verona
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Hi,
unter der Rubrik Zeitarbeit und Firmen postete ich Ungeheuerlich Facility Management und die Kirche
Es handelt sich um eine 20 Stunden -Stelle, mit der Auflage von 8.00-18.00 bei fünf Tage die Woche einsetzbar zu sein. Also mal drei, vier Stunden am Nachmittag oder morgens, oder nicht oder doch.....
Ich habe in der Woche einen Minijob, den ich gerne weiter ausüben möchte. Das wäre dann nicht mehr machbar.
Unabhängig davon, ob ich diese fragwürdige Stelle annehme oder nicht, kam bei mir die Frage auf:
Kann ein AG bei einer 20 Stunden-Stelle einen Nebenjob untersagen?
unter der Rubrik Zeitarbeit und Firmen postete ich Ungeheuerlich Facility Management und die Kirche
Es handelt sich um eine 20 Stunden -Stelle, mit der Auflage von 8.00-18.00 bei fünf Tage die Woche einsetzbar zu sein. Also mal drei, vier Stunden am Nachmittag oder morgens, oder nicht oder doch.....
Ich habe in der Woche einen Minijob, den ich gerne weiter ausüben möchte. Das wäre dann nicht mehr machbar.
Unabhängig davon, ob ich diese fragwürdige Stelle annehme oder nicht, kam bei mir die Frage auf:
Kann ein AG bei einer 20 Stunden-Stelle einen Nebenjob untersagen?