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Ein Hallo an alle
Ich habe folgendes Problem, wir wohnen in Penig im Landkreis Mittelsachsen.
Nach Tabelle des angeblichen schlüssigen Konzeptes des Lkr. darf unsere Miete einschließlich kalter Nebenkosten 328,20 betragen für 2.Personen in einer 60qm Wohnung
Die Wohnung hat 59,60 qm ist also zulässig und wurde auch vom Jobcenter genehmigt und Umzug bezahlt 2011.
Grundmiete beträgt 258,39 € ca. = 4,33 € Quadratmeter
Kalte Nebenkosten 112,50 € der darin enthaltene Wasserverbrauch den wir als einziges selbst beeinflussen können liegt bei ca. 75 Liter pro Person und Tag
Jobcenter hat Übernahme der tatsächlichen Höhe der KdU für Kaltmiete und Kälte Nebenkosten abgelehnt und beruft sich auf das angeblich schlüssige Konzept
Unsere Wohnung ist in einem alten unsanierten AWG-Block aus der DDR und für meine Begriffe unterster Standard
Jetzt meine Fragen:
- Ist Pauschalisierung der kalten Nebenkosten berechtigt wenn keine Verschwendung vorliegt ??
- Welchen Ermessensspielraum gibt es habe gelesen 10% ??
- Habe ich mit 61 einen Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung wenn ich nicht verschwenderisch bin ??
- Hat meine Partnerin die nach eigenen Ärztlichen Gutachten des Jobcenter nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung??
- Zählt es wenn ich meine Schwiegermutter Pflegegrad 1 unterstütze ??
Wer hat ähnliches erlebt, wer weiß Rat wenn möglich bitte mit Qellen oder Aktenzeichen.
Danke im voraus
Olaf Kirste
Ich habe folgendes Problem, wir wohnen in Penig im Landkreis Mittelsachsen.
Nach Tabelle des angeblichen schlüssigen Konzeptes des Lkr. darf unsere Miete einschließlich kalter Nebenkosten 328,20 betragen für 2.Personen in einer 60qm Wohnung
Die Wohnung hat 59,60 qm ist also zulässig und wurde auch vom Jobcenter genehmigt und Umzug bezahlt 2011.
Grundmiete beträgt 258,39 € ca. = 4,33 € Quadratmeter
Kalte Nebenkosten 112,50 € der darin enthaltene Wasserverbrauch den wir als einziges selbst beeinflussen können liegt bei ca. 75 Liter pro Person und Tag
Jobcenter hat Übernahme der tatsächlichen Höhe der KdU für Kaltmiete und Kälte Nebenkosten abgelehnt und beruft sich auf das angeblich schlüssige Konzept
Unsere Wohnung ist in einem alten unsanierten AWG-Block aus der DDR und für meine Begriffe unterster Standard
Jetzt meine Fragen:
- Ist Pauschalisierung der kalten Nebenkosten berechtigt wenn keine Verschwendung vorliegt ??
- Welchen Ermessensspielraum gibt es habe gelesen 10% ??
- Habe ich mit 61 einen Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung wenn ich nicht verschwenderisch bin ??
- Hat meine Partnerin die nach eigenen Ärztlichen Gutachten des Jobcenter nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist Schutz vor Zwangsumzug und Aufforderung zur Kostensenkung??
- Zählt es wenn ich meine Schwiegermutter Pflegegrad 1 unterstütze ??
Wer hat ähnliches erlebt, wer weiß Rat wenn möglich bitte mit Qellen oder Aktenzeichen.
Danke im voraus
Olaf Kirste