Jobcentermitarbeiter gratulieren sich zu verhängten Hartz IV-Sanktionen

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Martin Behrsing

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In den JobCentern erhalten die Mitarbeiter_innen für ihre Arbeit bestimmte Vorgaben. Unter anderem gehören sogenannte Sanktionsquoten dazu. Während etliche JobCentermitarbeiter_innen von sich behaupten, so etwas nicht anwenden zu wollen, gibt jedoch solche, denen es Spaß macht, für ihren Dienstherrn Geld einzusparen. Frau Müllermeier und Herr Schulzschmidt sind Mitarbeiter_innen im JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg. Eines Mittags treten sie [...]

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...
 
Dem JC ist doch auch egal woher die Infos stammen, wenn Sie nur einen Leistungsbezieher sperren können. Wieso du als Bezieher dich für die Argemitarbeiter einsetzt, muss man nicht verstehen.
Reintreten, in diese SB´s, und gut ist!

jimmy
 
Wer hat diesen Text im ideologischen Übereifer zusammengestrickt?
Jobcentermitarbeiter gratulieren sich zu verhängten Hartz IV-Sanktionen,
Montag, 2. Mai 2011
...
Pleiten, Pech und Pannen sind im Hartz IV-System selbst angelegt. Gleich im § 1 Abs. 1,Sätze 1, 4 Nr. 1 Abs. 2 Nr. 1 SGB II heißt es:
Im § 1 in der Fassung ab 1.4.2011 gibt es keinen Satz 4, keine Nr.1 oder sonst etwas.
Der § 1 Absat 1 SGB II hat nur einen Satz. Dieser lautet:
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.:
Dann folgt:
(2) 1Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. 2Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. 3Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. 4Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
2. zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Hartz IV ist nicht auf Dauer angelegt, sondern auf das eigene Vermeiden.

Weiterhin bestimmt die Bundesregierung jährlich in den Haushaltsberatungen, wie viel Geld der Bund (hier: die Bundesagentur für Arbeit (BA)) für die Grundsicherung für Arbeit erhält. So besagt § 46 Abs. 1 Sätze 1,4 SGB II u.a.: “Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der BA erbracht werden. Eine Pauschalierung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten ist zulässig.” Ebenda besagt Absatz 4, dass die BA vierteljährlich einen Eingliederungsbeitrag zur Vermeidung von Liquiditätshilfen an den Bund abführen soll.
Der § 46 Abs 4 existiert seit 2008 in dieser Art (laut Buzer Synopse).
 
Nun erreicht PR-Sozial das Niveau einer Tageszeitung mit 4 Buchstaben. Im PR-Sozial ist keine Quelle für diese Behauptungen angegeben. Woher stammen diese Infos?

Vielleicht einfach mal den Artikel zu Ende lesen und schon hast du die Quelle. (V.i.S.d.P.: Runder Tisch gegen Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung, c/o K. Blume, Heidelbeerweg 5, 12526 Berlin.)

Noch mehr?
 
Ich kann mir schon vorstellen das es da regelrechte interne Wettbewerbe gibt.

4 Sanktionen:Blumenstrauß
6 Sanktionen:Schachtel Pralinen
10 Sanktionen:Mitarbeiter des Monats

Und wer am Ende des Jahres die meisten Sanktionen verhängt hat wird Teamleiter.....
 
Merkelt denn wirklich keiner dass der zweite Absatz Fiktion, ein Witz ist?
Passt auch fachsprachlich nicht zum Artikel...
und dann ist´s doch okay...

So witzig ist das nun wirklich nicht. Oder um es konkreter zu sagen: Die Wirklichkeit ist derartig absurd, das die um das als Witz erkennbar zu machen, schwerere Geschütze auffahren müssten.
 
Ich bin dafür, endlich ein Hartz Gesetz für die Wirtschaft, Banken, Medien und sonstige Unternehmer einzuführen.

Man muß das Ganze doch so sehen, daß Arbeiter, Arbeitslose, Rentner usw in diesem 'demokratischen System' nichts bestimmen dürfen. Wirtschaft, Banken, Medien und sonstige Unternehmer dagegen bestimmen alles und nutzen die Agenturfunktionäre auch noch dazu, ihre Interessen durchzusetzen und die Bevölkerung zu belügen und zu betrügen.

Statt nun die Wirtschaft, Banken, Medien und sonstige Unternehmer in die Pflicht zu nehmen, ala 'Eigentum verpflichtet -> GG Art 14 Abs 2' wird, zwecks des ungestörten Wachstumszwangs ein Großteil der Bevölkerung in Zwangsarmut gehalten und mit unsinnigen Bewerbungen und verfassungswidrigen Drangsalierungen das Leben zur Hölle gemacht.
Eigentum wird aber nicht verpflichten, wenn letztendlich nur Lobbyisten der Wirtschaft, Banken, Medien und sonstige Unternehmer bestimmen, was GG ART 14 Abs 2 bedeutet.
Und die jeweils gewählte Regierung ist ja nut eine Art Reklame für die Wirtschaft, Banken, Medien und sonstige Unternehmer, ähnlich wie die Klementine für Waschmittel.
Das bedeutet, die Regierung hat nach oben gar keine Macht, sondern nur nach unten.


Es wäre der Vergleich mit einem Patienten mit eidernder Wunde beim Arzt, der die Symptome behandelt bekommt. Der Arzt behandelt das Fieber, die Kreislaufbeschwerden mit Medikamenten und behandelt die Ursache nicht, sondern läßt die Wunde noch schlimmer werden. Hauptsache der Patient bringt Geld. Weil: Wenn er an die Ursache rangeht, wird der Patient gesund und der Arzt verliert den Patienten und damit den Verdienst an jenem.

Wobei auch dieser Vergleich hinkt.
 
Moin,


und schon kann man die Vermittlungsprovision zur Sanktionsprovision machen. Wie man es dreht, es kommt immer auf das gleiche raus...


MfG
 
Moin,


apropos, hat schon jemand seine Erlebnisse an die in der topstory angegebene Emailadresse weitergeleitet oder ist das nur "heiße Luft"? Ich hätte da gleich ein ganzes Heer von Idioten anzuschwärzen...:icon_twisted:


MfG
 
Handfeste Beweise nicht Vermutungen sind zielführend.
Auch wenn das genannte so abwegig nicht ist.

Bewiesen sind die Sanktionsqouten dargelegt durch die internenen Richtlinien mancher Jobcenter.

Und vieles sollte man als Arbeitsloser indirekt vollziehen,damit keine Chance zur Sanktion besteht so oder so.
 
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