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Gast
Hallo, ich bin seit 2010 in einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Krankheiten.
Nun möchte ich zu einer Behandlung in eine psychosomatische Klinik. Dies Behandlung würde dann ja von der Krankenkasse bezahlt werden. Diese KK würde ja dann auch den Abschlussbericht über meinen Behandlungserfolg und Diagnosen von der Klinik erhalten.
Könnte die DRV evtl. nach diesem Klinikaufenthalt eine Überprüfung der Rentengewährung durchführen und mir dann die Rente wieder entziehen aufgrund der Behandlung/Bericht?
Die Klinik wird mit Sicherheit schreiben das während der Behandlung meine Krankheiten sich verbessert haben.
Ist diese meine Angst real oder nicht?
Die Eu-Rente wurde von dem Gericht mit Hilfe eines in auftrag gegebenen Gutachten gewährt, in dessen steht, meine Krankheiten(und deshalb Erwerbsunfähigkeit) werden auf Lebenszeit bestehen, und Therapien mir (lediglich) Verbesserung der Lebensqualität ermöglichen.
Wie sehen die Forumsmitlieder dies? Hat damit jemand Erfahrung?
Vielen Dank
Tribulus
Nun möchte ich zu einer Behandlung in eine psychosomatische Klinik. Dies Behandlung würde dann ja von der Krankenkasse bezahlt werden. Diese KK würde ja dann auch den Abschlussbericht über meinen Behandlungserfolg und Diagnosen von der Klinik erhalten.
Könnte die DRV evtl. nach diesem Klinikaufenthalt eine Überprüfung der Rentengewährung durchführen und mir dann die Rente wieder entziehen aufgrund der Behandlung/Bericht?
Die Klinik wird mit Sicherheit schreiben das während der Behandlung meine Krankheiten sich verbessert haben.
Ist diese meine Angst real oder nicht?
Die Eu-Rente wurde von dem Gericht mit Hilfe eines in auftrag gegebenen Gutachten gewährt, in dessen steht, meine Krankheiten(und deshalb Erwerbsunfähigkeit) werden auf Lebenszeit bestehen, und Therapien mir (lediglich) Verbesserung der Lebensqualität ermöglichen.
Wie sehen die Forumsmitlieder dies? Hat damit jemand Erfahrung?
Vielen Dank
Tribulus