Kann das Gutachten des Ärztlichen Dienstes nur im persönlichen Gespräch eröffnet werden?

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Nele71

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Hallo Forum! :smile:

Kurz ein paar Eckdaten zu mir:

Seit mehreren Jahren nahtlos AU geschrieben, Ende derzeit nicht absehbar.

Zur Vorbereitung eines ärztlichen Gutachtens wurden mir mehrmals Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen zugesandt. Ich habe dann jeweils um einen Termin beim Ärztlichen Dienst gebeten. Diesem hätte ich die Unterlagen persönlich übergeben.

Da das Jobcenter so nicht zum erwünschten Ergebnis kam, wurden Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen zur Mitwirkungspflicht ernannt und die Leistungen (inkl. Krankenversicherung) bis zur Nachholung der Mitwirkung komplett eingestellt.

Nachdem man mich, mit der Entziehung des Existenzminimums, so freundlich genötigt hat, habe ich den Gesundheitsfragebogen und eine modifizierte Schweigepflichtentbindung direkt an den Ärztlichen Dienst geschickt.

Nun ist natürlich das passiert, was ich unbedingt vermeiden wollte: Beurteilung nach Aktenlage.

Ich habe derzeit eine AU bis Ende Mai, trotzdem hat mich mein umtriebiger Sachbearbeiter nun zur Eröffnung des Gutachtens unter Androhung einer Sanktion eingeladen.

Diese Einladung habe ich, mit dem Hinweis auf meine AU , erstmal abgeschmettert. Ich sehe nun aber am Horizont bereits neues Ungemach auf mich zukommen. In der nächsten Einladung wird mit Sicherheit eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Wenn ich diese nicht beibringe, habe ich die nächste Sanktion an der Backe.

Deshalb meine Fragen:
Kann dieses Gutachten nur im persönlichen Gespräch eröffnet werden?
Muss ich also, um Sanktionen zu vermeiden, den nächsten Termin (trotz AU ) wahrnehmen?

Herzlichen Dank für alle Tipps und Ratschläge!
 
E

ExUser 2606

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Stell dir mal die Frage, was wäre wenn Du nicht zum JC könntest wegen ansteckend oder Gips oder was wiss ich. Wenn Du schon so lange AU bist, warum solltest du dann jetzt fit genug sein, zum JC zu gehen?

Fordere Teil A und Bdirekt beim Aerztlichen Dienst an.
 

Nele71

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warum solltest du dann jetzt fit genug sein, zum JC zu gehen

Das bin ich definitiv nicht, zumal die komplette Einstellung der Leistungen nicht unbedingt förderlich für meine Gesundheit war, um es vorsichtig auszudrücken.

Fordere Teil A und B direkt beim Aerztlichen Dienst an

Mache ich. Dann kann ich mich wenigstens erst mal zu Hause damit auseinandersetzen.

Ich werde auf jeden Fall berichten, wie es weitergeht.
 

humble

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Ich habe den äD von der Schweigepflicht gegenüber meinen behandelnden Ärzten entbunden und im Anschreiben zum Fragebogen um direkte Übermittlung des Gutachtens an diese gebeten. Zu so einem Termin würde ich mich ganz sicher nicht dorthin begeben.
 

Sowhat

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Bei uns im JC bekommt jetzt jeder der länger AU geschrieben ist die Aufforderung eine WUB beizubringen. Eine normale Krankschreibung reicht nicht mehr aus. Was also machen, wenn die Ärzte (bei mir der behandelnde Facharzt und der HA) sich weigern so eine WUB auszustellen? Auch wenn man ihnen mit 10€ Scheinen vor der Nase rumwedelt? Dann muss man zum JC oder Sanktion. Die kann sich nicht jeder leisten und dann monatelang drum kämpfen, dass man das Geld wieder bekommt ohne zu wissen, ob das Erfolg hat?
Die Herrschaften vom JC dürfen das jetzt mit den WUB und man ist auf das Wohlwollen Dritter (in diesem Fall die Ärzte) angewiesen, dass man so einen Wisch auch bekommt.
Ich hatte da wie meistens kein Glück und dann kam auch noch Pech dazu.
 

