Hallo Leute,
ich habe eine Frage, die mich schon seit einer Weile umtreibt. Ich wohne jetzt seit über 10 Jahren in der selben kleinen 1-Raum Wohnung die unter 25 m² groß ist und kaum Platz bietet, neben vieler anderer Unannehmlichkeiten, die man natürlich erst über die Jahre bemerkt (dünne Wände, direkt an einer Hauptstraße, Erdgeschoss über Heizungskeller etc.). Außerdem ist die Wohnung so klein, das nichtmal eine Waschmaschine rein passt, daher wasche ich meine Wäsche schon seit Jahren außerhalb (Familie wohnt in der Nähe). Nun suche ich auch schon seit einer Weile nach einer neuen Wohnung.
Sobald dann aber eine gefunden ist, die mit der Miete unter dem liegen würde, was vom Amt normalerweise genehmigt wird, frage ich mich ob mir das JC den Umzug in die neue Wohnung und die Übernahme der Mietkosten verweigern kann, z.B. aus Gründen, dass die alte Wohnung "angemessen sei"?
ich habe eine Frage, die mich schon seit einer Weile umtreibt. Ich wohne jetzt seit über 10 Jahren in der selben kleinen 1-Raum Wohnung die unter 25 m² groß ist und kaum Platz bietet, neben vieler anderer Unannehmlichkeiten, die man natürlich erst über die Jahre bemerkt (dünne Wände, direkt an einer Hauptstraße, Erdgeschoss über Heizungskeller etc.). Außerdem ist die Wohnung so klein, das nichtmal eine Waschmaschine rein passt, daher wasche ich meine Wäsche schon seit Jahren außerhalb (Familie wohnt in der Nähe). Nun suche ich auch schon seit einer Weile nach einer neuen Wohnung.
Sobald dann aber eine gefunden ist, die mit der Miete unter dem liegen würde, was vom Amt normalerweise genehmigt wird, frage ich mich ob mir das JC den Umzug in die neue Wohnung und die Übernahme der Mietkosten verweigern kann, z.B. aus Gründen, dass die alte Wohnung "angemessen sei"?