Kann ein heiratswilliges Paar, welches von ALG II lebt und jeweils eine kleine Eigentumswohnung besitzt, vom Jobcenter zum Zusammenziehen gezwungen werden?

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franzi

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Mir ist gestern folgendes Beispiel eingefallen:
Es gibt ja auch ALG II -Bezieher mit Eigentumswohnung.

Fiktiver Fall:
Zwei ALG II -Bezieher lernen sich kennen und lieben. Jeder von ihnen hat eine kleine Eigentumswohnung (ca. 30 qm Wohnfläche).
Wenn sie nun heiraten, was man ja nicht verbieten kann, müssen sie dann auch zusammenziehen?
Weil beide Wohnungen dafür zu klein sind, müssten sie ja ihre Wohnungen verkaufen und in eine größere ziehen. Dabei würde durch die Wohnungs-Verkäufe die Bedürftigkeit wegfallen und sie müssten dann in eine Mietwohnung umziehen und vom Verkaufserlös so lange leben, bis sie wieder die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit erreicht haben und erneut ALG II beantragen könnten.
Oder muss dann das JC weiterhin beide KDUs weiterzahlen, wenn sie in getrennten Haushalten wohnen bleiben?
 
Es kann also niemand gezwungen werden, seine ETW aufzugeben. Trotz Eheschließung.
Sind sie dann dennoch eine Bedarfsgemeinschaft oder bleiben sie zwei getrennte Bedarfsgemeinschaften?
So einfach stelle ich mir das nicht vor ...
 
So einfach stelle ich mir das nicht vor ...
Ich mir auch nicht...

Aber bei aller Fiktionalität: wie wahrscheinlich - im realen Leben - ist wohl dein deine Ausgangskonstellation?!

Zwei ALG II -Bezieher lernen sich kennen und lieben. Jeder von ihnen hat eine kleine Eigentumswohnung (ca. 30 qm Wohnfläche).
Da sind jetzt die Mathematiker im Forum gefragt bzgl. der Wahrscheinlichkeitsrechnung...

Du siehst, mir ist auch ein bissle langweilig:angel-animated-emoji:, in diesem Sinne - LG Lucky Luke
 
Es gibt keinen Zwang. Aber das JC wird dann nur noch die KdU zahlen, die einem zusammenlebenden Ehepaar bei einer Wohnung zustehen und das wird mit Sicherheit weniger sein, als das, was getrennte Wohnungen kosten.
Natürlich werden sie auch als eine BG geführt.
 
Es kann sich zwar jeder, wenn er es denn möchte mit diesem fiktiven Fall beschäftigen aber das Elo-Forum ist eigentlich ein Hilfeforum und eine Anlaufstelle zum Meinungsaustausch für Leute, die ein Problem mit der entsprechenden Behörde haben und dringend Hilfe benötigen. Das Elo-Forum ist aber nicht dafür da sich mit fiktiven Konstellationen zum Zeitverteib zu beschäftigen. Für solche fiktive Fälle gibt es Foren wie z. B. das Juraforum.
 
Hätte ja sein können, dass es in den letzten 20 Jahren schon mal so einen Fall gegeben hat.
 
Ich denke in so einem Fall wäre es wirklich nicht sinnvoll zu heiraten bzw. erst wenn man irgendwann doch wieder aus ALG II raus wäre...
 
Mir ist gestern folgendes Beispiel eingefallen:
Es gibt ja auch ALG II -Bezieher mit Eigentumswohnung.

Fiktiver Fall:
Zwei ALG II -Bezieher lernen sich kennen und lieben. Jeder von ihnen hat eine kleine Eigentumswohnung (ca. 30 qm Wohnfläche).
Wenn sie nun heiraten, was man ja nicht verbieten kann, müssen sie dann auch zusammenziehen?
Weil beide Wohnungen dafür zu klein sind, müssten sie ja ihre Wohnungen verkaufen und in eine größere ziehen. Dabei würde durch die Wohnungs-Verkäufe die Bedürftigkeit wegfallen und sie müssten dann in eine Mietwohnung umziehen und vom Verkaufserlös so lange leben, bis sie wieder die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit erreicht haben und erneut ALG II beantragen könnten.
Also die aktuelle Rechtsprechung geht wohl davon aus, dass mindestens in den ersten 36 Monaten nach Eheschliessung die gegenseitige Bindung und das Bedürfnis nach Nähe so gross sind, dass in diesem Zeitraum 25qm Wohnfläche für ein kinderloses Paar ausreichend und zumutbar sind.

Das Paar aus deinem Beispiel müßte also eine der Wohnungen verkaufen und von dem Verkaufserlös entsprechend seinen Lebensunterhalt bestreiten. Sollte nach Vermögensverbrauch weiterhin Hilfsbedürftigkeit bestehen, müßte unter Umständen der Teil der verbleibenden Wohnung, der 25qm übersteigt (kann mit sogenannter „Spanischer Wand“ abgetrennt werden) untervermietet werden und damit die Hilfsbedürftigkeit reduziert werden.
 
Du scheinst nicht zu wissen, was eine angemessene selbstbewohnte Immobilie ist.
Du verwechselst das mit Mietwohnungen, und auch da geht es mehr um die Kosten.
Wenn eine große Wohnung da liegt, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, kann sie immer noch billig sein.

Sowas habe ich wirklich noch nie gehört. Auch bei einer Mietwohnung steht bereits einer Einzelperson(!) 50 qm zu.
 
Wurden die qm für Mietwohnungen erhöht? Früher galten da mal 45 qm für eine Person als angemessen ...
 
Also die aktuelle Rechtsprechung geht wohl davon aus, dass mindestens in den ersten 36 Monaten nach Eheschliessung die gegenseitige Bindung und das Bedürfnis nach Nähe so gross sind, dass in diesem Zeitraum 25qm Wohnfläche für ein kinderloses Paar ausreichend und zumutbar sind.

Das Paar aus deinem Beispiel müßte also eine der Wohnungen verkaufen und von dem Verkaufserlös entsprechend seinen Lebensunterhalt bestreiten. Sollte nach Vermögensverbrauch weiterhin Hilfsbedürftigkeit bestehen, müßte unter Umständen der Teil der verbleibenden Wohnung, der 25qm übersteigt (kann mit sogenannter „Spanischer Wand“ abgetrennt werden) untervermietet werden und damit die Hilfsbedürftigkeit reduziert werden.
Und dafür gibts ne Quelle?
 
Das verheiratete Paar braucht nicht zusammenziehen.
Es wird aber als BG behandelt und wird die KdU für eine Wohnung bekommen.
Da gibt es bereits mindestens ein Urteil.
Bei diesem fiktiven Fall spar ich mir die Suche und Angabe einer Quelle.
Kann man bei Bedarf selber den Hahn losschicken.
 
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