Hallo,
ich schreibe im Auftrag meiner Exfrau. Sie lebt seit Jahren von Alg2 und hat vor Kurzem einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Unsere gemeisame Tochter lebt bei mir. Kann sie diesen Antrag, den sie freiwillig stellte, zurückziehen? Dadurch würden uns durch den dann fälligen Versorgungsausgleich massive Einbußen ins Haus stehen. Tochter ist 15. Mutter hat noch nie Unterhalt zahlen können. Habe da auch kein Drama draus gemacht. Nur unsere Tochter will mit ihrer Mutter nichts mehr zu tun haben weil wir dann weniger haben, meine Ex aber nicht mehr (Rente + Grundsicherung). Das ist der Punkt warum ich frage.
ich schreibe im Auftrag meiner Exfrau. Sie lebt seit Jahren von Alg2 und hat vor Kurzem einen Antrag auf EU-Rente gestellt. Unsere gemeisame Tochter lebt bei mir. Kann sie diesen Antrag, den sie freiwillig stellte, zurückziehen? Dadurch würden uns durch den dann fälligen Versorgungsausgleich massive Einbußen ins Haus stehen. Tochter ist 15. Mutter hat noch nie Unterhalt zahlen können. Habe da auch kein Drama draus gemacht. Nur unsere Tochter will mit ihrer Mutter nichts mehr zu tun haben weil wir dann weniger haben, meine Ex aber nicht mehr (Rente + Grundsicherung). Das ist der Punkt warum ich frage.