Hier meine Mail an die "Chefin". Gibt wohl zwar 99% eine Kündigung aber das ist mir nun egal. Ich fühle frei wie ein Vogel
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Hallo ***,
unsere mündlichen Gespräche haben leider nicht dazu beigetragen, dass du Einsicht gezeigt hast, im Gegenteil, du hast dich nun entschieden, mich unbegründet noch mehr zu schikanieren und willkürlich zu kontrollieren und dabei erneut falsche Darstellungen aufzubauen, die gegen das Arbeitsgesetz verstoßen. Dabei habe ich mich immer an die rechtlichen Vorschriften und Vereinbarungen gehalten (was dir ja gar nicht gefallen hat, dass ich gesetzestreu bin). Bis heute habe ich von dir keine beweiskräftigen Anschuldigungen bekommen, viel mehr waren es Behauptungen, die meist nicht der Wahrheit entsprechen oder Sammelklagen von *** und oft in einen Topf geworfene Allgemeinzustände im Lager betrafen, wofür aber nicht ich allein verantwortlich bin.
Du hast erwähnt, dass eine familiäre Arbeitsatmosphäre herrscht. Dieser kann ich leider nicht (mehr) zustimmen, denn familiär bedeutet für mich, dass man auch die Minijober gleichbehandelt und ihnen die gesetzlichen Vorzüge nicht enthält (z.B. Urlaubsentgelt oder Lohnfortzahlung bei weniger Arbeitsaufträgen, denn das ist ein Betriebsrisiko und gesetzlich für den Arbeitgeber fest definiert). Ganz zu schweigen von willkürlichen Anschuldigungen, welche einen psychisch sehr belasten können(z.B. „Du bist ja immer noch nicht fertig, was hast du denn seit 9 Uhr gemacht? Also da gibt es deutlich schnellere als dich!“). In den 2 Jahren mussten wir uns immer nur anhören, wie langsam wir sind und motivierende Worte gab es auch noch nie.
Die Geschenke zu Weinachten schätze ich sehr, dennoch kann man damit nicht unsere Grundrechte nehmen und behaupten, dass doch eine familiäre Atmosphäre herrscht.
Der Grund, warum ich mich erst jetzt beschwere, liegt daran, dass mir zwar meine Arbeitsrechte von Anfang an klar waren, ich jedoch mit meiner Arbeit und der Freiheit insgesamt sehr zufrieden war.
Schlimm wurde es, nachdem du die letzten 2 Wochen willkürliche Anschuldigungen und allgemeine Unstimmigkeiten im Lager (z.B. Streit zwischen *** und ***) in einen Topf geworfen und mich dafür verantwortlich gemacht hat, und ich angeblich dadurch nun das Vertrauen bei dir verloren hätte. Deine Anschuldigungen haben es sogar dazu gebracht, dass ich nicht mehr mit *** kommuniziere, da ja behauptet wurde, dass wir nur quatschen und unserer Arbeit nicht nachkommen. Ich kam also eigentlich mit jedem gut klar. Ich muss auch zugeben, ich war etwas respektlos zu ***, aber ich habe mich sofort entschuldigt und alles mit ihm geklärt.
Dazu im Detail:
Bei unserem Gespräch mit dir und *** kamen folgende Anschuldigungen auf mich zu:
1. Ich arbeite zu lang an einem einzigen Tag.
Lösung: Da haben wir uns geeinigt und "meinen" Vorschlag angenommen, dass ich 2 Tage die Woche komme und nicht länger als 8 Stunden am Tag arbeite. Die Anschuldigung ist dennoch unbegründet, da es die Pflicht des Arbeitgebers ist, den Arbeitnehmer niemals länger als 10 Stunden am Tag arbeiten zu lassen, egal wie viel Arbeit noch zu erledigen ist. Selbst wenn ich oder *** länger arbeiten wollten, warst du dazu verpflichtet uns wegzuschicken oder zu kündigen, falls wir der Pflicht nicht nachkommen. Ich darf niemals dafür verantwortlich gemacht werden (ArbZG §3), auch wenn ich unwissend darüber war.
