Auf meine Nachfrage heute bei meiner Sachbearbeiterin stellte sich heraus, dass das Gutachten vom Begutachtungstermin am 21.03.06 schon am 22.03. geschrieben wurde und seit 23.03. beim Amt schlummert.
Habe heute auf mein Drängen hin eine Kopie erhalten und fast 'nen Lachkrampf bekommen.
Laut Aussage meiner Sachbearbeiterin sei sie nicht mehr für mich zuständig. Eine andere Kollegin sei nun nach diesem Gutachten für mich zuständig. Von der habe ich aber bis dato nix gehört.
Das Gutachten lautet:
"Frau XY wurde am 21.03.2006 in der Dienststelle S. des Gesundheitsamtes amtsärztlich symptombezogen untersucht. Beigezogen wurden ärztliche Befundberichte sowie Röntgenbilder.
Aufgrund der Diagnose stützende Befunde, die hier hinterlegt sind, besteht bei ihr eine abgelaufene Erkrankung im Bereich des rechten Hüftgelenkes mit Verformung und schmerzhafter Bewegungseinschränkung. Auch das linke Hüftgelenk ist anlagebedingt geschwächt.
Die Erwerbsfähigkeit ist eingeschränkt, nicht jedoch aufgehoben. Zumutbar sind vollschichtige, leichte Tätigkeiten bei überwiegendem Sitzen und gelegentlichem Gehen und Stehen zu ebener Erde in temperierten Räumen, unter Vermeidung von Zwangshaltungen wie Bücken, Knien und Hocken."
Was soll ich davon nun halten?
Bin wie immer dankbar für jeden Rat.
Liebe Grüße, Manu
Habe heute auf mein Drängen hin eine Kopie erhalten und fast 'nen Lachkrampf bekommen.
Laut Aussage meiner Sachbearbeiterin sei sie nicht mehr für mich zuständig. Eine andere Kollegin sei nun nach diesem Gutachten für mich zuständig. Von der habe ich aber bis dato nix gehört.
Das Gutachten lautet:
"Frau XY wurde am 21.03.2006 in der Dienststelle S. des Gesundheitsamtes amtsärztlich symptombezogen untersucht. Beigezogen wurden ärztliche Befundberichte sowie Röntgenbilder.
Aufgrund der Diagnose stützende Befunde, die hier hinterlegt sind, besteht bei ihr eine abgelaufene Erkrankung im Bereich des rechten Hüftgelenkes mit Verformung und schmerzhafter Bewegungseinschränkung. Auch das linke Hüftgelenk ist anlagebedingt geschwächt.
Die Erwerbsfähigkeit ist eingeschränkt, nicht jedoch aufgehoben. Zumutbar sind vollschichtige, leichte Tätigkeiten bei überwiegendem Sitzen und gelegentlichem Gehen und Stehen zu ebener Erde in temperierten Räumen, unter Vermeidung von Zwangshaltungen wie Bücken, Knien und Hocken."
Was soll ich davon nun halten?
Bin wie immer dankbar für jeden Rat.
Liebe Grüße, Manu