Nele71

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@Humble und @Rübennase: Danke für Eure Einschätzungen.

Ich werde versuchen, beide Teile des Gutachtens direkt vom Ärztlichen Dienst zu erhalten. Falls die sich weigern, dann bitte ich auch um Übersendung an meine Ärztin.

Ich denke mal, der Sachbearbeiter könnte mir Teil B einfach zuschicken, erhofft sich aber ein ausführliches Gespräch über meine gesundheitliche Situation. Und den sofortigen Abschluss einer EGV . :icon_evil:

Aber diese Zeiten sind lange vorbei... :biggrin:
 

Antik 63

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Hallo Nele 71,
Ich werde versuchen, beide Teile des Gutachtens direkt vom Ärztlichen Dienst zu erhalten. Falls die sich weigern, dann bitte ich auch um Übersendung an meine Ärztin.
Ich habe das auch so gemacht und beide Teile innerhalb 1Woche bekommen.
Und eine Kopie von deinem Ausweis musst du mitschicken sonst bekommst du die Gutachten nicht.
Und per Einschreiben damit die nicht sagen können sie haben deinen Brief nicht erhalten.

Es Grüßt Antik 63
 

HermineL

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Ich habe mir seinerzeit das komplette Gutachten beim ÄD persönlich geholt. Per Brief haben die das nicht rausgerückt, auch nicht mit Ausweiskopie.
 

Nele71

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Ich werde es erst mal so wie @Antik 63 versuchen.

Sollte man sich bei mir auch weigern, muss ich jemanden organisieren, der mich dort hinfährt.
 

Cha

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Seit mehreren Jahren nahtlos AU geschrieben, Ende derzeit nicht absehbar.

So lange dauert kein Schnupfen und kein Beinbruch.
Du bist nach eigenen Angaben noch nicht einmal fit genug, um zum JC zu gehen.

Da sollte es eigentlich auch kein Problem sein, eine dieser seltsamen Wegeunfähigkeitsbescheinigungen zu bekommen.

Das JC ist zuständig für Personen, die noch arbeiten können.
Mir drängen sich deshalb die Fragen auf:
- Warum ist du überhaupt noch vom JC ?
- Was sagt die DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit?

Ich nehme an, deine Sachbearbeitung will dasselbe wissen und ggf. einen Weg zur EM-Rente abklären.
Wenn dein Gesundheitszustand so übel ist, wird es eher nicht zu einer sanktionsbewehrte EGV kommen.

Viele Grüße

Cha
 

Nele71

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Da sollte es eigentlich auch kein Problem sein, eine dieser seltsamen Wegeunfähigkeitsbescheinigungen zu bekommen.

Darum geht es nicht. Sondern eher um die Frage, warum der Sachbearbeiter auf die persönliche Vorsprache besteht: Weil er mich kennt, seit ich den Erstantrag gestellt habe. Und weil ich anfangs aus Angst bis fast zur Selbstaufgabe kooperativ war. "Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden." Das habe ich schmerzhaft gelernt. Mittlerweile ist es so, dass ich weder Auskunft über meine gesundheitliche Situation geben, noch eine EGV ohne Prüfung unterschreiben werde. Diese Fehler liegen hinter mir.

Warum ist du überhaupt noch vom JC ?

Weil das Gutachten des Ärztlichen Dienstes erst ein paar Tage alt ist.

Was sagt die DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit?

Die DRV interessiert sich wegen fehlender Beitragsjahre nicht für mich. Es geht wohl eher darum, mich in die Grundsicherung abzuschieben.

Ich nehme an, deine Sachbearbeitung will dasselbe wissen

Siehe oben. Meine Sachbearbeitung darf wissen, was in Teil B des Gutachtens steht. Mehr nicht.

Wenn dein Gesundheitszustand so übel ist, wird es eher nicht zu einer sanktionsbewehrte EGV kommen.

