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Hallo zusammen.
Bin durch einen Kumpel aufs Forum aufmerksam geworden und möchte mal meinen Fall schildern + um Unterstützung bitten.
Ich habe aufgrund Wohnungssuche/eigentlich bereits Obdachlosigkeit (Kündigung war offiziel 21.01.) eine EGV am laufen bis Ende Februar, in der festgehalten ist, dass das derzeitge Ziel die Wohnungssuche ist.
Nun hatte ich eine Einladung zu einem heutigen Termin in der ich einen neuen Sachbearbeiter hatte. (Angeblich wird alle paar Monate neu durchgewürfelt mit den Buchstaben)
Dieser meinte, ich solle trotz meiner Obdachlosigkeit (bin derzeit nur bei einer Freundin untergekommen) Arbeit suchen und dass ich ja auch in ein Obdachlosenheim oder ähnliches gehen könnte und da dann "nebenbei" Arbeit suchen könnte/er für die Leute ja auch Arbeit finden müsste, so dass diese nebenbei Arbeiten und dass andere ja auch trotz Obdachlosigkeit neben der Arbeit umziehen könnten (er hat die Wohnungssuche diesbezüglich ausgeblendet).
Von ihm kam dann noch die Frage, ob ich, wenn ich die Wohnungssuche ausblenden würde und er mir sofort eine Arbeit anbieten könnte, welche morgen anfangen würde, ob ich die annehmen würde - Hab sofort gemerkt, dass dies eine Fangfrage ist und hab gesagt, wenn ich die Wohnungssuche ausblenden könnte, würde ich die Arbeit annehmen, sofern sie vernünftig ist.
Ich solle dann Termine auf Nachmittags verlegen (ja auch Wohnungssuchen und ähnliches - weil man sich das ja auch immer aussuchen kann...), weil Vormittags könne ich dann ja arbeiten in ner 20-Stunden Arbeit (z.b. Sozialkaufhaus - um, wie er meint, Berufserfahrung zu sammeln) und für Termine dann Überstunden abbummeln oder Urlaubstage nehmen (frische Arbeit und Urlaubstage - Phantasiewelt?) und wenn sich Arbeit und Wohnungsbesichtigung nicht verschieben ließen, wäre die Wohnung ja nicht wichtig und Arbeit ginge dann vor.
Und das eine 20 Stunden Arbeit, nur weil ich derzeit bei einer Freundin unterkommen bin, ja zumutbar wäre. (Wie gesagt, eigentlich bin ich Obdachlos derzeit...)
Von mir kam dann, dass sie mich jederzeit herauswerfen könne und was dann wäre.
"Dann könnten sie ja in ein Obdachlosenheim gehen und von dort aus weiter arbeiten/Wohnung suchen."
Dann kam die Höhe von ihm:
Es kam die Aussage bzgl Umzug, dass ich das dann ja in die Länge ziehen könnte indem ich, wie er sagte "dass ich ja jetzt erst noch Streichen will, dann neu Einrichten, mich in der Gegend umsehen und dadurch behaupten könnte 'Geben sie mir ein Jahr, dann bin ich fertig und dann fang ich wieder an zu arbeiten'"
Dann kam das Thema EGV auf den Tisch:
Er meint, er könne die EGV einfach so kündigen "ich könnt sie heute kündigen und dann kriegen sie morgen eine neue - und was machen sie dann?" und mir dann eine neue EGV vorlegen am 01. Februar.
Der SB hat mir dann eine neue Einladung für den oben genannten Termin gegeben.
Außerdem gabs noch einen Fahrkostenantrag und einen Antrag auf Fahrkosten für die von ihm erwähnte Arbeitsstelle in einem Sozialkaufhaus (Ähm... Ich hab noch nichtmal eine neue EGV ?).
Trottelig wie ich war, hatte ich natürlich heute niemanden dabei, der das ganze Bezeugen könnte, weil keiner meiner Freunde heute Zeit hatte.
Nun meine Frage:
Kann der SB die EGV "einfach so" kündigen und mir dann eine neue Vorlegen?
Wie kann ich sonst noch weiter vorgehen?
Und sind die SBs nicht eigentlich angehalten, Leute in Vollzeit zu vermitteln?
