Startbeitrag
- Mitglied seit
- 21 Okt 2005
- Beiträge
- 1
- Bewertungen
- 0
Ich habe ein Problem mit der Definition Kaltmiete.
Das Sozialamt ZÜLPICH erklärt mir 1. das einer Einzelperson nur ein Wohnraum von 45 qm zusteht. Ich habe aber schriftliche Infos verschiedener Institutionen BMW&A. usw das bei einer Einzelperson
45-50 qm zulässig sind. Habe 48 qm deshalb Ablehnung und Aufforderung zum Umzug.
2. Der Begriff Kaltmiete. Laut Amt ist die Kaltmiete die Kosten der Miete inkl.Nebenkosten Wasser Müll und alle Gebühren ohne Heizung- Die Kosten für eine kalt Wohnung wörtliche Aussage des Sachbearbeiters ein ganz neuer Begriff von Kaltmiete.
Mein Mietvertrag lautet 48 qm 295,00 € Kalt plus 20,- € Ab & Frischwasser
30,- sonstige NK. plus 50,- € Heizung alles Festkosten ohne Nachzahlung oder Erstattung.
Laut Aussage Amt habe ich eine Kaltmiete von 345,- € zu erstatten bei 45 qm sind nur 245,00 €
Habe Wiederspruch eingelegt wird abgegeben beim selben Sachbearbeiter der den Bescheid erstellt hat.
Gute Nacht.
Bin Mitglied von Verdi, kann ich da Rechtschutz in Anspruch nehmen und gegen den Bescheid klagen. Oder ist es rechtens das jede Behörde individuell nach ihren speziellen Vorschriften das Recht oder die Leistungspflicht auslegt. Was ist wenn der Wiederspruch abgelehnt wird.
Wer kann mir helfen. Vielen Dank für eure Mühe.
Das Sozialamt ZÜLPICH erklärt mir 1. das einer Einzelperson nur ein Wohnraum von 45 qm zusteht. Ich habe aber schriftliche Infos verschiedener Institutionen BMW&A. usw das bei einer Einzelperson
45-50 qm zulässig sind. Habe 48 qm deshalb Ablehnung und Aufforderung zum Umzug.
2. Der Begriff Kaltmiete. Laut Amt ist die Kaltmiete die Kosten der Miete inkl.Nebenkosten Wasser Müll und alle Gebühren ohne Heizung- Die Kosten für eine kalt Wohnung wörtliche Aussage des Sachbearbeiters ein ganz neuer Begriff von Kaltmiete.
Mein Mietvertrag lautet 48 qm 295,00 € Kalt plus 20,- € Ab & Frischwasser
30,- sonstige NK. plus 50,- € Heizung alles Festkosten ohne Nachzahlung oder Erstattung.
Laut Aussage Amt habe ich eine Kaltmiete von 345,- € zu erstatten bei 45 qm sind nur 245,00 €
Habe Wiederspruch eingelegt wird abgegeben beim selben Sachbearbeiter der den Bescheid erstellt hat.
Gute Nacht.
Bin Mitglied von Verdi, kann ich da Rechtschutz in Anspruch nehmen und gegen den Bescheid klagen. Oder ist es rechtens das jede Behörde individuell nach ihren speziellen Vorschriften das Recht oder die Leistungspflicht auslegt. Was ist wenn der Wiederspruch abgelehnt wird.
Wer kann mir helfen. Vielen Dank für eure Mühe.