Urlaub ?
So weit mir bekannt ist, ist ein ausbildungssuchender /areitssuchender dazu verpflichtet, ständig für die ARGE erreichbar zu sein.
Ich selbst bin ausbildungssuchend gemeldet in Berlin und meine Lebensgefährtin wohnt in München.
Dort fahre ich auch einmal im Monat mind. hin um sie zu sehen.
Wenn der Aufanthalt länger geht, dann sage ich beim Arbeitsamt bescheid, dass ich für nen gewissen zeitraum nicht in Berlin bin und dann ist schick.
Somit bin ich meiner Meldepflicht nachgekommen.
Was nun das Thema Italien angeht, so kann das AA m.E. das nicht verbieten,
solange es darüber informiert wurde. Klar muss es dann noch sein Einverständniss dazu geben, aber wenn sie das nicht machen, dann würde ich wirklich mit deiner Tochter zum Arzt gehen und sie für den Zeitraum krank schreiben lassen, ABER im gleichen Zug das AA über die "Krankheit" informieren und gleich einen neuen Termin machen für die Zeit nach dem Urlaub
Btw... Wer hat das dem AA überhaupt gesteckt mit dem Urlaub ?
Zu den Terminen, welche ja bei deiner Tochter echt krass viel sind oO
Wenn ihr weiter weg von dem Amt wohnt, o könnt ihr dort ja dann ab sofort die entstehenden Fahrkosten erstatten lassen.
Ich weiß nicht wie es da bei euch ausschaut mit Zeitkartentarifen,
aber geht ja bestimmt auh ins Geld auf die Dauer ständig nen Ticket zu holen.
Das Amt wird dir dann sagen, dass ein betrag unter 5 € nicht "erstattungswürdig" ist,
aber es gibt einen Präzidenzfall bei einem Sozialgericht, welches besagt, dass auch Betäge unter 5 € erstattungswürdig sind.
Wenn wirklich alles nichts mehr hilft und die Termine wirkich so oft sind, dass man von Schikane reden kann, so hilft in erster Linie ein Gespräch mit dem zuständigen Teamleitern oder ggf. mit dem Geschäfftstellenleiter deiner ARGE.
Ansonsten einen formlosen Antrag stellen, dass man gerne einen anderen Sachbearbeiter bekommt.
Ich hoffe ich konnte helfen =)
Greetz Sariel
+nach gesetztestexten such+
EDIT
@Isabell
GG, Art. 12 P 1:
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“
Hier der Teil den du vergessen hast ^^
Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Und das wäre hier durch die ARGE der Fall...