Kaltmiete Mittelsachsen,ist Pauschalisierung der kalten Nebenkosten berechtigt, wenn keine Verschwendung vorliegt?

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OlafKirste

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Ein Hallo an alle

Ich habe folgendes Problem, wir wohnen in Penig im Landkreis Mittelsachsen.
Nach Tabelle des angeblichen schlüssigen Konzeptes des Lkr. darf unsere Miete einschließlich kalter Nebenkosten 328,20 betragen für 2.Personen in einer 60qm Wohnung

Die Wohnung hat 59,60 qm ist also zulässig und wurde auch vom Jobcenter genehmigt und Umzug bezahlt 2011.
Grundmiete beträgt 258,39 € ca. = 4,33 € Quadratmeter
Kalte Nebenkosten 112,50 € der darin enthaltene Wasserverbrauch den wir als einziges selbst beeinflussen können liegt bei ca. 75 Liter pro Person und Tag

Jobcenter hat Übernahme der tatsächlichen Höhe der KdU für Kaltmiete und Kälte Nebenkosten abgelehnt und beruft sich auf das angeblich schlüssige Konzept
Unsere Wohnung ist in einem alten unsanierten AWG-Block aus der DDR und für meine Begriffe unterster Standard

Jetzt meine Fragen:
- Ist Pauschalisierung der kalten Nebenkosten berechtigt wenn keine Verschwendung vorliegt ??
- Welchen Ermessensspielraum gibt es habe gelesen 10% ??
- Habe ich mit 61 einen Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung wenn ich nicht verschwenderisch bin ??
- Hat meine Partnerin die nach eigenen Ärztlichen Gutachten des Jobcenter nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung??
- Zählt es wenn ich meine Schwiegermutter Pflegegrad 1 unterstütze ??

Wer hat ähnliches erlebt, wer weiß Rat wenn möglich bitte mit Qellen oder Aktenzeichen.

Danke im voraus

Olaf Kirste
 

vidar

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Moin @OlafKirste,

sollte dies dein Realname sein, änderere diesen, mit Hilfe eines anwesenden Admins, in einem NIK-Name ab.

Zum Thema: Ohne Kenntnis des „schlüssigen“ Konzept (-Inhalts) der Stadt/Gemeinde wird es schwer sein eine Einschätzung der Sachlage abzugeben.

Deshalb hier schon mal das Konzept vom 14.12.2016 mit der Gültigkeit ab 01.01.2017:

https://www.landkreis-mittelsachsen...eistag/Kreisrecht/Richtlinien/RL_KdU_2017.pdf

Hieraus geht folgendes hervor:

Mietkategorie, Stadt Penig : III
2‐Personen – Bedarfsgemeinschaft: 60 m²
Bruttokaltmiete, monatlich : 328,20 €
((Eure jetzt Bruttokaltmiete : 370,89 € (Differenz 42,61))

Normalerweise hättet ihr hier bereits zum Anfang des Jahres 2017 einen Bescheid darüber erhalten müssen die Kosten der Unterkunft zu senken. Insofern erschließt es sich mir momentan nicht, wieso das JC , bis zum jetzt aktuellen Bescheid, diese erhöhten Kosten (42,61 €) 1 ½ Jahre akzeptiert hat. Lest mal den Punkt 3.2 in der Richtlinie. Hier könnten für euch Hinweise der Gegenwehr zu finden sein.

- Ist Pauschalisierung der kalten Nebenkosten berechtigt wenn keine Verschwendung vorliegt ??
Wer will die NK hier pauschallieren?
- Welchen Ermessensspielraum gibt es habe gelesen 10% ??
Ist möglich
- Habe ich mit 61 einen Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung wenn ich nicht verschwenderisch bin ??
Nein
- Hat meine Partnerin die nach eigenen Ärztlichen Gutachten des Jobcenter nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung?
Nein, nur z.B. wenn ein Umzug aus gesundheitsgründen nicht möglich sein sollte
- Zählt es wenn ich meine Schwiegermutter Pflegegrad 1 unterstütze ??
Nein. Deine Schiegermutter gehört nicht zur BG
Meine Einschätzung ist in ROT geschrieben
 
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Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Letztes Jahr (2017) hat das JC die gesamten Mietkosten bezahlt?
Und warum wollen sie es jetzt nicht weiterzahlen?
Gab es eine Mieterhöhung?
Schließlich ist die Satzung ja seit 1.1.2017 in kraft.
harald-thome.de/media/files/kdu ,-ae,-but-rilis/KdU -Mittelsachsen-LK---01.01.2017.pdf

Forstet mal durch die Mietangebote bei euch, ob die innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen. Dokumentieren, ob überhaupt Wohnraum zu mieten wäre.
 
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