Als du mich gefragt hast, wie lange ich noch brauche (nach 19 Uhr), und ich dir "nicht mehr lange" gesagt und danach die Zeit völlig verschätzt habe und dann noch weitere 2 Stunden gebraucht habe, hast du mir vorgeworfen, dass ich falsche Angaben gemacht habe und dein Vertrauen mißbraucht hätte. Dies ist völliger Irrsinn, denn zunächst einmal habe ich die ganze Arbeit innerhalb von 12 Stunden erledigt. Verglichen mit diesem Dienstag sollte dir mittlerweile klargeworden sein, dass ich durchaus extrem schnell gearbeitet habe, zwar 2 Stunden mehr nach 19 Uhr, aber dennoch nicht mehr als 12 Stunden. Meine falsche Einschätzung ist kein Vertrauensbruch und zudem ist es wie oben beschrieben deine Pflicht als Arbeitgeber, mich nach Hause zu schicken, sobalt ich meine Stunden erreicht habe. Desweiteren habe ich als Minijobber (Zeitlohn, dazu unten gleich mehr) nicht die Verantwortung, ein bestimmtes Volumen an Arbeit zu vollrichten. Da ich aber zugesagt habe, die Arbeit zu erledigen, musste ich meiner Treuepflicht nachkommen und somit den ganzen Volumen erfüllen(z.B. am nächsten Tag). Dennoch hättest du mich, wie oben geschildert, egal was ich sage oder einschätze, sofort nach Hause schicken müssen, da die Arbeitszeiten gesetzlich geregelt sind.
2. *** du BIST langsam!
Lösung: Ich habe laut unserer Vereinbarung einen Minijob und werde mit einem Zeitlohn vergütet (
https://www.arbeitsrechte.de/zeitlohn/). Zitat: „Beim Zeitlohn setzt sich der Lohn aus der Arbeitszeit und dem Stundenlohn zusammen. Unabhängig davon, wie viel der betroffene Arbeitnehmer geleistet hat, wird er danach bezahlt, wie lange er gearbeitet hat.“
Um zu definieren, was eine Durchschnittsleistung ist, muss ein Richtwert erschaffen werden, der sich mit gleichwertigen Lagermitarbeitern vergleicht, die ähnliche Arbeit und im selben Arbeitsmodell (z.B. Minijob) voll richten. Es ist von daher nicht möglich, mich mit *** oder *** zu vergleichen, da diese Beiden nicht nach dem Minijob (Zeitlohn) Prinzip arbeiten, sondern als Freiberufler ein ganz anderes Arbeitsmodell und somit eine andere Motivation haben. Somit bleiben nur noch *** oder *** als Vergleichswert (angebliche schnellere Päckler aus der Vergangenheit sind nur Behauptungen, die man nicht beweisen kann). Deine Aussage, dass ich also zu langsam bin, wäre nur dann zulässig, wenn ich 1/3 der Leistung von *** oder *** erbringen würde. Dies wird schwer zu beweisen sein, da ich bei weitem nicht diese langsame Arbeitsleistung erbringe. Ich erfülle also meine Pflicht und habe immer durchschnittlich, aber meist eher schell (Eigenmotivation) gearbeitet. Das lässt sich leicht beweisen, wenn man einfach mal auf meine Stundenzettel schaut und feststellt, dass ich im Schnitt nie über 400€ gekommen bin.
