Hallo zusammen,
eigentlich sind meine konkreten Fragen nun die quasi Fortsetzung dieses Threads:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/199526-pflegegeld-mutter-geht-sogenanntes-guthabenkonto-meinem-namen-jc-darueber-auskunft-geben.html
Aber vielleicht kann die MOD diesen hier eigenständig stehen lassen, da ich mich gerne über sachkundige Tips freue.
Mein formloser WBA ist für ein Jahr durch. Beanstandet wurde ( bisher ) nicht...
- dass ich die Pflege meiner Mutter damals nicht angegeben habe
- dass das Pflegegeld auf ein von mir geführtes Guthaben(spar)konto geht.
Nun schreibt das JC aber folgendes:
Über eine Einschätzung, damit ich auch nichts falsch mache, würde ich mich freuen:
- Auf der einen Seite fordert das JC keine weiteren Kontoauszüge des Kontos mit dem Pflegegeld, will aber den aktuellen Kontostand wissen!? Wozu ist dieser relevant? @Seepferdchen hatte mir im anderen Thread mal was zur DRV geschrieben. Wäre dafür der aktuelle Kontostand wichtig?
- Bei "Vermögensprüfung" bekomme ich schon wieder einen Kloß im Hals. Nicht, weil auf das Konto im Februar mein Lottogewinn von 10.000€ eingegangen ist, den ich natürlich blauäugig verschwiegen habe. ;-) Nein...ernsthaft....habe ich das Wort als solches missinterpretiert, denn Pflegegeld in meinem Sachverhalt ist doch kein Vermögen? Was für eine Prüfung wollen die also vornehmen?
- Ich habe hier oft gelesen, dass Kontoauszüge etc. im wahrsten Sinne von vielen Beziehern eben nur vor Ort zur Einsicht ( Gucken...nicht Anfassen ) vorgelegt werden. Ohne jetzt gerade den Aufbau des Pflegebescheids meiner Mutter zu kennen, stehen dort mit Sicherheit sehr viele Daten...z.B. aus gesundheitlicher Hinsicht...die das JC m.M. nach nichts angehen. Fahre ich hier mit einer Vorlage vor Ort vielleicht doch besser, als denen den Bescheid einfach als Kopie zu überlassen, wieder was zu schwärzen und dann kommen wieder Nachfragen?
Danke vorab und kommt gut in die Adventszeit.
eigentlich sind meine konkreten Fragen nun die quasi Fortsetzung dieses Threads:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/199526-pflegegeld-mutter-geht-sogenanntes-guthabenkonto-meinem-namen-jc-darueber-auskunft-geben.html
Aber vielleicht kann die MOD diesen hier eigenständig stehen lassen, da ich mich gerne über sachkundige Tips freue.
Mein formloser WBA ist für ein Jahr durch. Beanstandet wurde ( bisher ) nicht...
- dass ich die Pflege meiner Mutter damals nicht angegeben habe
- dass das Pflegegeld auf ein von mir geführtes Guthaben(spar)konto geht.
Nun schreibt das JC aber folgendes:
" Sie werden daher gebeten, den Kontostand für den Zeitraum 20.09.2018 - 23.11.2018 mit ungeschwärztem Kontostand hier vorzulegen. Auch für dieses Konto muss eine Vermögensprüfung vorgenommen werden. Zudem benötigen wir den entsprechenden Pflegebescheid."
Über eine Einschätzung, damit ich auch nichts falsch mache, würde ich mich freuen:
- Auf der einen Seite fordert das JC keine weiteren Kontoauszüge des Kontos mit dem Pflegegeld, will aber den aktuellen Kontostand wissen!? Wozu ist dieser relevant? @Seepferdchen hatte mir im anderen Thread mal was zur DRV geschrieben. Wäre dafür der aktuelle Kontostand wichtig?
- Bei "Vermögensprüfung" bekomme ich schon wieder einen Kloß im Hals. Nicht, weil auf das Konto im Februar mein Lottogewinn von 10.000€ eingegangen ist, den ich natürlich blauäugig verschwiegen habe. ;-) Nein...ernsthaft....habe ich das Wort als solches missinterpretiert, denn Pflegegeld in meinem Sachverhalt ist doch kein Vermögen? Was für eine Prüfung wollen die also vornehmen?
- Ich habe hier oft gelesen, dass Kontoauszüge etc. im wahrsten Sinne von vielen Beziehern eben nur vor Ort zur Einsicht ( Gucken...nicht Anfassen ) vorgelegt werden. Ohne jetzt gerade den Aufbau des Pflegebescheids meiner Mutter zu kennen, stehen dort mit Sicherheit sehr viele Daten...z.B. aus gesundheitlicher Hinsicht...die das JC m.M. nach nichts angehen. Fahre ich hier mit einer Vorlage vor Ort vielleicht doch besser, als denen den Bescheid einfach als Kopie zu überlassen, wieder was zu schwärzen und dann kommen wieder Nachfragen?
Danke vorab und kommt gut in die Adventszeit.