Jobcenter zahlt zu wenig Miete, der Vermieter bekommt vom JC die Miete direkt überwiesen,allerdings 200€ weniger?

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Hosenburger77

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Hallo, unser Problem ist folgendes, wir haben eine Abtretungserklärung abgegeben, das das Jobcenter unsere gesamte Miete inc. Nebenkosten, direkt an unseren Vermieter überweist. Nun ist folgendes passiert, unsere große Tochter ist om Mai ausgezogen, wir bekammen auch ein neuen Bescheid, wo die KDU voll bewilligt wurde, allerdings wurden an unseren Vermieter 200,- € wenniger Miete überwiesen. Keiner weiss bis heute warum. Die uns zuständen Leistungen wahren richtig. Das Jobcenter meint nun wir hätten den differenzbetrag aus unseren Regelleistungen, an unseren Vermieter überweissen sollen! Meine Frage nun kann ich das Jobcenter, wegen des verstoss gegen die Vereinbarung haftbar machen? Da es ja gegen eine Vereinbarung verstossen hat.

MfG
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Hosenburger77 :welcome:

wir bekammen auch ein neuen Bescheid, wo die KDU voll bewilligt wurde, allerdings wurden an unseren Vermieter 200,- € wenniger Miete überwiesen.

Hierzu mal zwei Fragen, hast du von dem Jobcenter davor ein Schreiben bekommen zwecks Kostensenkungsverfahren für die Miete, ehe der neue Bescheid kam?

Bitte schau auch in deinen neuen Bescheid, wird hier mit einem Satz auf das Kostensenkungsverfahren nochmalig hingewiesen?

Und von wann ist der neue Bescheid?
 

Hosenburger77

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Die Miete ist angemessen, da wir noch 3 weitere Kinder haben und der Auszug von unersen großen Tochter schon länger geplant wahr, haben wir bei der neuen Wohnung darauf geachtet, das die KDU nicht zu hoch ist.

Den Auszug haben wir bereits anfang April dem JobCenter mietgeteilt, die Ummeldebescheinigung haben wir schon am 15. April eingereicht, damit es zu keiner Überzahlung kommt.

Der neue Bescheid kam bereits am 2.5., da steht auch drin das die Kosten angemessen sind, nur der Überweissungsbetrag an unseren Vermieter ist falsch, es fehlen die besagten 200,- €...Wir haben auch ein Wiederspruch gegen diesen Bescheid gestellt...auf grund desen das, das JobCenter 200,- € zu wennig an unseren Vermieter überweisst. Nun wurde, der nach langem hin und her abgewiesen, mit der Begründung, das das Jobcenter alle Leistung richtig angewiesen hat. Wir hätten, den Diverenzbertag einfach nur aus unseren Regelleistungen überweissen sollen. So nun stelle ich mir die Frage, wenn ich eine Vereinbarung mit dem JobCenter treffe, wo ganz klar drin steht, das Sie die KDU ganz an unseren Vermieter überweissen, dann kann es doch nicht sein, das Sie mal einfach so 200,- € zu wennig zahlen!
 

Seepferdchen 2010

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@Hosenburger77

Wir hätten, den Diverenzbertag einfach nur aus unseren Regelleistungen überweissen sollen.

Hier kann ich nicht ganz folgen, dazu hätte doch eine Begründung stehen müßen und vorallem was ich vermute die oben erwähnte Kostensenkungsaufforderung?

Bitte sei doch mal so nett und schreibe bitte mal was genau in dem Schreiben vom Jobcenter steht oder wenn möglich das Schreiben ohne persönliche Daten hier in das Forum stellen.
 
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