Ich würde meine Frage bezüglich Arbeitszeugnis gleich einfach mal dranhängen wenn das in Ordnung ist. Kann einer Person ALG I gekürzt werden wenn sie die Vorlage des Arbeitszeugnisses verweigert? Es gilt ja die Bescheinigungspflicht im Leistungsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit nach § 311. Aber so wie ich das Verstanden habe ist es nicht zulässig wenn der Arbeitsvermittler frägt, weil eine Arbeitsvermittlung auch ohne diese funktioniert? Danke im voraus.