Kann die DRV Erwerbsminderungsrente wegen Klinikaufenthalt überprüfen/entziehen?

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D

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Gast
Hallo, ich bin seit 2010 in einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Krankheiten.
Nun möchte ich zu einer Behandlung in eine psychosomatische Klinik. Dies Behandlung würde dann ja von der Krankenkasse bezahlt werden. Diese KK würde ja dann auch den Abschlussbericht über meinen Behandlungserfolg und Diagnosen von der Klinik erhalten.
Könnte die DRV evtl. nach diesem Klinikaufenthalt eine Überprüfung der Rentengewährung durchführen und mir dann die Rente wieder entziehen aufgrund der Behandlung/Bericht?
Die Klinik wird mit Sicherheit schreiben das während der Behandlung meine Krankheiten sich verbessert haben.
Ist diese meine Angst real oder nicht?

Die Eu-Rente wurde von dem Gericht mit Hilfe eines in auftrag gegebenen Gutachten gewährt, in dessen steht, meine Krankheiten(und deshalb Erwerbsunfähigkeit) werden auf Lebenszeit bestehen, und Therapien mir (lediglich) Verbesserung der Lebensqualität ermöglichen.

Wie sehen die Forumsmitlieder dies? Hat damit jemand Erfahrung?

Vielen Dank

Tribulus
 

Goldfield

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Moin,
Das weiß man bei der DRV nie, da die Kosten aber von der KK übernommen werden, erfährt die DRV davon ja erstmal nichts ( bei einer einweisung durch den Arzt ), erst wenn sie die Rente überprüfen möchten, also ein Fragebogen kommt musst du dieses angeben.
Manche Regionalstellen verzichten wohl mittlerweile aber darauf, ob deine dazu gehört keine Ahnung, wie ich mal ""gehört"" habe obs stimmt weiß ich nicht, ist es nur noch die DRV Berlin/Bund wo diesen Fragebogen alle 2 Jahre versendet.

Hab auch eine unbefristete Rente, ich wäre zumindest vorsichtig ( falls Reha ), da man es nie weiß bei der DRV , anderseits müsste die Behandlung so erfolgreich sein das du wieder Arbeiten könntest, das müsste die DRV dir nachweisen und falls die auf die Idee kommen sollte, müssten sie die Rente zumindest solange zahlen bis es ein Urteil geben würde, das eine unbefristete Rente entzogen wird, dürfte aber eher selten vorkommen.


Die Frage ist willst du in diese Klinik über eine Reha oder mit Einweisung vom Arzt?
Wenn über eine Reha dann erfährt die DRV davon, es heißt zwar das bei unbefristeten Renten die KK zahlen, aber die KK versuchen trotzdem erstmal die Kosten auf die DRV abzuwälzen, erst wenn dann die DRV sagt es hat keinen Sinn übernimmt die KK , wenn die DRV eine Chance sieht das sich dein Zustand für den Arbeitsmarkt bessern könnte übernehmen die, also vorsicht falls Reha.

Grüße
 

Doppeloma

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Hallo Goldfield,

ergänze mal noch deinen Beitrag um einige wichtige Hinweise, es ist ja nicht absehbar, ob sich der TE selbst mal noch für die Antworten interessieren wird.

Hab auch eine unbefristete Rente, ich wäre zumindest vorsichtig ( falls Reha ), da man es nie weiß bei der DRV , anderseits müsste die Behandlung so erfolgreich sein das du wieder Arbeiten könntest,

Schon der Gedanken-Ansatz ist eigentlich falsch, denn eine med. Reha-Maßnahme KANN bei EM-Rente unbefristet NUR noch auf Kosten der Krankenkasse laufen, da ist die DRV mit solchen Maßnahmen gar nicht mehr zuständig (zu machen). :icon_evil:

Sogar in den (gleichen) Kliniken wird das dann "getrennt", denn die Ziele der KK sind andere als den Betroffenen wieder Erwerbsfähig zu machen im Sinne der Rentenkasse, die EM-Rentner auf Dauer sollen möglichst nicht auch noch bald Pflegebedürftig werden ... was ja dann (auf die Dauer) noch teurer für KK und Pflegekasse ist. :idea:

Gegen die Entscheidung der Rentenkasse zur vollen (dauerhaften) Erwerbsminderung hat auch die KK KEINE Chance mehr, sie ist wie alle anderen Leistungsträger gesetzlich an diese Entscheidung gebunden.

das müsste die DRV dir nachweisen und falls die auf die Idee kommen sollte, müssten sie die Rente zumindest solange zahlen bis es ein Urteil geben würde, das eine unbefristete Rente entzogen wird, dürfte aber eher selten vorkommen.

Kann aber nur auf Grund eigener Erkenntnisse / Vermutungen erfolgen, denn die DRV bekommt auch KEINE Klinikberichte ohne Zustimmung des Betroffenen, wenn er auf Kosten der KK in einer Klink war, egal ob zur Akutbehandlung oder als Reha-Maßnahme.

