Das kommt auf das Geschick beim Verstecken der Rechtschreibfehler oder Zahlendreher an. So offenkundige Sachen wie PLZ, Hausnummer oder Firmennamen nimmt mann*frau da nicht...
So nebenbei: gegenderte Sprache stößt manchen Personaler*innen auch sauer auf, ist aber kein Sanktionsgrund. Die kann aber auch in Personalabteilungen auf Interesse stoßen.
Und wenn ich diese von dem Arbeitamt erfahren habe, dann gehört das rein. Oder hat es einen so schlechten Leumund? Dann verstoße ich halt gegen den Grundsatz dieses Amt zu verleugnen.
Du machst es genau richtig, wenn Du schreibst: in der Jobbörse des Arbeitsamtes fand ich, wenn Du den Job
nicht willst. Selbst der*die hinterwäldlerischste Personalgewaltige weiß inzwischen, dass dies Ding seit 2005 in die Agentur f. Arbeit und die Jobcenter aufgespalten sind. Damit zeigst Du, dass Du nicht einmal weißt, wer Dich da zur Bewerbung veranlasst hat.
Die Agentur für Arbeit interessiert die AG nur, wenn sie gering bezahlte Mitarbeiter*innen suchen oder die Einstellung von neuen und erwerbslosen Mitarbeiter*innen gefördert haben möchten. Dementsprechend schätzen die AG die Vermittlungsangebote.
Wenn Du in der Jobbörse
selbst einen Job findest, der für Dich interessant ist, dann kannst Du natürlich die Jobbörse erwähnen. Es geht doch hier um nicht gewollte Jobs auf die durch VVs mit RFB eine Bewerbung erzwungen wird.
Mir wurde es auch nahegelegt die Quelle zu nennen. Man kann das so schreiben: "Wie ich vom JC erfuhr ..."
Passt.
Wenn Du den Job nicht willst, passt es. Ansonsten empfiehlt es sich für
@Antihartzer19 und Dich, mal so Seiten wie Karrierebibel.de oder die Bewerbungstipps bei Jobrobot, Stepstone und Monster anzuschauen.
Wenn ich den Job nicht will, schreibe ich das auch. Sonst tue ich so, als hätte ich die Stellenanzeige selbst gefunden.
Genau! Wer nicht genügend Eigeninitiative zeigt, ist außen vor.
Es ist möglich, gesundheitliche Einschränkungen im Lebenslauf unterzubringen, indem dort, falls zutreffend, Krankenhausaufenthalte aufgeführt werden. Besonderen Erfolge im Bewerbungsverfahren lassen sich mit Erwähnungen aus dem psychiatrischen Formenkreis erziehlen.
Wunderbarer Vorschlag, passt nur nicht bei Bewerbungen in den ÖD, wenn die psychische Erkrankung zu einer anerkannten Gleichstellung oder Schwerbehinderung führt.