Hallo an alle,
mein Ehepartner hatte nun den Termin. Da er wirklich kaum deutsch kann (er ist erst seit Juni hier), konnte die Arbeitsvermittlerin wie erwartet nichts mit ihm anfangen.
Abgesehen davon, dass sie extrem unfreundlich war, ihre Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat und meinen Ehepartner mit erhobener Stimme angesprochen hat, hat sie versucht mich auf dem Handy zu erreichen (ganze 5 Minuten am Stück) und ich sollte dann telefonisch übersetzen.
Da ich nicht ans Telefon ging, druckte sie ihm einen neuen Termin aus und darauf steht nun, dass er am 23.10. MIT DOLMETSCHER wieder kommen soll.
Darf sie das einfach so verlangen, dass man auf eigene Kosten einen Dolmetscher mitbringt?
Mein Mann möchte dringend einen Deutschkurs haben, um hier Fuß fassen zu können. Sie aber will ihn in eine Maßnahme verfrachten (sagte sie zumindest mir bei meinem Termin letzte Woche persönlich).
Was sollen wir nun tun?
EDIT:
Ich habe das hier gerade gefunden:
„Die Amtssprache ist deutsch“ (§ 19 SGB X), dennoch stellen Sie beim Erstgespräch/Beratungsgespräch fest, dass wegen fehlender Deutschkenntnisse ein Gespräch nicht möglich ist, Sachverhalte nicht geklärt werden können, eine Beratung nicht erfolgen kann.
Für den Bereich der BA und der Jobcenter regelt die
HEGA 05/11 - 08 - Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten das Verfahren zur Inanspruchnahme von
Dolmetscher- und Übersetzungsdiensten.
Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union können Arbeitnehmer/innen in jedem Mitgliedsland eine Beschäftigung ohne Beschränkung aufnehmen. Damit nehmen
auch Kunden/Kundinnen ohne ausreichende Deutsch-Kenntnisse die Dienste der BA in Anspruch. Für diesen Personenkreis soll jedoch der Zugang zu den Beratungs- und Sozialleistungen der BA nicht durch Sprachbarrieren erschwert werden. Daher können Dolmetscher- und Übersetzungsdienste im erforderlichen Umfang in Anspruch genommen werden.
Wenn kostenfreie Möglichkeiten nicht gegeben sind,
sind bei Erstkontakten (schriftlich und mündlich) notwendige Übersetzungen bzw. Dolmetscherdienste in jedem Fall von der BA bzw. dem jeweiligen Jobcenter zu veranlassen und zu erstatten.
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Sollten wir also am besten ein Schreiben aufsetzen (oder mein Mann) und darauf hinweisen, dass kein kostenfreier Dolmetscher von ihm beschaffen werden kann und er daher bittet, dass das Jobcenter für einen Dolmetscher sorgt? Er ist aus einem EU-Mitgliedsland und spricht englisch.
In eigener Sache: Ich persönlich bin kein Dolmetscher und könnte es nicht neutral übersetzen, da es sich um meinen Ehepartner handelt. Ich möchte auch keine Verantwortung übernehmen für falsche Übersetzungen oder Missverständnisse. Daher ist es wichtig, dass ein richtiger, neutraler Dolmetscher hilft. Falls die Frage aufkommt, warum ich nicht für meinen Ehepartner übersetze.
Liebe Grüße
