grün_fink
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Hallo Comunity,
ich habe kurzfristig ein Angebot bekommen, ein Liegerad von jemandem zu übernehmen. Es ist gebraucht, schon etwas älter, und sehr wahrscheinlich gut erhalten. Derjenige, der es abgibt, braucht es am neuen Wohnort nicht mehr, und deshalb soll es nicht mit umziehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liegerad
Frage:
Gilt solch ein Teil als Wertgegenstand, den man (wegen Schonvermögens) besser nicht haben sollte? Die Grenzen sind ja im SGB XII nicht besonders hoch, und da auch Autos dazu zählen....
Bin etwas hin- und her gerissen. Einerseits ist der Gedanke schön, mal etwas neues zu machen und mit einem Lieger draußen rum zu kurven (und auch aufzufallen damit
), andererseits wirft das natürlich auch Fragen auf (wie man als Fürsorgeempfänger zu sowas kommt und sich das leisten kann), sowie die Frage danach, ob solch ein Teil als Wertgegenstand zählt und wie sich im Falle des Falles das Sozialamt dazu verhalten würde.
Muss mich relativ kurzftistig entscheiden, am besten noch an diesem WE.
ich habe kurzfristig ein Angebot bekommen, ein Liegerad von jemandem zu übernehmen. Es ist gebraucht, schon etwas älter, und sehr wahrscheinlich gut erhalten. Derjenige, der es abgibt, braucht es am neuen Wohnort nicht mehr, und deshalb soll es nicht mit umziehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liegerad
Frage:
Gilt solch ein Teil als Wertgegenstand, den man (wegen Schonvermögens) besser nicht haben sollte? Die Grenzen sind ja im SGB XII nicht besonders hoch, und da auch Autos dazu zählen....
Bin etwas hin- und her gerissen. Einerseits ist der Gedanke schön, mal etwas neues zu machen und mit einem Lieger draußen rum zu kurven (und auch aufzufallen damit
Muss mich relativ kurzftistig entscheiden, am besten noch an diesem WE.