Jobcenter zahlt komplett nur 160 Euro jeden Monat, trotzdem Anspruch auf Nebenkostenabrechnung?

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raim792

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Hallo,

Habe eine Frage. Wie Titel steht, ich kriege von Jobcenter nur 160 Euro. Für alles muss ich praktisch fast selbst Aufkommen als Aufstocker. Ich schreibe klar, Miete muss ich von mein eignen Geld bezahlen. Nicht Jobcenter.

Hat Jobcenter trotzdem Anspruch auf Nebenkostenabrechnung und volle etwaige Guthaben ? Ich sehe das so nein , ich komme für meine Miete selbst auf. Die zahlen nix.

Wie seht Ihr das?
 

Nena

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(Ich gehe davon aus, dass Deine Miete angemessen ist.)

Wenn Deine Miete 20 Euro niedriger wäre (bzw. Du 20 Euro weniger Nebenkostenvorauszahlung leisten müsstest), würdest Du 20 Euro weniger ALG2 kriegen. Richtig?
Und andersrum auch: Wenn Du 20 Euro mehr NK-Abschläge zahlen müsstest, kriegtest Du 20 Euro mehr ALG2. Und mit der Jahresabrechnung von der Vermieterin dann 12x20Euro mehr?

Wie seht Ihr das?
Hm.
 
Z

ZarMod

Gast
Ich schreibe klar, Miete muss ich von mein eignen Geld bezahlen.
Ich sehe das so nein , ich komme für meine Miete selbst auf.
Das siehst Du richtig. Wichtig ist, daß im Bewilligungsbescheid keine KDU aufgeführt sind.
§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung meinte:
(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind,
mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;
Siehe dazu auch die ► Ausführungen von Stephan Felsmann (Fachanwalt für Sozialrecht)
 
G

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