... und nicht nur die Qualifzierung dieser "Coaches" durch von der BA oder der Kommunen beauftragte Billig-Firmen ist mehr als dubios. Auch die Rechtsgrundlage für solche unmittelbaren Zwangseingriffe in die Persönlichkeit ihrer sog. 'Kunden' gibt es nicht - kann und darf es nicht geben! 
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Die »Joboffensive«, die bisher ein auf Berlin beschränktes Pilotprojekt der Bundesagentur für Arbeit war, soll auf Bundesebene ausgeweitet werden.
von Norma Spindler....
Rechtsunsicherheit besteht tatsächlich nicht, auch nicht für die Betroffenen, denn als Antragsteller und Antragstellerinnen auf Arbeitslosengeld II unterliegen sie der Mitwirkungspflicht. Diejenigen von ihnen, die als vermittelbar eingeschätzt werden, werden in diesem Jahr also mit der »Joboffensive« konfrontiert, die als eher problematisch eingestuften Fälle mit einem Coach, der Aufgaben von »Motivationstraining bis zur Qualifizierung« abdecken soll. Hinsichtlich der FAV-Stellen dürfte viel Motivationstraining notwendig sein, denn für 8,50 pro Stunde sollen die Betroffenen unter anderem als Fahrgastbegleiter bei der BVG tätig werden und, wenn sie diese Maßnahme zwei Jahre lang durchgehalten haben, beispielsweise in die Altenpflege wechseln. Die bisherigen Mitteilungen der BA blieben nebulös, nicht nur, was die möglichen Befugnisse eines Coaches anbelangt. Auch andere Fragen bleiben offen. Wer qualifiziert die Qualifizierer? Wer wird das Recht haben, als Coach derart in das Leben anderer Menschen einzugreifen, wie von der BA gewünscht?
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