Jobzusage mit hohen Fahrtkosten, AA nicht mehr zuständig weil Rehafall

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Bluemchen

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Hallo, erst mal an die Admins: Ich habe wirklich nach dem passenden Forum gesucht und keins gefunden, wenn es doch was gibt, bitte verschieben!

So, ich war ein Jahr erwerbsunfähig krank, in dieser Zeit lief mein befristeter Vertrag aus, jetzt bin ich seit 9 Monaten arbeitslos und beziehe AlG 1. Da meine Erkrankung chronisch ist wurde die RV für zuständig erklärt, also habe ich bei der AA nur noch eine Reha-Arbeitsvermittlerin, die mir mitteilte, alle Leistungen außer der monatlichen Zahlung wären damit eingefroren.
Jetzt habe ich gestern die Zusage für eine Stelle bekommen, die meiner Qualifikation entspricht und auch noch interessant ist. 30 Stunden /täglich 6 Stunden, Tarifgehalt, wenn auch zu niedrig eingruppiert.
Als ich mich beworben hab kannte ich die Vergütung natürlich noch nicht!
Problem:
70 km einfacher Fahrtweg, Öffis nicht möglich (eine Strecke fast 3 Stunden) Schon mit dem Pkw brauche ich bei guten Bedingungen eine Stunde.
Das sind mit meinem Auto um die 400€ im Monat!
Damit hätte ich netto genau so viel wie AlG.
Fahrtkostenzuschuss durch die AA fällt ja wohl weg, außerdem würde sich das Problem nur um 6 Monate verschieben.
Die RV war bisher nicht sehr hilfreich, kann ich da trotzdem einen Antrag auf Fahrtkosten und evtl. noch eine "Starthilfe" für notwendige Reparaturen am Auto stellen?
Was passiert, wenn ich diese Stelle nicht annehme? Abgesehen vom finanziellen sind 2 Stunden Fahrtzeit für mich schon grenzwertig, da ich eine Arthrose und teilweise Verknöcherung der Wirbelsäule habe.
Bin gerade echt ratlos. LG:confused:
 
E

ExUser 2606

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Was passiert, wenn ich diese Stelle nicht annehme? Abgesehen vom finanziellen sind 2 Stunden Fahrtzeit für mich schon grenzwertig, da ich eine Arthrose und teilweise Verknöcherung der Wirbelsäule habe.

Da stellt sich mir dei Frage, ob die Stelle so für Dich gesundheitlich überhaupt auf Dauer zumutbar ist. Wenn noch, kannst Duu sie schadlos ablehnen.

Käme ein Umzug für Dich in Frage?

Bei der DRV weiss ich nur, dass es Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheines oder zu Anschaffung eines Kfz gibt, wenn dieses für das Erreichen der Arbeitsstelle behinderingsbedingt notwendig ist. Das läuft über die Kraftfahrzeughilfeverordnung. Das kann kann auch heissen, dass Kosten für Taxi oder Fahrdienst bezahlt werden, wenn das günstiger ist als ein eigenes Auto mit entsprechender Umrüstung. (So eine Umrüstung kostet ganz schnell im fünfstelligen Bereich.).

Hast Du eine Schwerbehindertenausweis? Merkzeichen ?
 

Bluemchen

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Hallo, danke für die Antwort.
Nein, ein Umzug kommt nicht in Frage, erstens ist die Stelle auf 6 Monate befristet, höchstens 1 Jahr, zweitens kann ich meiner Tochter einen Schulwechsel nicht zumuten.
Mein Auto ist schon ein Automatik, und laut Gutachten von der AA habe ich "nur" Einschränkungen im Heben, vor- dem- Körper/Überkopf-Arbeiten und soll nicht dauernd sitzen oder stehen. :doh:
Einen Schwerbehindertenausweis habe ich nicht, werde ich aber jetzt beantragen.
 

Dark Vampire

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Mit deinen "Gebrechen" würde ich sone Stelle nicht wirklich annehmen, rechnet sich nicht wirklich.

Was das Gutachten angeht, du hast du bestimmt von der DRV Gutachten? die zählen, das vom Arbeitsamt ist untergeordnet, zählt daher nicht.
 

Bluemchen

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Nope, nur ein Gutachten nach Aktenlage von der AA. Von der DRV kam bis jetzt nur der Hinweis, ich solle doch mal in die -namentlich benannte- Schmerzambulanz gehen. Bin nicht sicher ob die eine Arztempfehlung geben dürfen, zumal ich von zwei Verwandten weiß, dass dort gern "Hammer"medikamente verschrieben werden und wenn man die wegen realer Nebenwirkungen ablehnt heißt es, dann können die Beschwerden ja nicht so schlimm sein.

Gerade mit der DRV telefoniert, SB mal wieder nicht da. Der Mensch am Telefon meinte, Fahrtkostenzuschuß gäbe es nur wenn ich ohne zum Sozialfall würde, ich solle doch umziehen. Als ich sagte, ich würde a) für eine auf 6 Monate befristete Stelle nicht umziehen und b) könnte meiner Tochter keinen Schulwechsel zumuten, da diese eine Lernbehinderung mit GdB 30 habe, meinte er, sie würden auch einen Zweitwohnsitz finanzieren. :censored:
Das Blöde ist, ich habe auch keine Zeit für Anträge und Berechnungen, ob denn nun 1550€ netto minus 400€ Fahrtkosten bei 2 Personen "Sozialfall" ist oder nicht, wobei die nur 0,20ct pro Km ansetzen, weil die Arbeit schon am 18.6. beginnen würde.
Also muss ich wohl absagen....
 
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