Kann ich das Stellengesuch in der Jobbörse löschen lassen, wenn man keine Leistungen mehr bezieht?

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Herbstkind

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Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Frage, zu der ich leider keine Antwort gefunden habe (oder ich habe einfach nicht richtig gesucht und ich hoffe, dies ist der richtige Platz im Forum, ansonsten bitte verschieben und sorry).



Seit dem 1.6.2017 musste ich kurzfristig Leistungen beantragen, aber ich habe recht schnell eine neue Arbeit gefunden.

Seit dem 12.7. habe ich nun eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Dem Jobcenter habe ich dies auch sofort mitgeteilt (Veränderungsmitteilung).

Für den Monat Juli werde ich anteilig mein Gehalt bekommen und ab August bin ich dann definitiv nicht mehr Leistungsberechtigt.


Nun habe ich dieses "Problem" mit dem Profil in der Jobbörse. Den Account dort kann ich nicht wirklich selbständig bearbeiten, geschweigen denn löschen, da ich ja noch betreut werde.

Nun möchte ich allerdings, dass das Stellengesuch, was meine SB (im Übrigen ohne vorher mit mir über die Dinge wie persönliche Stärken, Kenntnisse, Sprachkenntnisse, Mobilität etc.pp. zu sprechen) erstellt hat und welches anonym veröffentlicht ist, gelöscht wird.

Auch alle anderen Eintragungen, die meine SB in diesem Profil vorgenommen hat kann ich ja nicht bearbeiten. Und mir stellen sich die Nackenhaare auf, wenn ich sehe, was für einen Quatsch meine SB in meinen Lebenslauf eingetragen hat.

Ich hatte gelesen, dass ich - sobald ich nicht mehr betreut werde, wenn ich aus dem Leistungsbezug falle - meinen Jobbörse Account selbst löschen kann, allerdings soll dadurch das Stellengesuch nicht gelöscht werden. Stimmt dies?

Was kann ich jetzt tun, damit a) dieses Stellengesuch gelöscht wird und b) letztendlich der komplette Jobbörse Account?
 

swamp89

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Ist es nicht grundsätzlich der Fall: man ist nicht im Bezug von Leistungen = keine Verpflichtungen mehr gegenüber dem JC ?

Sollte dann auch für die Jobbörse gelten.
 

Texter50

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Du schreibst Dein SB nachweislich an, es möge den JB-Account sofort löschen, da Du keinen Bedarf mehr hast. :bigsmile:

Das Teil hat auf die Leistungsangelegenheiten keinen Einfluss (denn sonst könnte ich keine Taler bekommen, da ich den Account gar nicht erst angelegt habe). :peace:
 

Herbstkind

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Danke für eure Antworten, aber anscheinend möchte man es mir nicht so einfach machen.


Wie ich schon schrieb, habe ich am 12.7. eine neue Arbeit angefangen und dies per Veränderungsmitteilung auch dem Jobcenter mitgeteilt.

Am Freitag (28.07.) kamen dann 2 Briefe an.

Brief 1: Anhörung einer Überzahlung für August; Grund: eigene Abmeldung
Brief 2: Aufhebungsbescheid ab dem 1.9.2017; Grund: eigene Abmeldung

Ich hatte ja damit gerechnet, dass man mich nach meinem Arbeitsvertrag fragt oder eine Lohnabrechnung und Kontoauszüge fordert - aber davon ist nirgends die Rede.


Meine SB ging auf meine Bitte meinen Jobbörse Account zu löschen nicht ein und änderte statt dessen meinen Lebenslauf und fügte meine aufgenommene Arbeit ein.

Heute bekam ich tatsächlich einen Vermittlungsvorschlag von meiner SB zugeschickt.

Ich frage mich gerade wirklich, wie ich nun darauf reagieren soll.
 

erwerbsuchend

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@ Herbstkind,

auf das Anhörungsschreiben schickst du eine Stellungnahme, wie es sich tatsächlich zugetragen hat. Du schilderst darin einfach erneut, wann du deinen Job angefangen hast und wann du welche Lohnzahlungen erwartest. Ob man dazu direkt gleich die dazugehörigen Lohnabrechnungen einreichen soll, scheiden sich hier die Geister. Legst du sie dazu, wird für das JC die Sache leichter nachvollziehbar. Auf der anderen Seite wäre wiederum die Frage nach dem Datenschutz. Letztlich entscheiden wirst du selbst müssen.

Was den Account der Jobboerse angeht, dafür setzt du ein erneutes Schreiben auf, dass dieser Account zu löschen ist, da du keinen Bedarf mehr dafür hast.
 
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