:biggrin:

Es freut mich sehr für Dich, dass Du so gute Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht hast. Meine sehen ein bisschen anders aus.
 
E

ExUser 2606

Gast
Einfach so in die Grundsicherung abschieben geht aber auch nicht. Auch wenn Du nicht genug Beitragsjahre hast, muss dann ertmal die DRV feststellen, ob Du erwwerbsfähig bist oder nicht. Das muss dann eben das Sozialamt beantragen.
 

Sowhat

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Meine Ärzte Psych und Hausarzt haben gesagt, dass ich nicht gelähmt bin und deswegen zum JC kann und keine WUB bekomme. Ich bin seit seit fast zwei Jahren vom Psych AU geschrieben und es kostete mich sehr viel Kraft, schflaflose Nächte und Panikattacken, um mich zum JC schleppen zu können.
Hatte übrigens die AU per Einschreiben zum JC geschickt, reichte nicht aus. WUB oder Sanktion.
Da kann man noch so oft hier im Forum schreiben, bei AU muss man nicht zum Meldetermin. Wer es sich leisten kann sanktioniert zu werden und die Kraft hat sich durch Widerspuch und SG zu kämpfen, mit der Aussicht woöglich zu verlieren, nur zu. Ich habe die Kraft nicht mehr.

Hat niemanden interessiert. Aber ich hatte wenigstens einen Beistand dabei, allein hätte ich es wohl nicht gepackt.
Den Gesundheitsfragebogen habe ich natürlich auch bekommen und eine EGV .
Ach und übrigens genau wie Nele fehlen mir Beitragsjahre und so hat die DRV kein Interesse an mir und das JC will mich wohl zum Sozialamt abschieben.
Gehöre zu den Ü50jährigen, die durch jedes Raster fallen, die keiner haben will. Habe Angst, wäre zwar schön das JC von der Pelle zu haben, aber beim Sozialamt darf man ja gar nichts mehr haben.
 

atori

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So lange dauert kein Schnupfen und kein Beinbruch.

So ist es.

Das JC ist zuständig für Personen, die noch arbeiten können.
Mir drängen sich deshalb die Fragen auf:
- Warum ist du überhaupt noch vom JC?
- Was sagt die DRV zu deiner Erwerbsfähigkeit?

So ist es. Ich war selber länger krank geschrieben (3 Monate nach einer OP) und dann kam irgendwann auch so ein Schreiben wo drin sinngemäß stand: Abklärung ihrer Erwerbsfähigkeit. Und genau einzig und allein darum geht es: Ist das JC überhaupt noch zuständig oder soll man in die Grundsicherung (also Sozialamt) abgeschoben werden?

Wenn man aber über WUB Termine nicht wahr nehmen will, macht man es dem JC noch einfacher nach Aktenlage jemand ins Sozialamt abzuschieben. Und von dort gibt es dann kein zurück mehr -mit allen ungünstigeren Regelungen im Vergleich zum ALG2.
 

Nele71

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Kleines Update:

Das Gutachten liegt mir nun vor, ich habe es problemlos per Post erhalten: Aufgrund der Schwere der Krankheit(en) wurde ich für einige Monate aus der Vermittlung genommen.

Im Herbst steht dann das nächste Gutachten an.

In der Zwischenzeit werde ich weiterhin die AU -Bescheinigungen einreichen.

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?

Dass ich den Termin zur Eröffnung des Gutachtens mit Hinweis auf die AU nicht wahrgenommen habe, blieb (bisher) folgenlos.
 
E

ExUser 2606

Gast
Wenn man aber über WUB Termine nicht wahr nehmen will, macht man es dem JC noch einfacher nach Aktenlage jemand ins Sozialamt abzuschieben. Und von dort gibt es dann kein zurück mehr -mit allen ungünstigeren Regelungen im Vergleich zum ALG2.
Wenn es sauber läuft, stimmt das nicht. Erstens ändert die Wahrnehmung eines JC Termines weder etwas am Gesundheitszustand, noch an der Aktenlage und zweitens muss das Sozialamt eigentlich erst die DRV einschalten.
 
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