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Hallo,
meine Freundin bekommt bald ALG 2 da wir ein Kind erwarten.
Wir Wohnen offiziell nicht zusammen. Das ich Kindesunterhalt zahlen muss weiß ich,
darf das Arbeitsamt von mir aber Unterhalt für sie verlangen, was ja normal "freiwillig" bzw von ihr beantragt werden muss und nur bis das Kind 3 ist gezahlt werden muss soweit ich weiß, und ihr ALG kürzen bzw den Unterhalt anrechnen?
Zum verständnis, sie beantragt garnichts, wollte nur wissen ob das Amt das von alleine macht um Geld zu sparen?
lg
meine Freundin bekommt bald ALG 2 da wir ein Kind erwarten.
Wir Wohnen offiziell nicht zusammen. Das ich Kindesunterhalt zahlen muss weiß ich,
darf das Arbeitsamt von mir aber Unterhalt für sie verlangen, was ja normal "freiwillig" bzw von ihr beantragt werden muss und nur bis das Kind 3 ist gezahlt werden muss soweit ich weiß, und ihr ALG kürzen bzw den Unterhalt anrechnen?
Zum verständnis, sie beantragt garnichts, wollte nur wissen ob das Amt das von alleine macht um Geld zu sparen?
lg