[HartzFear]
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Guten Tag allerseits,
folgender Fall:
Arbeitslose Person, die noch nicht arbeitslos bei der BA gemeldet ist, sondern sich in Krankengeldbezug befindet und schwer behindert ist, hätte ggf. die Möglichkeit auf eine Beschäftigung (ist noch nicht in trockenen Tüchern). Arbeitgeber ist im öD beheimatet und kennt sich mit den Förderinstrumenten (Eingliederungszuschuss (EGZ) usw.) der BA nicht nur aus, sondern kalkuliert auch damit. Wie verhält es sich jetzt, wenn der Arbeitgeber (AG) Einstellungsinteresse an dem Arbeitnehmer (AN) bekundet und Ihn aus dem KG heraus einstellt? Kommt es da zu Konflikten mit der Beantragung des EGZ? Hat der AG dann Anspruch auf den EGZ? Wie könnte oder sollte man in diesem Fall vorgehen, damit es zu einer Win-win-Situation für AG und AN kommt?
Vielen Dank im Voraus.
folgender Fall:
Arbeitslose Person, die noch nicht arbeitslos bei der BA gemeldet ist, sondern sich in Krankengeldbezug befindet und schwer behindert ist, hätte ggf. die Möglichkeit auf eine Beschäftigung (ist noch nicht in trockenen Tüchern). Arbeitgeber ist im öD beheimatet und kennt sich mit den Förderinstrumenten (Eingliederungszuschuss (EGZ) usw.) der BA nicht nur aus, sondern kalkuliert auch damit. Wie verhält es sich jetzt, wenn der Arbeitgeber (AG) Einstellungsinteresse an dem Arbeitnehmer (AN) bekundet und Ihn aus dem KG heraus einstellt? Kommt es da zu Konflikten mit der Beantragung des EGZ? Hat der AG dann Anspruch auf den EGZ? Wie könnte oder sollte man in diesem Fall vorgehen, damit es zu einer Win-win-Situation für AG und AN kommt?
Vielen Dank im Voraus.