bin,einer vollen Tätigkeit nach zugehen und das bis heute und darum bin ich ja auch durchgehend krank geschrieben.

Der DRV hat mein wirklicher Gesundheitszustand nie interessiert,weil man ja nicht leisten wollte.

Seit meine Anwältin Klage eingereicht hat,wird nur noch gelogen und es muss immer alles wieder berichtigt werden.

Ich möchte nur noch,dass diese Lügerei von der Rentenversicherung ein Ende hat und das ich nicht mehr so lange für diese Rente kämpfen muss,weil das einem das letzte bisschen Gesundheit raubt.
 

MichaelBelek

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Apr 2018
Beiträge
157
Bewertungen
198
Ich habe aktuell die volle EM Rente bekommen, für 3 Jahre, gleich beim ersten Anlauf.

Gruß
Bitas

Hi :welcome:, welche Institution, wenn nicht die DRV , hat Dir denn gleich beim ersten Anlauf die EM Rente bestätigt? Darf ich fragen, ob Du das 60 LJ beim Zuspruch der EM Rente vollendet hattest? Diagnose: Depression? Danke!

LG

Ich bin mit posttraumatischen Belastungsstörungen in EM-Rente und das ging ganz problemlos. .

Hi :welcome:, darf ich fragen ob Du das 60LJ beim Zuspruch der EM Rente vollendet hattest? Mithin ist ein zusätzliches Trauma verbunden mit Depression sicher noch einmal eine andere Dimension als eine F33.1 oder F33.3 alleinstehend, könnte ich mir vorstellen.

LG
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
0-Problemo: Meine Rente wurde 2008 für 2 Jahre genehmigt. 2010 bekam ich die Rente bis Z-Grabstein. Ich bin Jahrgang 55.
 

Bitas

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
3 Jan 2016
Beiträge
510
Bewertungen
418
Ich bin 51 Jahre und habe verschiedene Persönlichkeitsstörungen.
Der MDK und der ÄD der AfA haben mich, zu dem Zeitpunkt, Arbeitsunfähig gesehen.
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
Ich habe schon lange den Eindruck,dass es bei mir nicht mehr um meine Erkrankung geht,sondern nur noch wer am besten lügen kann und wer den längeren Hebel hat.

Das die Gerichte nochmal ein Gutachten anfordern,ist ja soweit ganz normal und nicht ungewöhnlich,aber wenn in der letzten Stellungnahme von der Rentenversicherung geschrieben wird,dass ich seit einem Jahr nicht mehr beim Hausarzt war und nicht mehr krank geschrieben bin und mich nicht behandeln lasse und das der Neurologe keinen Befund abgegeben hat,dann ist das Fass zum überlaufen voll.

Das hat die DRV als Begründung genommen,dass genau deswegen ein Gutachten beantragt werden muss,also wegen den erhobenen Behauptungen,nach § 106 SGG.

Obwohl das alles kompletter Schwachsinn ist,was sich in wenigen Minuten widerlegen lässt,reicht das Gericht es weiter durch und beauftragt sofort ein Gutachten nach § 106 SGG.,es liegt alles an Befunde beim Gericht vor und auch wo ich in Behandlung bin.

Ich frage mich langsam wer hier für wen arbeitet oder glauben die das der Patient völlig bekloppt in der Birne ist.Meine Anwältin hat jetzt nochmal alles in einer Stellungnahme klargestellt,ich werde trotzdem meine Krankmeldungen und Unterlagen nochmals zum Gericht schicken und alles entkräften.

Ich gebe nicht auf,aber den Glauben an unseren Rechtsstaat habe ich schon lange verloren,bei diesen verlogenen Strukturen.
 
Zuletzt bearbeitet:

saurbier

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2013
Beiträge
7.616
Bewertungen
11.496
Hallo hansestadt,

ist das Verhalten der DRV für dich denn wirklich so neu.

Ich hab z.B. gestern vom SG -Gericht ein erstes Schreiben (Aktenzeichen und Klagehinweis) erhalten nach einreichen meiner Klageschrift zur - Fristenwahrung - gegen die DRV . Gleichfalls kam ein zweites Schreiben vom Gericht, oh welch wunder in welchem die DRV die eingereichte Klage gleich abzuweisen beantragte und dabei dann auf ihren Widerspruch verwies.

Man staune nicht schlecht - binnen 14 Tagen erhalte ich das Aktenzeichen und die DRV hat bereits eine Antwort auf die Klage parat.

Der Witz dabei ist eigentlich, ich hab ja nur die Klage eingereicht, ohne eine weitere Begründung, also nur zur Fristenwahrung. Jetzt hab ich nochmals 4 Wochen Zeit vom Gericht bekommen für die eigentliche Klageschrift (sachliche Begründung), also warauf hat die DRV wohl geantwortet. Doch auf nichts den sie beruft sich lediglich auf ihren ablehnenden Widerspruch .

Bei der DRV wird doch alles inzwischen einfach abgelehnt, Rechtsgrund hin oder her. Mich wundert da nur, daß sich unsere überlasteten Richter sowas so einfach gefallen lassen.

Nicht viel anders verhält es sich nun auch bei dir, ablehnen, lügen, Geschichten basteln, ganz dem Motto - nur nicht zahlen -.



Grüße saurbier
 

Muzel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Dez 2008
Beiträge
12.929
Bewertungen
1.899
"Wer am besten lügen kann": Mit dieser Argumentation kommst du überhaupt nicht weiter. Dies schadet nur. Du musst überzeugen. Wenn du beispielsweise beim Servicezentrum in einen körperlich völlig desolaten Zustand auftauchst, hast du bessere Chance auf eine EM.
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
"Wer am besten lügen kann": Mit dieser Argumentation kommst du überhaupt nicht weiter. Dies schadet nur. Du musst überzeugen. Wenn du beispielsweise beim Servicezentrum in einen körperlich völlig desolaten Zustand auftauchst, hast du bessere Chance auf eine EM.

Ich habe mit am besten lügen nicht mich oder den Patienten gemeint,sondern die Rentenversicherung und andere Behörden,die eben den längeren Hebel haben.

Wenn man zur Begutachtung geht,dann ist man denen schon ziemlich ausgeliefert und ich habe dabei das Gefühl,egal wie ernsthaft und ehrlich man es meint,weil es ja um sehr viel geht,wird trotzdem sehr oft alles in Frage gestellt was man sagt,nur um nicht leisten zu müssen.
 

hansestadt

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Dez 2017
Beiträge
216
Bewertungen
172
Hallo hansestadt,

ist das Verhalten der DRV ....................

Du hast vollkommen Recht mit dem was Du schreibst,genau diese Erfahrungen habe ich den 3 Jahren Kampf um meine EU Rente gemacht.

Ich habe immer wieder alles widerlegen müssen,was die DRV behauptet hat und ans Gericht geschrieben hat.Es mussten immer wieder neue Stellungnahmen ans Gericht geschrieben werden,um die Lügen der Rentenversicherung gerade zu rücken.

Ich kann aber auch das Gericht zu Teilen nicht mehr verstehen,denn die Lügen sind oft so billig und offensichtlich geschrieben,dass man es eigentlich nicht mehr für ernst nehmen kann und trotzdem geht alles weiter wie gehabt.

Wenn die DRV auf Grundlage ihrer Lügen eine Begutachtung verlangt,dann kommt das Gericht denen sofort nach,ohne daran zu zweifeln und das kann ich nicht mehr nachvollziehen.

Ich habe oft den Eindruck,dass ich nicht nur gegen die DRV kämpfen muss,sondern allgemein gegen alle Behörden in diesen Staat.
 
Oben Unten