Hallo,
folgender Fall: eine 14jährige Tochter lebt bei ihrem Vater. Beide Elternteile haben das Sorgerecht. Eine Familienhilfe ist seit längerem in der Familie. Es kam zu einer Eskalation zwischen Vater und Tochter in dessen Verlauf der Vater durch Halten eines Messers in der Hand die Herausgabe eines ihm gehörenden Gegenstandes von der Tochter erreicen wollte. Die Tochter ging am selben Abend zur Mutter, will dort aber nicht bleiben sondern zum Vater zurück, was dieser auch möchte. Das Jugendamt sieht eine "Kindesgefährdung" und plädiert für die Unterbringung im Heim, da dieses die Mutter nicht in der Lage sieht, sich adäquat um die Tochter zu kümmern.
Wenn die Eltern nicht zustimmen will das Jugendamt einen Antrag beim Familiengericht stellen. Eine Entscheidung könne bis zu "mehreren Monaten" dauern. Kann das Gericht das Kind gegen dessen Willen und des Vaters in ein Heim stecken?
folgender Fall: eine 14jährige Tochter lebt bei ihrem Vater. Beide Elternteile haben das Sorgerecht. Eine Familienhilfe ist seit längerem in der Familie. Es kam zu einer Eskalation zwischen Vater und Tochter in dessen Verlauf der Vater durch Halten eines Messers in der Hand die Herausgabe eines ihm gehörenden Gegenstandes von der Tochter erreicen wollte. Die Tochter ging am selben Abend zur Mutter, will dort aber nicht bleiben sondern zum Vater zurück, was dieser auch möchte. Das Jugendamt sieht eine "Kindesgefährdung" und plädiert für die Unterbringung im Heim, da dieses die Mutter nicht in der Lage sieht, sich adäquat um die Tochter zu kümmern.
Wenn die Eltern nicht zustimmen will das Jugendamt einen Antrag beim Familiengericht stellen. Eine Entscheidung könne bis zu "mehreren Monaten" dauern. Kann das Gericht das Kind gegen dessen Willen und des Vaters in ein Heim stecken?