Hallo!
ich hatte bis 10/2009 einen Teilzeitjob, ergänzend dazu ALG2.
Ab 11/2009 habe ich einen Vollzeitjob bekommen.
Jetzt will die Arge von mir noch rückwirkend Gehaltsabrechnungen für die Monate 09/2009, 10/2009 und 11/2009 haben.
Ich habe mich von der Arge ab 11/2009 abgemeldet.
Muss ich extra Kopien von dem Gehaltsabrechnungen machen und vorlegen? Das ganze ist ja jetzt eh in der Vergangenheit, können die mich noch rechtlich dafür belangen wenn ich die Gehaltsabrechnungen nicht vorlege?
Danke für Antworten!
ich hatte bis 10/2009 einen Teilzeitjob, ergänzend dazu ALG2.
Ab 11/2009 habe ich einen Vollzeitjob bekommen.
Jetzt will die Arge von mir noch rückwirkend Gehaltsabrechnungen für die Monate 09/2009, 10/2009 und 11/2009 haben.
Ich habe mich von der Arge ab 11/2009 abgemeldet.
Muss ich extra Kopien von dem Gehaltsabrechnungen machen und vorlegen? Das ganze ist ja jetzt eh in der Vergangenheit, können die mich noch rechtlich dafür belangen wenn ich die Gehaltsabrechnungen nicht vorlege?
Danke für Antworten!