In den EM-Renten-Überprüfungsbögen (von der DRV ) mag es Fragen dazu geben (wir wurden noch nicht überprüft, darum kenne ich diesen Fragebogen nicht) aber darin wird (vermutlich) auch eventuelle berufliche Tätigkeit (neben der Rente) eine viel wichtigere Rolle spielen. :icon_kinn:

Die könnte in zu großem Umfang ausgeübt, wohl eher einen "Verdacht" bei der DRV erregen, ob die EM-Rente wirklich noch nötig ist.

Die Konsrquenzen einer solchen "Tiefenprüfung" hast du durchaus schon richtig erkannt, die Rente ist weiter zu zahlen bis das von der DRV auch zweifelsfrei bewiesen wurde ... kommt in der Realität tatsächlich nur sehr selten vor, dass die EM-Rente dann entzogen wird.

Eine Bekannte von mir musste gerade (im September) eine AHB antreten wegen einer unaufschiebbaren OP wurde die erforderlich.
Sie hatte kürzlich erst die Verlängerung auf "unbefristet" für ihre EM-Rente bekommen, das tritt aber (als unbefristet) erst ab Oktober jetzt in Kraft.

So gab es ein "Hin und Her" bis man sich mal einig war, ob nun noch die DRV oder schon die KK für diese AHB zuständig sei ... sie befürchtete natürlich auch gleich wieder "das Schlimmste", wenn sie nun noch in eine DRV -Reha-Klinik soll ...

Man "deutelte" zwar Anfangs (in der Klinik) endlos daran herum, warum sie in ihrem Alter schon eine EM-Rente unbefristet bewilligt bekam aber letztlich hat sie sich beruhigen und diese Reha für sich selbst doch ganz gut nutzen können ...

Nun ist sie wieder zu Hause und Niemand kann (und wird) ihr deswegen ernsthaft die EM-Rente streitig machen wollen, sie hatte ein weiteres, schweres gesundheitliches Problem, das hat sie sicher nicht wieder "Erwerbsfähig" machen können.

Dann dürfte ja kein EM-Rentner mehr versuchen, sich über Klinische Behandlung oder eine med. Reha mal etwas Erleichterung zu verschaffen, wenn er immer gleich den Entzug der EM-Rente zu befürchten hätte. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
D

Deleted member

Gast
Hallo, hmm, jetzt bin ich noch unsicherer ob ich nun den Klinikaufenthalt beantrage oder nicht.
Was würde den negatives mir passieren wenn ich dort keine Unterschrift zur Schweigepflichtentbindung leiste.
Welche Folgen hätte dies?

Gruß Tribulus
 

Muzel

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Was der KK an Daten zusteht, regelt der § 301 SGB V und das ist nicht der Entlassungsbericht. Der steht deinem behandelnden Arzt zu. Wenn du keinen hast oder von dem Arzt nicht mehr weiter behandelt werden möchtest, kannst du ihn auch bekommen.
 

Doppeloma

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Hallo Tribulus,

Hallo, hmm, jetzt bin ich noch unsicherer ob ich nun den Klinikaufenthalt beantrage oder nicht.

Warum denn bitte, es wurde doch mehr als deutlich beschrieben, dass du KEINE Sorge haben musst, um deine EM-Rente, nur weil du dich in klinische Behandlung begibst oder eine Reha über die KK machen würdest.

Es ist doch ganz normal, dass gerade auch EM-Rentner weiter in medizinischer Behandlung sein werden und wenn es zur Linderung ihrer Beschwerden nötig ist, auch Reha -Maßnahmen erhalten können.

Für die Kosten-Übernahme ist dann gesetzlich NUR noch die KK zuständig, gerade weil eine Erwerbsfähigkeit NICHT mehr hergestellt werden kann, das ist doch bei DRV bereits endgültig und abschließend entschieden.

Die DRV bezahlt so was NUR so lange auch noch Aussicht besteht, dass der Betroffene mal wieder arbeiten könnte, diese Hoffnung wurde aber bereits aufgegeben, mit dem Bescheid zur EM-Rente "auf Dauer" ...

Medizinische Maßnahmen als EM-Rentner wahrzunehmen hat ganz sicher noch NIEMALS zum Entzug der EM-Rente geführt, das kann doch so schwer eigentlich nicht zu verstehen sein. :icon_evil:

Was würde den negatives mir passieren wenn ich dort keine Unterschrift zur Schweigepflichtentbindung leiste.

Was für Schweigepflichtentbindungen meinst du denn bitte, der einweisende Arzt bekommt den Bericht in der Regel sowieso und ansonsten musste ich noch nie Schweigepflichtentbindungen in einer Klinik unterschreiben, wenn ich dort beahndelt wurde.

Welche Folgen hätte dies?

Was für Folgen befürchtest du, wenn du was NICHTunterschreibst, was sowieso und generell FREIWILLIG ist ... die DRV bekommt KEINE Behandlungsberichte von dir ohne dein Wissen und deine Zustimmung ... (die wollen vermutlich auch gar keine mehr, was bitte sollen die damit) ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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