Kann die Regelsatzleistung durch Meldeversäumnisse bis auf Null sanktioniert werden?

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PeterBetroffener

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Hallo Guten Abend.
Ich habe die erste Vorladung des Sachbearbeiters beim Jobcenter aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen.
Jetzt hat er mir eine Folgevorladung geschickt, dabei ist auch eine Anhörung wegen Sanktionen. Das kam heute.
Mein Arzt ist nicht da, eine Krankschreibung für die 1. Vorladung habe ich nicht abgegeben.

Meine Frage: kann bei diesen Meldeversäumnissen so viele Sanktionen verhängt werden, dass der Regelsatz zu 100 Prozent verschwindet?
 

Curt The Cat

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Moinsen PeterBetroffener und willkommen hier...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Folgevorladung - Sanktionsanhörung[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

PeterBetroffener

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Gast
Meine Frage: kann bei diesen Meldeversäumnissen so viele Sanktionen verhängt werden, dass der Regelsatz zu 100 Prozent verschwindet?
"Können": Ja.
Rechtmäßig wäre das allerdings nicht.
---> BSG , 29.4.2015, B 14 AS 19/14 R

Eine nachweisbare AU sollte einer Sanktion aber i.d.R. ohnehin entgegenstehen, auch wenn du den gelben Zettel erst nachträglich abgibst.

§ 31a SGB II gilt nicht für Meldeversäumnisse, hier ist § 32 SGB II einschlägig.
 

PeterBetroffener

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AW: Kann die Regelsatzleistung durch Meldeversäumnisse bis auf Null sanktioniert werden?

"Können": Ja.
Rechtmäßig wäre das allerdings nicht.
---> BSG , 29.4.2015, B 14 AS 19/14 R

Eine nachweisbare AU sollte einer Sanktion aber i.d.R. ohnehin entgegenstehen, auch wenn du den gelben Zettel erst nachträglich abgibst.

§ 31a SGB II gilt nicht für Meldeversäumnisse, hier ist § 32 SGB II einschlägig.

Achso, jetzt verstehe ich das:
1. Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 24.04.2015 zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)



1. 1 BSG , Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 19/14 R

" Jobcenter dürfen Arbeitslose nicht in Serie zu Terminen vorladen und bei Nichterscheinen dann die Leistungen zusammenstreichen.

Höchstens drei "Meldeversäumnisse" in Folge mit demselben Ergebnis der Nichtwahrnehmung des Termins dürften mit Kürzungen von insgesamt bis zu 30 Prozent sanktioniert werden. "

Tacheles Rechtsprechungsticker KW 18/2015

Ich weiß nicht, ob das Urteil für alle gilt oder nur für den besprochenen Fall.
 

Doppeloma

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Hallo PeterBetroffener,

Ich weiß nicht, ob das Urteil für alle gilt oder nur für den besprochenen Fall.

Ein Urteil ist IMMER eine Einzelfall-Entscheidung, es gilt also NUR für den konkreten Fall.
BSG -Urteile werden zwar häufiger auch allgemein richtungweisend "angewendet", aber meist nicht unbedingt wenn es für den LE von Vorteil wäre.

Dazu habe ich meine eigenen Erfahrungen gemacht, unser JC hat sich auch von BSG -Urteilen (schon in Kopie beigefügt, zu den diversen Widersprüchen) nicht beeindrucken lassen ... :icon_evil:

Erst als dann am Gericht die Richerin dem JC -Vertreter erklärte, dass sie sich genau diesem Urteil anschließen werde in unserer Sache, da hat das wirklich (eine gewisse) Bedeutung erlangt.

Uns hat das nach 2 Jahren bis zur Verhandlung allerdings auch nichts mehr weiter gebracht (als den moralischen Sieg über das JC :bigsmile: ), denn wir waren nicht mehr im Leistungsbezug inzwischen ... bekamen endlich beide unsere EM-Renten. :peace:
Wir hatten es ja "überlebt" und bekamen die unrechtmäßig vorenthaltenen Beträge auch nicht mehr nachgezahlt, der finanzielle "Sieger" war also das JC . :icon_evil:

Da gilt dann wieder NUR das Gesetz (für Alle) und darin steht, dass man (immer noch) "Bedürftig sein muss", um Leistungen vom JC zu bekommen ... das gilt auch für Nachzahlungen, wenn mal nachweislich zu wenig gezahlt wurde. :idea:

MfG Doppeloma
 

PeterBetroffener

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Hallo Doppeloma:
Danke für Antworten :welcome:
und schön von deinen Erfahrungen zu lesen!

Ja, ich hatte auch gedacht, dass das Urteil wohl nicht alle gelten kann, also muss ich mich an das Gesetz halten.
 
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