Hallo Zusammen,
mal ne Frage:
Angenommen eine Mutter bezieht ALG-II .
Sie bekommt für das minderhährige Kind vom Vater Kindesunterhalt. Ohne Titel, der Vater zahlt den KU einfach nach der DDT.
Kann die ARGE die Mutter verpflichten, vom Vater die Titulierung des KU zu verlangen?
Klar, die Mutter KANN es verlangen, aber MUSS sie auch?
Die ARGE könnte im Zuge des Übergangs der Ansprüche vom Kind wohl eine Titulierung verlangen, sofern sie Leistungen für das Kind zahlt.
Aber wenn das Kind raus aus der BG ist, wegen Unterhlat, Kindergeld und Wohngeld, leistet die ARGE ja nicht für das Kind, also auch kein Anspruchsübergang, oder?
Also dürfte doch nur das Kind oder eben die Mutter als Sorgeberechtigte eine Titulierung verlangen können.
Die Frage eben, darf die ARGE die Mutter dazu verpflichten?
Ok, wenn Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt bezahlt würde, dürfte das JA wohl auch im Zuge des Anspruchsübergangs eine Titulierung verlangen, aber wenn kein Unterhaltsvorschuss beantragt wird...
Gruß
Orlando
Kann evtl. das Jugendamt eine Titulierung verlangen?
mal ne Frage:
Angenommen eine Mutter bezieht ALG-II .
Sie bekommt für das minderhährige Kind vom Vater Kindesunterhalt. Ohne Titel, der Vater zahlt den KU einfach nach der DDT.
Kann die ARGE die Mutter verpflichten, vom Vater die Titulierung des KU zu verlangen?
Klar, die Mutter KANN es verlangen, aber MUSS sie auch?
Die ARGE könnte im Zuge des Übergangs der Ansprüche vom Kind wohl eine Titulierung verlangen, sofern sie Leistungen für das Kind zahlt.
Aber wenn das Kind raus aus der BG ist, wegen Unterhlat, Kindergeld und Wohngeld, leistet die ARGE ja nicht für das Kind, also auch kein Anspruchsübergang, oder?
Also dürfte doch nur das Kind oder eben die Mutter als Sorgeberechtigte eine Titulierung verlangen können.
Die Frage eben, darf die ARGE die Mutter dazu verpflichten?
Ok, wenn Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt bezahlt würde, dürfte das JA wohl auch im Zuge des Anspruchsübergangs eine Titulierung verlangen, aber wenn kein Unterhaltsvorschuss beantragt wird...
Gruß
Orlando
Kann evtl. das Jugendamt eine Titulierung verlangen?