dsfasgawrhngi9rawe
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
seit 14.02. befinde ich mich nicht mehr im ALG-I-Bezug.
Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, in welchem ich erklären soll, warum ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag vom 13.01. nicht beworben habe.
Zukünftig kann mir also nichts passieren, aber kann das Arbeitsamt rückwirkend eine Sperrzeit verhängen und Geld zurückverlangen?
Danke und LG
seit 14.02. befinde ich mich nicht mehr im ALG-I-Bezug.
Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, in welchem ich erklären soll, warum ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag vom 13.01. nicht beworben habe.
Zukünftig kann mir also nichts passieren, aber kann das Arbeitsamt rückwirkend eine Sperrzeit verhängen und Geld zurückverlangen?
Danke und LG