Hallo Forum! 
Kurz ein paar Eckdaten zu mir:
Seit mehreren Jahren nahtlos AU geschrieben, Ende derzeit nicht absehbar.
Zur Vorbereitung eines ärztlichen Gutachtens wurden mir mehrmals Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen zugesandt. Ich habe dann jeweils um einen Termin beim Ärztlichen Dienst gebeten. Diesem hätte ich die Unterlagen persönlich übergeben.
Da das Jobcenter so nicht zum erwünschten Ergebnis kam, wurden Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen zur Mitwirkungspflicht ernannt und die Leistungen (inkl. Krankenversicherung) bis zur Nachholung der Mitwirkung komplett eingestellt.
Nachdem man mich, mit der Entziehung des Existenzminimums, so freundlich genötigt hat, habe ich den Gesundheitsfragebogen und eine modifizierte Schweigepflichtentbindung direkt an den Ärztlichen Dienst geschickt.
Nun ist natürlich das passiert, was ich unbedingt vermeiden wollte: Beurteilung nach Aktenlage.
Ich habe derzeit eine AU bis Ende Mai, trotzdem hat mich mein umtriebiger Sachbearbeiter nun zur Eröffnung des Gutachtens unter Androhung einer Sanktion eingeladen.
Diese Einladung habe ich, mit dem Hinweis auf meine AU , erstmal abgeschmettert. Ich sehe nun aber am Horizont bereits neues Ungemach auf mich zukommen. In der nächsten Einladung wird mit Sicherheit eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Wenn ich diese nicht beibringe, habe ich die nächste Sanktion an der Backe.
Deshalb meine Fragen:
Kann dieses Gutachten nur im persönlichen Gespräch eröffnet werden?
Muss ich also, um Sanktionen zu vermeiden, den nächsten Termin (trotz AU ) wahrnehmen?
Herzlichen Dank für alle Tipps und Ratschläge!

Kurz ein paar Eckdaten zu mir:
Seit mehreren Jahren nahtlos AU geschrieben, Ende derzeit nicht absehbar.
Zur Vorbereitung eines ärztlichen Gutachtens wurden mir mehrmals Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen zugesandt. Ich habe dann jeweils um einen Termin beim Ärztlichen Dienst gebeten. Diesem hätte ich die Unterlagen persönlich übergeben.
Da das Jobcenter so nicht zum erwünschten Ergebnis kam, wurden Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen zur Mitwirkungspflicht ernannt und die Leistungen (inkl. Krankenversicherung) bis zur Nachholung der Mitwirkung komplett eingestellt.
Nachdem man mich, mit der Entziehung des Existenzminimums, so freundlich genötigt hat, habe ich den Gesundheitsfragebogen und eine modifizierte Schweigepflichtentbindung direkt an den Ärztlichen Dienst geschickt.
Nun ist natürlich das passiert, was ich unbedingt vermeiden wollte: Beurteilung nach Aktenlage.
Ich habe derzeit eine AU bis Ende Mai, trotzdem hat mich mein umtriebiger Sachbearbeiter nun zur Eröffnung des Gutachtens unter Androhung einer Sanktion eingeladen.
Diese Einladung habe ich, mit dem Hinweis auf meine AU , erstmal abgeschmettert. Ich sehe nun aber am Horizont bereits neues Ungemach auf mich zukommen. In der nächsten Einladung wird mit Sicherheit eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Wenn ich diese nicht beibringe, habe ich die nächste Sanktion an der Backe.
Deshalb meine Fragen:
Kann dieses Gutachten nur im persönlichen Gespräch eröffnet werden?
Muss ich also, um Sanktionen zu vermeiden, den nächsten Termin (trotz AU ) wahrnehmen?
Herzlichen Dank für alle Tipps und Ratschläge!