Schöne Grüße aus dem Norden
KleineFuechsin
Bin durch einen Kumpel aufs Forum aufmerksam geworden und möchte mal meinen Fall schildern + um Unterstützung bitten.
Ich habe aufgrund Wohnungssuche/eigentlich bereits Obdachlosigkeit (Kündigung war offiziel 21.01.) eine EGV am laufen bis Ende Februar, in der festgehalten ist, dass das derzeitge Ziel die Wohnungssuche ist.
Nun hatte ich eine Einladung zu einem heutigen Termin in der ich einen neuen Sachbearbeiter hatte. (Angeblich wird alle paar Monate neu durchgewürfelt mit den Buchstaben)
Dieser meinte, ich solle trotz meiner Obdachlosigkeit (bin derzeit nur bei einer Freundin untergekommen) Arbeit suchen und dass ich ja auch in ein Obdachlosenheim oder ähnliches gehen könnte und da dann "nebenbei" Arbeit suchen könnte/er für die Leute ja auch Arbeit finden müsste, so dass diese nebenbei Arbeiten und dass andere ja auch trotz Obdachlosigkeit neben der Arbeit umziehen könnten (er hat die Wohnungssuche diesbezüglich ausgeblendet).
Von ihm kam dann noch die Frage, ob ich, wenn ich die Wohnungssuche ausblenden würde und er mir sofort eine Arbeit anbieten könnte, welche morgen anfangen würde, ob ich die annehmen würde - Hab sofort gemerkt, dass dies eine Fangfrage ist und hab gesagt, wenn ich die Wohnungssuche ausblenden könnte, würde ich die Arbeit annehmen, sofern sie vernünftig ist.
Ich solle dann Termine auf Nachmittags verlegen (ja auch Wohnungssuchen und ähnliches - weil man sich das ja auch immer aussuchen kann...), weil Vormittags könne ich dann ja arbeiten in ner 20-Stunden Arbeit (z.b. Sozialkaufhaus - um, wie er meint, Berufserfahrung zu sammeln) und für Termine dann Überstunden abbummeln oder Urlaubstage nehmen (frische Arbeit und Urlaubstage - Phantasiewelt?) und wenn sich Arbeit und Wohnungsbesichtigung nicht verschieben ließen, wäre die Wohnung ja nicht wichtig und Arbeit ginge dann vor.
Und das eine 20 Stunden Arbeit, nur weil ich derzeit bei einer Freundin unterkommen bin, ja zumutbar wäre. (Wie gesagt, eigentlich bin ich Obdachlos derzeit...)
Von mir kam dann, dass sie mich jederzeit herauswerfen könne und was dann wäre.
"Dann könnten sie ja in ein Obdachlosenheim gehen und von dort aus weiter arbeiten/Wohnung suchen."
Dann kam die Höhe von ihm:
Es kam die Aussage bzgl Umzug, dass ich das dann ja in die Länge ziehen könnte indem ich, wie er sagte "dass ich ja jetzt erst noch Streichen will, dann neu Einrichten, mich in der Gegend umsehen und dadurch behaupten könnte 'Geben sie mir ein Jahr, dann bin ich fertig und dann fang ich wieder an zu arbeiten'"
Dann kam das Thema EGV auf den Tisch:
Er meint, er könne die EGV einfach so kündigen "ich könnt sie heute kündigen und dann kriegen sie morgen eine neue - und was machen sie dann?" und mir dann eine neue EGV vorlegen am 01. Februar.
Der SB hat mir dann eine neue Einladung für den oben genannten Termin gegeben.
Außerdem gabs noch einen Fahrkostenantrag und einen Antrag auf Fahrkosten für die von ihm erwähnte Arbeitsstelle in einem Sozialkaufhaus (Ähm... Ich hab noch nichtmal eine neue EGV ?).
Trottelig wie ich war, hatte ich natürlich heute niemanden dabei, der das ganze Bezeugen könnte, weil keiner meiner Freunde heute Zeit hatte.
Nun meine Frage:
Kann der SB die EGV "einfach so" kündigen und mir dann eine neue Vorlegen?
Wie kann ich sonst noch weiter vorgehen?
Und sind die SBs nicht eigentlich angehalten, Leute in Vollzeit zu vermitteln?
Schöne Grüße aus dem Norden
KleineFuechsin