Was Ihr von mir verlangt, nennt sich Akkordlohn (Vergütung nach Leistung). Dabei wird üblicherweise schnellere Leistung auch höher Vergütet. Auch hier muss klargestellt werden, dass man mich nicht mit *** oder *** vergleichen kann, da ich ein Minijob (Zeitlohn) habe. Dennoch sollte offensichtlich sein, dass ich die letzten 2 Jahre IMMER relativ schnell und zuverlässig gearbeitet habe. Als Gegenbeispiel: *** macht fast jeden Monat weit mehr als 450€ bei geringerem Arbeitsumfang. Hierbei berufe ich mich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, Zitat: „Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmer keinen einzelnen Arbeitnehmer aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer behandeln darf.“
Hättest du meiner Arbeitsleistung zumindest etwas Anerkennung geschenkt, wäre ich sogar in der Lage, durchgehend maximale Arbeitsleistung mit voller Motivation zu erbringen. Aber deine Definition von Leistung ist eben nicht gleichzusetzen mit der gesetzlich definierten Leistung, welche nun mal in unserem Rechtsstaaat gültig ist.
Wenn du dein Arbeitsvolumen nicht schaffst, können wir dir ja einfach Stunden wegnehmen und du arbeitest dann zB. nur noch 6 Stunden wie Woche.
Lösung:
Wie im 2. Absatz bereits erwähnt, haben wir einen Zeitlohn(Minijob) vereinbart und keinen Akkordlohn. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ich keine Rechte habe. Es gelten automatisch die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Minijob. Bei unserem Vertrag haben wir keine Stundenzahl vereinbart. Dadurch habe ich per Gesetz automatisch das Anrecht auf 10 Stunden die Woche. Ich werde jedoch bei niedriger Auftragslage nach Hause geschickt, was gegen das Teilzeit & Befristungsgesetz verstößt. Von mir wird Arbeit auf Abruf verlangt („Arbeit auf Abruf“ nach § 12 des Teilzeit– und Befristungsgesetzes (TzBfG). Wenn ich früher nach Hause geschickt werde, habe ich Laut Gesetz also Anrecht auf eine 10 Stunden/Woche und somit auf eine Lohnfortzahlung, auch wenn ich nach Hause gehe. Selbst bei einem Vertrag mit „Arbeit auf Abruf“ müssen 10 Stunden mindestens im Vertrag definiert werden. Hier werden also klar Gesetze missachtet und als Dank dafür, dass ich freiwillig nie von meinem Anspruch Gebrauch gemacht habe, musste ich mir sogar demotivierende Anschuldigungen anhören, da ich ja als Minijobber laut eurer Definition "langsam und unzuverlässig" arbeite. Da bin euch also schon seit langem sehr entgegen gekommen.
Ab sofort verbiete ich dir, Musik während der Arbeit zu hören
Lösung:
Dies ist dein Recht, denn es gilt das Direktionsrecht und ich habe diese Anweisung zu befolgen. Dennoch ist es Schikane und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und dem Gesetz der Fürsorgepflicht, wenn alle Anderen im Lager Musik hören dürfen, nur ich nicht. Drum ist es gerecht, entweder allen das Hören von Musik zu verbieten, oder es auch mir zu erlauben.Andernfalls handelt es dich hier um Diskriminierung auf dem Arbeitsplatz. Sicherlich hast du bestimmt aus der Wut heraus auf mich so gehandelt, aber es gibt als Arbeitgeber nun mal die Fürsorgepflicht und ich fühle mich momentan diskriminiert, zumal die Musik das einzige war, was die Monotone Arbeit durchaus spannend und motivierend gemacht hat.
5. *** hilft immer wenn Lieferanten kommen oder *** Hilfe braucht und du bist nicht hilfbereit.
Lösung:
Wenn ich nicht unter Akkordlohn-Zwang(Arbeitsvolumen muss unter Maximalleistung erfüllt werden) arbeiten würde und stattdessen nach dem Zeitlohn Prinzip, was ja auch mein Vertrag vorgibt, würde ich sogar mit Freude bei anderweitigen Tätigkeiten helfen, solange ich mir dann nicht zu Schichtende immer anhören muss, warum ich immer noch nicht fertig bin. Desweiteren kommt noch hinzu, dass ich alles nur an einem Tag erledigen wollte, was allerdings nun durch die 2 Tage/Woche behoben sein sollte. Desweiteren wurde auch hier immer nur das negative von euch genannt. Ich habe durchaus mal *** geholfen oder Packete geschleppt, aber auch das war leider während unseres Gespräches niemals Thema.
