Hallo zimtzickezickt,
auf Grund meines Rentenantrages wurde ich zum GA geladen.
(Zur Sicherheit hatte ich mein Diktiergerät (ich weiß, es ist illegal) laufen...)
Wenn du schon weißt, dass es illegal war, dann sollte dir ja klar sein, dass es wenig Wert für dich (und das weitere Vorgehen) hat, was du da "aufgezeichnet" hast.
Es kann in diesem Falle nur genutzt werden, dir ein "Gedächtnis-Protokoll" von dieser Begutachtung zu erstellen und das wird man immer anzweifeln können, ob du dir auch wirklich jedes Wort so genau merken konntest.
Zumindest habe ich mir damals immer ein solches Protokoll (aber eben wirklich
NUR aus dem Gedächtnis) angefertigt wenn ich die Begutachtung einigermaßen "verarbeitet" hatte, ehe ich die besonderen Einzelheiten vergessen haben könnte.
Es war meist auch sehr aufschlussreich, das später mit dem Inhalt der jeweiligen Gutachten zu vergleichen.
Diese habe ich dann entsprechend (auf einer Kopie) mit meinen Anmerkungen versehen, was zumindest meinem Anwalt und später dem Gericht Hinweise geben konnte, was dabei nicht so ganz korrekt gelaufen war oder (aus meiner Erinnerung) gar nicht stimmte.
Neben ganz neuen / eigenen Diagnosen (= GA Meinung) hat er Sätze aus seiner Fantasie entspringen lassen und die als mein gesagtes im GA ausgegeben. Kann ich dagegen vor gehen?
Was der nun für neue / eigene Diagnosen gestellt haben könnte ist nicht zu beurteilen und noch weniger können wir hier beurteilen, ob die zutreffen könnten.
Aber letztlich hast du schon erkannt, dass es hier um
SEINE persönliche Einschätzung / gutachterliche Meinung geht und daran wirst du nichts "Strafbares" finden können.
Besonders bei psychiatrischen Begutachtungen sind unterschiedliche Diagnosen keine Besonderheit, das sieht jeder Gutachter / Psychiater dann gerne so, wie er das selber einschätzen möchte und es muss deswegen noch lange nicht "falsch" sein.
Strafanzeige, obwohl ich illegal ein Diktiergerät habe laufen lassen?
Vergiss es doch einfach, womit soll der sich denn "strafbar" gemacht haben, das war ja eher bei dir der Fall, sei froh, dass der deine illegale Aufzeichnung nicht mitbekommen hat, ich glaube dann hätte er dich rausgeworfen / das Gutachten abgebrochen.
Solche Verdrehungen eigener Angaben sind mir auch nicht unbekannt, wie aber willst du das beweisen können
OHNE dein eigenes (illegales) Handeln zuzugeben ???
Aus dem "Gedächtnis" weiß man das in der Regel selber nicht mehr so ganz genau, was man und wie so gesagt haben könnte, es kommt zudem auch darauf an wie relevant das nun für deinen Antrag gewesen ist, ob er das
SO oder
SO in sein Gutachten geschrieben hat.
Mich hatte der DRV-Internist auch gefragt, wie sich meine schnelle Erschöpfung denn so äußert im Alltag, da habe ich ihm beschrieben, dass ich schon viele Pausen machen muss, wenn ich nur mal meine sehr kleine (ca. 10 m²) Küche aufwische ... und mehr würde ich am gleichen Tag körperlich gar nicht mehr schaffen.
Im Gutachten stand dann geschrieben, dass ich angegeben habe "völlig erschöpft zu sein", nach dem "Putzen" meiner kleinen Küche ... nun beweise mal, dass der das "böse" gemeint hat was man dann daraus nun lesen konnte, wenn man es nur wollte ...
Die ganze Küche "putzen" ist für mich was ganz Anderes als
NUR den zu Boden wischen ..., wer das noch kann (die Küche putzen) ist nicht Erwerbsgemindert ...
Außerdem schließt der GA in seiner sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung aus, dass ich keine Nachtschichten oder Tätichkeiten mit Verletzungsgefahr durch Maschinen beruflich ausüben sollte. Aber, genau in solch einem Beruf arbeite ich .
Damit hat er ja betont, dass du solche Tätigkeiten eben
NICHT mehr machen solltest aus seiner Sicht, was hat er damit nun deiner Meinung nach falsch gemacht ???
EM muss man deswegen trotzdem nicht sein, es gibt noch viele andere Tätigkeiten am "allgemeinen Arbeitsmarkt", wo man diese speziellen Belastungen vermeiden könnte.
Das sind Hinweise, die man beachten kann / sollte bei der Berufswahl aber es hindert dich Niemand daran solche Arbeiten trotzdem zu machen, was heißt jetzt genau du arbeitest genau das ???
Wer noch arbeitet zeigt ja dass es geht, warum sollte man dir da eine EM-Rente geben müssen, verstehe ich gerade nicht so ganz ???
Jetzt befinde ich mich im Widerspruchsverfahren, kann ich auf einen GA mit bestimmter Ausbildung im Widerspruchsverfahren bestehen bzw. GA ablehnen? Oder gibt es keine zweite Begutachtung?
Das wird die DRV zu entscheiden haben, ob sie weitere Begutachtungen beauftragt, hast du denn die Akteneinsicht (nach § 25 SGB X) gefordert für die Begründung deines Widerspruches, hast du deine Ärzte mal gefragt, ob sie von der DRV angeschrieben wurden im Antragsverfahren ???
Das braucht man doch, um überhaupt was zu haben für die Begründung des Widerspruches, in meinem Falle wurde nicht erneut begutachtet (von der DRV), erst wieder am Sozialgericht, denn 80% der Widersprüche werden auch abgelehnt ...
Das medizinische Fachgebiet der Gutachter sollte schon (ungefähr) passen, ablehnen kann man die nur wegen "Besorgnis der Befangenheit", wenn man dort z.B. schon mal in Behandlung / zum Gutachten war, wenn es der "Nachbar" ist (oder der Ehemann der Nachbarin) oder privat ein "alter Bekannter" ...
Wenn du keine weiteren (vorrangig medizinischen) Argumente hast, außer einer illegalen Ton-Aufnahme, dann wirst du wohl auch bald dazu gehören und die Ablehnung zu deinem Widerspruch bekommen.
MfG Doppeloma