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Hallo.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen. Eine Freundin war die letzten 3 Jahre auf Reisen und war nirgends gemeldet. Am Anfang ihrer Reise wurde bei der gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt und eine Auslandskrankenversicherung für 6 Monate bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Seit dem ist sie ohne Krankenversicherung und sucht nun einen möglichen Weg zurück in die Gesellschaft. Ein Bankkonto ist vorhanden und im deutschen Ausweis steht seit 3 Jahren ohne festen Wohnsitz. Nun wäre ihr eine Wohnung möglich und eine Melde Adresse dadurch gegeben. Es dürften sich aber erhebliche Schulden aufgrund zwei Jahre ohne Krankenversicherung angesammelt haben und daher stellen sich einige Fragen.
Was wäre der Weg, wenn in diesem Fall Bürgergeld beantragt wird und die Wiedereingliederung in eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgt? Wäre der Regelsatz vor einer hohen Pfändungsrate der Krankenversicherung geschützt? Kann bei Bürgergeldbewilligung dem Bezieher die Mitgliedschaft in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt werden? Wie sieht die Praxis bei den Krankenversicherungen aus, wenn man zwei Jahren versicherungsfrei lebte und zurück ins System geht? Kann man, wenn aufgrund vom Existenzminimum des Bürgergeld es keine hohe Ratenzahlung möglich ist, sich den Schulden gegenüber der Krankenkasse bindet für die Zukunft erklären und sich dadurch vor einer etwaigen Pfändung schützen. Schicken die Krankenversicherung bei über 2000 Euro Schulden an nicht gezahlten Beiträgen den Gerichtsvollzieher?
Mir ist der Fall am Herzen und die Freundin hat ein Neuanfang verdient. Bitte nur sachliche Hilfe und keine Beurteilungen zum Lebenswandel. Wir alle sind auf dem Weg und helfen uns mehr oder weniger.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen. Eine Freundin war die letzten 3 Jahre auf Reisen und war nirgends gemeldet. Am Anfang ihrer Reise wurde bei der gesetzlichen Krankenversicherung gekündigt und eine Auslandskrankenversicherung für 6 Monate bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Seit dem ist sie ohne Krankenversicherung und sucht nun einen möglichen Weg zurück in die Gesellschaft. Ein Bankkonto ist vorhanden und im deutschen Ausweis steht seit 3 Jahren ohne festen Wohnsitz. Nun wäre ihr eine Wohnung möglich und eine Melde Adresse dadurch gegeben. Es dürften sich aber erhebliche Schulden aufgrund zwei Jahre ohne Krankenversicherung angesammelt haben und daher stellen sich einige Fragen.
Was wäre der Weg, wenn in diesem Fall Bürgergeld beantragt wird und die Wiedereingliederung in eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgt? Wäre der Regelsatz vor einer hohen Pfändungsrate der Krankenversicherung geschützt? Kann bei Bürgergeldbewilligung dem Bezieher die Mitgliedschaft in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt werden? Wie sieht die Praxis bei den Krankenversicherungen aus, wenn man zwei Jahren versicherungsfrei lebte und zurück ins System geht? Kann man, wenn aufgrund vom Existenzminimum des Bürgergeld es keine hohe Ratenzahlung möglich ist, sich den Schulden gegenüber der Krankenkasse bindet für die Zukunft erklären und sich dadurch vor einer etwaigen Pfändung schützen. Schicken die Krankenversicherung bei über 2000 Euro Schulden an nicht gezahlten Beiträgen den Gerichtsvollzieher?
Mir ist der Fall am Herzen und die Freundin hat ein Neuanfang verdient. Bitte nur sachliche Hilfe und keine Beurteilungen zum Lebenswandel. Wir alle sind auf dem Weg und helfen uns mehr oder weniger.
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