Ich bin Ende März aus meiner Wohnung ausgezogen und in eine neue größere Wohnung wegen nachwuchs.
ich habe einen Antrag auf Doppelte miete gestellt.
das Amt hat mir eine Miete für April genehmigt für die alte Wohnung.
nun kam die erste Mahnung und heute die 2 Mahnung das ich diese umgehend jedoch bis spätestens 28.5 begleichen soll aber nur die halbe Miete weil ich seit dem 15.5 ein Nachmieter habe.
Kann der vermieter die noch offene Forderung nicht mit der hinterlegten kaution verrechnen? die kaution habe ich komplett beim Amt abbezahlt und somit würde sie mir ja zustehen.
habe leider keinen erreicht heute bei der Vermietung.
aber als ich letztes mal Anrief hieß es nein das geht nicht und das die kaution ja ans amt zurück gezahlt wird.
also muss ich mich eh mit dem Amt in Verbindung setzen wegen der Kaution.
hat jemand Erfahrung damit, dass die kaution verrechnet werden kann ?
ich habe einen Antrag auf Doppelte miete gestellt.
das Amt hat mir eine Miete für April genehmigt für die alte Wohnung.
nun kam die erste Mahnung und heute die 2 Mahnung das ich diese umgehend jedoch bis spätestens 28.5 begleichen soll aber nur die halbe Miete weil ich seit dem 15.5 ein Nachmieter habe.
Kann der vermieter die noch offene Forderung nicht mit der hinterlegten kaution verrechnen? die kaution habe ich komplett beim Amt abbezahlt und somit würde sie mir ja zustehen.
habe leider keinen erreicht heute bei der Vermietung.
aber als ich letztes mal Anrief hieß es nein das geht nicht und das die kaution ja ans amt zurück gezahlt wird.
also muss ich mich eh mit dem Amt in Verbindung setzen wegen der Kaution.
hat jemand Erfahrung damit, dass die kaution verrechnet werden kann ?