DeQuill
Elo-User*in
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Guten Tag,
ich beziehe ALG II und bin davon unabhängig seit einigen Jahren im betreuten Einzelwohnen, d.h. ein Sozialarbeiter besucht mich alle 2 Wochen für 2 Stunden. Diese Leistung wird direkt vom Landeswohlfahrtsverband mit dem Dienst abgerechnet. Hierfür bekomme ich jedes Jahr eine Kostenzusage. Ich wohne in einer ganz "normalen" Wohnung, die Wohnkosten werden vom Jobenter übernommen.
Obwohl mein aktueller ALG II Bescheid noch bis Juni 2019 gültig ist, verlangt das Jobcenter jetzt die Vorlage der Kostenzusicherung über betreutes Wohnen und begründet dies mit § 60, 66, 67 SGBII und natürlich werden direkt Sanktionen angekündigt bei Verweigerung der Mitwirkung. Ich erhalte jedoch keinerlei direkte finanzielle Leistungen.
Und kann nicht erkennen warum dies meinen Anspruch auf ALG II berührt.
Ich sehe hier vielmehr eine Schnüffellei des Jobcenters. Die Angelegenheit ist doch höchst privat und geht die Leistungsabteilung des Jobcenteres nichts an. Vorher hat man wohl versucht die Auskunft hinter meinem Rücken beim sozialen Dienst einzuholen, was dieser aber aus Datenschutzgründen verweigert hat.
Genügt es, wenn ich als Antwort schreibe, dass ich keinerlei direkte finanzielle Leistungen im Rahmen des betreuten Wohnen erhalte?
Danke für Antworten.
ich beziehe ALG II und bin davon unabhängig seit einigen Jahren im betreuten Einzelwohnen, d.h. ein Sozialarbeiter besucht mich alle 2 Wochen für 2 Stunden. Diese Leistung wird direkt vom Landeswohlfahrtsverband mit dem Dienst abgerechnet. Hierfür bekomme ich jedes Jahr eine Kostenzusage. Ich wohne in einer ganz "normalen" Wohnung, die Wohnkosten werden vom Jobenter übernommen.
Obwohl mein aktueller ALG II Bescheid noch bis Juni 2019 gültig ist, verlangt das Jobcenter jetzt die Vorlage der Kostenzusicherung über betreutes Wohnen und begründet dies mit § 60, 66, 67 SGBII und natürlich werden direkt Sanktionen angekündigt bei Verweigerung der Mitwirkung. Ich erhalte jedoch keinerlei direkte finanzielle Leistungen.
Und kann nicht erkennen warum dies meinen Anspruch auf ALG II berührt.
Ich sehe hier vielmehr eine Schnüffellei des Jobcenters. Die Angelegenheit ist doch höchst privat und geht die Leistungsabteilung des Jobcenteres nichts an. Vorher hat man wohl versucht die Auskunft hinter meinem Rücken beim sozialen Dienst einzuholen, was dieser aber aus Datenschutzgründen verweigert hat.
Genügt es, wenn ich als Antwort schreibe, dass ich keinerlei direkte finanzielle Leistungen im Rahmen des betreuten Wohnen erhalte?
Danke für Antworten.