Kann bzw. muß ich bei geringfügiger Beschäftigung (Minijob) Ortsabwesenheit beantragen?

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Magdalene

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Hoffe es ist ok wenn ich für meine Frage/n keinen neuen Beitrag öffne und es hiezu-stelle.
Kann man auch bei geringfügige Beschäfti-gung (Minijob) "Ortsabwesenheit" beantragen?
Muss die geringfügige Beschäfti-gungs (Minijob) Firma einen dafür "freistellen" oder könnte man bei "Ortsabwesenheit" auch "nur" zum Job fahren(Pendeln)!
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Muß ich mit meinem Minijob Ortsabwesenheit beantragen?

Irgend wie hab ich die Frage nicht verstanden. Wieso soll dich der Minijob AG für OAW freistellen? Du hast Anspruch auf Urlaub im Minijob.
 

vidar

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AW: Muß ich mit meinem Minijob Ortsabwesenheit beantragen?

Kann man auch bei geringfügige Beschäfti-gung (Minijob) "Ortsabwesenheit" beantragen?
Klar kannst du das. Das JC kann, aber muss dir die OAW nicht genehmigen.
Muss die geringfügige Beschäfti-gungs (Minijob) Firma einen dafür "freistellen" ...
Der Arbeitgeber muss sich nicht irgendwelcher genehmigter OAW eines JC unterordnen, sondern entscheidet (vereinbart) - je nach Betriebserfordernis - selbst mit dem Arbeitnehmer den Zeitpunkt der Urlaubsgewährung. Wäre ja noch schöner, wenn der Arbeitgeber sein Dispositionsrecht mit dem Amt vorab abstimmen und genehmigen müsste.

Wenn du von deinem Arbeitgeber eine Urlaub genehmigt bekommst, und du dich während der Zeit auch nicht mehr dem JC zur Verfügung stellen möchtest/kannst, dann solltest du die OAW beantragen. Hier solltest du dann aber bei der Antragsstellung auf den genehmigten Urlaub deines Arbeitgebers hinweisen, damit es keine Genehmigungsprobleme mit dem JC gibt. Denn dieser Urlaub müsste hier vorrangig betrachtet werden.
 
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