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Wenn ich die Regelung richtig in Erinnerung habe, muß das JC die Hilfsbedürftigkeit bei Antragstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt prüfen (sonst würde die erneuten Antragstellungen alle 6 Monate ja auch keinen Sinn ergeben!)
Wenn also lediglich eine Ablehnung erfolgt, mit einer "ungeklärten Hilfsbedürftigkeit" aus der Vergangenheit, muß ich wohl bei jedem neuen BWZ die volle Maschinerie (eA, Vorschußbeantragung, Widerspruch gegen die Ablehnung, etc.)
erneut durchführen ?!
P.S. ich versuche gerade einzelne Segmente aus meinem mittlerweile doch recht komplexen Gesamtsachverhalt herauszutrennen, um etwas Übersichtlichkeit zu gewähren...
dies führte in der Vergangenheit bereits dazu, dass ich bis zu fünf separate Verfahren hatte...
Ich habe jetzt mehrfach hier im Forum vernommen, dass man nach Rechtstreitigkeiten die ggf. vor Gericht geklärt werden müssen und entsprechend lange dauern können, man den Anspruch auf die Vergangenheit verliert (obwohl man obsiegt hat), wenn man zum Zeitpunkt der Klärung / des gerichtlichen Beschlusses gar nicht mehr hilfsbedürftig ist ?!
Kann das denn so korrekt sein, oder hängt das ab von der Art der begehrten Leistung (KdU , Regelsatz, sonstiges ) ?
Wenn also lediglich eine Ablehnung erfolgt, mit einer "ungeklärten Hilfsbedürftigkeit" aus der Vergangenheit, muß ich wohl bei jedem neuen BWZ die volle Maschinerie (eA, Vorschußbeantragung, Widerspruch gegen die Ablehnung, etc.)
erneut durchführen ?!
P.S. ich versuche gerade einzelne Segmente aus meinem mittlerweile doch recht komplexen Gesamtsachverhalt herauszutrennen, um etwas Übersichtlichkeit zu gewähren...
dies führte in der Vergangenheit bereits dazu, dass ich bis zu fünf separate Verfahren hatte...
Ich habe jetzt mehrfach hier im Forum vernommen, dass man nach Rechtstreitigkeiten die ggf. vor Gericht geklärt werden müssen und entsprechend lange dauern können, man den Anspruch auf die Vergangenheit verliert (obwohl man obsiegt hat), wenn man zum Zeitpunkt der Klärung / des gerichtlichen Beschlusses gar nicht mehr hilfsbedürftig ist ?!
Kann das denn so korrekt sein, oder hängt das ab von der Art der begehrten Leistung (KdU , Regelsatz, sonstiges ) ?