kalte nebenkosten wegen wohnungsgrösse gekürzt
hallöle,
kann mir jemand bei folgendem helfen, ob ich da richtig liege, dass sich dieser traeger mal wieder was hübsches ausgedacht hat und ich also mal wieder widerspruch einlege ?
folgendes:
meine wohnung ist 11 qm zu gross, hier bis 45,00 angemessen
kaltmiete 240,00 euro, hier bis 290,00 angemessen
betriebskosten 61,00 euro, hier bis 80,00 angemessen
heizkosten 59,00 euro, hier bis 80,00 angemessen.
bisher hat die stadt meine KDU von insgesamt 360 euro abzüglich warmwasser übernommen, ich wurde auch nicht zum umzug aufgefordert oder zur kostensenkung.
jetzt erreicht mich nach einem folgeantrag folgendes im bescheid.
darin steht: "nachdem ihre wohnung unangemessen gross ist, können ihre verbrauchsabhängigen wie auch verbrauchsunabhängigen nebenkosten gemäß § 22 abs. 1 s. 3 nicht in vollem umfang in der leistungsberechunung berücksichtigt werden. ab dem XXX werden wir die vorauszahlungen für ihre neben-/Betriebskosten in höhe von monatlich 61,00 euro nur bis zur angemessenen wohnungsgroesse von maximal 45 qm für einen 1-personenhaushalt berücksichtigen. es können daher nur kalte nebenkosten in höhe von monatlich 49,02 euro (61,00 euro : 56 qm x 45 qm), für die zeit ab XXX in ihrer bedarfsberechnung berücksichtigt werden."
ich denke, da meine betriebskosten von 61,00 euro unter dem maximal übernamefähigen betrag von derzeit 80,00 euro liegen, sind sie somit angemessen und ein widerspruch angebracht.
was denkt ihr ? und falls widerspruch , welche rechtsgrundlage könnte ich anführen ?
über meldungen würde ich mich sehr freuen
schoensten abend wuenscht
*zipfel*
hallöle,
kann mir jemand bei folgendem helfen, ob ich da richtig liege, dass sich dieser traeger mal wieder was hübsches ausgedacht hat und ich also mal wieder widerspruch einlege ?
folgendes:
meine wohnung ist 11 qm zu gross, hier bis 45,00 angemessen
kaltmiete 240,00 euro, hier bis 290,00 angemessen
betriebskosten 61,00 euro, hier bis 80,00 angemessen
heizkosten 59,00 euro, hier bis 80,00 angemessen.
bisher hat die stadt meine KDU von insgesamt 360 euro abzüglich warmwasser übernommen, ich wurde auch nicht zum umzug aufgefordert oder zur kostensenkung.
jetzt erreicht mich nach einem folgeantrag folgendes im bescheid.
darin steht: "nachdem ihre wohnung unangemessen gross ist, können ihre verbrauchsabhängigen wie auch verbrauchsunabhängigen nebenkosten gemäß § 22 abs. 1 s. 3 nicht in vollem umfang in der leistungsberechunung berücksichtigt werden. ab dem XXX werden wir die vorauszahlungen für ihre neben-/Betriebskosten in höhe von monatlich 61,00 euro nur bis zur angemessenen wohnungsgroesse von maximal 45 qm für einen 1-personenhaushalt berücksichtigen. es können daher nur kalte nebenkosten in höhe von monatlich 49,02 euro (61,00 euro : 56 qm x 45 qm), für die zeit ab XXX in ihrer bedarfsberechnung berücksichtigt werden."
ich denke, da meine betriebskosten von 61,00 euro unter dem maximal übernamefähigen betrag von derzeit 80,00 euro liegen, sind sie somit angemessen und ein widerspruch angebracht.
was denkt ihr ? und falls widerspruch , welche rechtsgrundlage könnte ich anführen ?
über meldungen würde ich mich sehr freuen
schoensten abend wuenscht
*zipfel*