troubledouble
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Kann das Arbeitsamt einen ord. gekündigten Schwerbehinderten, der seine Eigenschaft dem früheren Arbeitgeber bei Vertragsabschluss nicht offenbarte, nach Erhalt der Kündigung dazu rechtl. verpflichten, innerhalb von 3 Wochen seinen Status -nachträglich- geltend zu machen (verlängerte Kündigungsfrist / Integrationsamt) ? Bestünde also sonst die Vergabe einer Sperrzeit ALG1 ?
Hinweis1: Der Betrieb hat weniger als 5 Beschäftigte. Hinweis2: Der ehemals Beschäftigte hat kein Interesse, sich mit dem Ex-Arbeitgeber zu streiten.
Zusatzfrage: Ist es tatsächlich aktuell, dass auch für KLEINBETRIEBE der "Sonderkündigungsschutz" (168 SGB IX) gilt ???
Hinweis1: Der Betrieb hat weniger als 5 Beschäftigte. Hinweis2: Der ehemals Beschäftigte hat kein Interesse, sich mit dem Ex-Arbeitgeber zu streiten.
Zusatzfrage: Ist es tatsächlich aktuell, dass auch für KLEINBETRIEBE der "Sonderkündigungsschutz" (168 SGB IX) gilt ???