Juli Hartz IV-Rückwirkend zurückzahlen?

Leser in diesem Thema...

ralf_tainer

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Okt 2007
Beiträge
41
Bewertungen
0
Hallo,

am 29.06.12 habe ich zuletzt Hartz IV bezogen; für den Monat Juli.
Seit 01.07.12 bin ich in Arbeit und habe bisher noch keine Lohnabrechnung in den Händen, ich habe gerade gesehen, dass mein Lohn heute am 01.08.12 überwiesen wurde. Muß ich nun Rückwirkend den Juli zurückzahlen?

Über kompetente Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich im Vorfeld.

Gruß
Ralf
 
Wenn Dein Lohn heute erst eingegangen ist, dann musst Du für Juli nichts zurückzahlen. Das wäre nur der Fall, wenn das Gehalt bereits im Juli gezahlt worden wäre...Stichwort "Zuflussprinzip"
 
Mich mal fix ranhänge..

Wie sieht das eigentlich aus, wenn Zahltag lt. Arbeitsvertrag der 1 des Folgemonats ist, Das Geld aber am 31. gebucht wird aber mit Wertstellung 1. neuer Monat?
Dann isses zwar gebucht am 31ten aber dran komme ich auch erst am 1. bzw. nur mit Zinskosten.
 
Mich mal fix ranhänge..

Wie sieht das eigentlich aus, wenn Zahltag lt. Arbeitsvertrag der 1 des Folgemonats ist, Das Geld aber am 31. gebucht wird aber mit Wertstellung 1. neuer Monat?
Dann isses zwar gebucht am 31ten aber dran komme ich auch erst am 1. bzw. nur mit Zinskosten.

Soweit mir bekannt, ist die Wertstellung immer vor dem Buchungstag - man kann doch nichts buchen, was noch nicht da ist !
Und für den Zufluß ist immer das Buchungsdatum ausschlaggebend !
Und wenn gebucht, dann kann ich erst darüber verfügen !
 
Zurück
Oben Unten