Hallo Ihr Wissenden,
bei einem Verwandten besteht folgende Situation: er wurde etwa Ende 2015 gekündigt und fand etwa Mai 2016 eine neue Arbeit, wurde dort jedoch im Oktober 2016 vor Ablauf der Probezeit wieder entlassen. Die letzte Zeit im ersten Betrieb war er krank geschrieben und auch fast die gesamte erste Arbeitslosigkeit lang, so dass er die meiste Zeit Krankengeld und nicht Arbeitslosengeld erhielt. Aktuell wurde er erneut im krank geschriebenen Zustand entlassen und erhält wieder Krankengeld (nach letztem Arbeitseinkommen berechnet).
Jetzt würde wir ihn gerne, wenn es gesundheitlich passt, im Mai für einen Monat für eine Saisontätigkeit einstellen, würden ihm auch das gleiche zahlen, was er bei seinem letzten Job verdient hat.
Aber kann ihm das schaden? Muss man nicht für den Erhalt von AG1 die letzten 2 Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein? Zählt da der Erhalt von Krankengeld auch als versicherungspflichtige Zeit, oder müssten wir uns Sorgen machen, dass der gute Junge vielleicht *weil* er einen Monat arbeitet, danach kein AG1 mehr bekommt?
Vielen Dank für jede Antwort
Sokkel
bei einem Verwandten besteht folgende Situation: er wurde etwa Ende 2015 gekündigt und fand etwa Mai 2016 eine neue Arbeit, wurde dort jedoch im Oktober 2016 vor Ablauf der Probezeit wieder entlassen. Die letzte Zeit im ersten Betrieb war er krank geschrieben und auch fast die gesamte erste Arbeitslosigkeit lang, so dass er die meiste Zeit Krankengeld und nicht Arbeitslosengeld erhielt. Aktuell wurde er erneut im krank geschriebenen Zustand entlassen und erhält wieder Krankengeld (nach letztem Arbeitseinkommen berechnet).
Jetzt würde wir ihn gerne, wenn es gesundheitlich passt, im Mai für einen Monat für eine Saisontätigkeit einstellen, würden ihm auch das gleiche zahlen, was er bei seinem letzten Job verdient hat.
Aber kann ihm das schaden? Muss man nicht für den Erhalt von AG1 die letzten 2 Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt gewesen sein? Zählt da der Erhalt von Krankengeld auch als versicherungspflichtige Zeit, oder müssten wir uns Sorgen machen, dass der gute Junge vielleicht *weil* er einen Monat arbeitet, danach kein AG1 mehr bekommt?
Vielen Dank für jede Antwort
Sokkel