franzi
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Mir ist gestern folgendes Beispiel eingefallen:
Es gibt ja auch ALG II -Bezieher mit Eigentumswohnung.
Fiktiver Fall:
Zwei ALG II -Bezieher lernen sich kennen und lieben. Jeder von ihnen hat eine kleine Eigentumswohnung (ca. 30 qm Wohnfläche).
Wenn sie nun heiraten, was man ja nicht verbieten kann, müssen sie dann auch zusammenziehen?
Weil beide Wohnungen dafür zu klein sind, müssten sie ja ihre Wohnungen verkaufen und in eine größere ziehen. Dabei würde durch die Wohnungs-Verkäufe die Bedürftigkeit wegfallen und sie müssten dann in eine Mietwohnung umziehen und vom Verkaufserlös so lange leben, bis sie wieder die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit erreicht haben und erneut ALG II beantragen könnten.
Oder muss dann das JC weiterhin beide KDUs weiterzahlen, wenn sie in getrennten Haushalten wohnen bleiben?
Es gibt ja auch ALG II -Bezieher mit Eigentumswohnung.
Fiktiver Fall:
Zwei ALG II -Bezieher lernen sich kennen und lieben. Jeder von ihnen hat eine kleine Eigentumswohnung (ca. 30 qm Wohnfläche).
Wenn sie nun heiraten, was man ja nicht verbieten kann, müssen sie dann auch zusammenziehen?
Weil beide Wohnungen dafür zu klein sind, müssten sie ja ihre Wohnungen verkaufen und in eine größere ziehen. Dabei würde durch die Wohnungs-Verkäufe die Bedürftigkeit wegfallen und sie müssten dann in eine Mietwohnung umziehen und vom Verkaufserlös so lange leben, bis sie wieder die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit erreicht haben und erneut ALG II beantragen könnten.
Oder muss dann das JC weiterhin beide KDUs weiterzahlen, wenn sie in getrennten Haushalten wohnen bleiben?