Hätte man von vornherein solche Dinge beachtet, wäre ich nie auf die Idee gekommen, mich zu beklagen. Im Gegenteil, ich war sogar bereit, freiwillig manchmal früher nach Hause zu gehen, wenn mal weniger Arbeit war. Aber im Gespräch mit dir und *** wurde wieder klar, dass ihr die gesetzlichen Grundlagen gar nicht beachtet und mir während des Gesprächs versucht habt, meine sachlichen und gesetzestreuen Aussagen ständig zu Wiedersprechen und zu ignorieren. Seit dem Gespräch wurde im Gegenteil sogar noch mehr Misstrauen erzeugt als zuvor (unbegründet natürlich). Dies wurde mir klar, als diesen Dienstag sofort nach meinem Schichtende die Anschuldigung eintrudelte, warum ich denn immer noch nicht fertig wäre und dass ich angeblich vor 2 Wochen schneller fertig war. Leider ist *** meist auf deiner Seite aber ich kann versichern, dass er davon weiß, dass ich einmal sogar bis 21.55 Uhr gearbeitet habe und auf einem Zettel geschrieben habe, dass ich bis 21:55 da war. Um aber bloß eine Konfrontation mit dir zu meiden, habe ich auf eine weitere Stunde verzichtet. Somit war ich offiziell 13 Stunden arbeiten, inoffiziell aber nur bis 21 Uhr (auf dem Stundenzettel eingetragen). Du hast hingegen diesen Tag als Richtwert genommen(12 Stunden), und mich damit konfrontiert, warum ich das an diesem Tag alles in 12 Stunden geschafft habe und jetzt (diesen Mittwoch) immer noch nicht fertig bin. Dabei sollte klar sein, dass ich auch diese Woche genau 12 Stunden gebraucht habe und somit sogar 1 Stunde weniger als euren Richtwert. Das berechtigt dennoch nicht willkürliche Schikanen gegenüber mir. Denn ich bin keine Maschine und besitze als Mensch auch meine Würde, welche laut Gesetz Unantastbar ist.
Außerdem verstößt diese Anschuldigung erneut gegen das Zeitlohnprinz (nicht Akkordlohn) und ist nicht zulässig. Das von euch geforderte Arbeitsvolumen in einer exakt von euch angegebenen Zeit (Richtwert) zu erreichen ist nicht möglich, zumal die Postkarten vom Volumen UND von der Dicke immer variieren und somit schlecht Vergleichbar sind und dazu *** eigene Einschätzung total übertrieben ist. Zudem kommt noch, dass ich nicht zur Maximalleistung gezwungen bin, denn es handelt sich um einen Minijob und wie bereits zu Beginn definiert, erfülle ich meine Durchschnittsleistung und verstoße nicht gegen die Firmenrichtlinien.
Zusammenfassend lässt sich sagen, ich würde mir wünschen genau wie vor diesen 3 Wochen auf freiwilliger Basis eine sehr schnelle Leistung erbringen und gleichzeitig unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nicht mehr willkürlich Angeschuldigt zu werden. Dazu gehört auch die Beachtung des Zeitlohnprinzips und das Anrecht auf meine 8-10 Stunden/ Woche, auch bei knapper Auftragslage.
Sollte es nun zu einer (warscheinlich) sofortigen Kündigung kommen, bitte ich die Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten. Aber auch hier gilt, dass der „Verstoß gegen die guten Sitten“ (z.B. Kündigung aufgrund von Rache) gesetzeswidrig ist.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, werde ich Gebrauch von meinen Rechten machen und leider (bis ich einen anderen Job gefunden habe ), Notfalls meine Rechte durch das Arbeitsgericht einklagen.
Schade dass eine sachliche Einigung mit dir nicht möglich war.
Mit freundlichen Grüßen
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