Kann mir jemand zu folgender Situation Auskunft erteilen.
War längere Zeit krank und habe Krankengeld bezogen. Da von meinem Arbeitgeber die Wiedereingliederung nicht erfolgte, bekam ich nach dem Auslauf Arbeitslosengeld. Nach einem Jahr bekam ich dann ALG2 von der Arge , wobei mir auch vorerst für 6 Monate meine Miete weiter bewiligt wurde. Nach mehreren ärztlichen Untersuchungen wurde ich jetzt rückwirkend berentet. Die DRV hat jetzt einen Teil des Geldes einbehalten, damit das Arbeitsamt sowie die ARGE ihre Ansprüche gelten machen können, wobei das Arbeitsamt dies auch bereits getätigt hat. Angeblich weiss die ARGE davon noch nichts und ich habe den Rentenbescheid heute morgen eingereicht. Kann denn jetzt die ARGE das Geld für meine Miete, was seinerzeit bewilligt wurde auch verrechnen oder nur das HARZ 4 - Geld ????
Danke im voraus
War längere Zeit krank und habe Krankengeld bezogen. Da von meinem Arbeitgeber die Wiedereingliederung nicht erfolgte, bekam ich nach dem Auslauf Arbeitslosengeld. Nach einem Jahr bekam ich dann ALG2 von der Arge , wobei mir auch vorerst für 6 Monate meine Miete weiter bewiligt wurde. Nach mehreren ärztlichen Untersuchungen wurde ich jetzt rückwirkend berentet. Die DRV hat jetzt einen Teil des Geldes einbehalten, damit das Arbeitsamt sowie die ARGE ihre Ansprüche gelten machen können, wobei das Arbeitsamt dies auch bereits getätigt hat. Angeblich weiss die ARGE davon noch nichts und ich habe den Rentenbescheid heute morgen eingereicht. Kann denn jetzt die ARGE das Geld für meine Miete, was seinerzeit bewilligt wurde auch verrechnen oder nur das HARZ 4 - Geld ????
Danke im voraus