Jobcenter will Nachweis der Notwendigkeit von Steuerberaterkosten

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Amethrin

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Bisher wurden die Steuerberaterkosten immer anerkannt. Jetzt soll ich auf einmal nachweisen, dass das notwendig ist. Woran ich eigentlich gescheitert war, war das Elster-Programm. aber hätte ich das gewusst was kommt hätte ich irgendeine andere Lösung gefunden. Nur wie gesagt es ging ja jahrelang gut.

Was tun?
 

vidar

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Amethrin

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Was ich nicht verstehe ist: Wenn man etwas beim besten Willen nicht kapiert, was anderer Leute Beruf ist, weil man einfach nur den eigenen Beruf kann, wieso muss das nicht generell als Ausgabe anerkannt werden? Ich meine, anderer Leute Berufsarbeit?? Wozu lernen die wenn es garantiert jeder selbst mache kann?
 

vidar

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Wenn man etwas beim besten Willen nicht kapiert ...
Mit Verlaub, wer sich Selbständig macht sollte sich zumindest vorher schon mal einige Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre und des Steuerrechts angeeignet haben. Das Führen eines Kassenbuchs bzw. einer Einnahme/Ausgabenauflistung dürfte nicht zu schwer sein, sofern man zu erkennen vermag was „Soll und Haben“ jeweils bedeuten. Hierzu bedarf es erst einmal keinen Einsatz eines Steuerberaters, der dir - wahrscheinlich eh nur zum jeweiligen Quartalsende - eine Meldung zum Finanzamt generiert.
 

Couchhartzer

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Mit jedem günstigen Einnahmen/Ausgabeprogramm (Einnahmeüberschussrechnung) ist es dir auch möglich die relevanten Daten zu ermitteln, die du für die entsprechenden Eingabefelder des Elster-Programms benötigst.]
Dazu braucht es noch nicht einmal ein eigens gekauftes Extraprogramm, denn in Elster ist eine vollständige Funktion der EÜR bereits ebenfalls integriert und nutzbar.
 

vidar

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Aufgrund von überwiegender Nutzung der rechten Gehirnhälfte. = Kreativität.
Sorry, aber dann solltest du vielleicht auch mal deine andere Gehirnhälfte reanimieren, um dich mit der Funktion von Elster oder anderer kostenloser Programme vertraut zu machen, damit du innerhalb der Betriebs- und Finanzwirtschaft für die Ausübung deines (wahrscheinlich „nur“) Kleingewerbes besser vorbereitet und präpariert bist.
 

Amethrin

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Sorry, aber dann solltest du vielleicht auch mal deine andere Gehirnhälfte reanimieren, um dich mit der Funktion von Elster oder anderer kostenloser Programme vertraut zu machen, damit du innerhalb der Betriebs- und Finanzwirtschaft für die Ausübung deines (wahrscheinlich „nur“) Kleingewerbes besser vorbereitet und präpariert bist.
ich muss jetzt irgendwas schreiben, wegen der Steuerberaterkosten, die ich schon ausgegeben habe, da man es mir jahrelang bezahlt hat. Was nützt jetzt also diese Aussicht, es im nächsten Jahr selbst zu machen? Ich muss irgendwas hinschreiben...
 

vidar

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ich muss jetzt irgendwas schreiben, ...
Fordere von Amt eine schriftliche Begründung dafür, wieso sie jetzt die Kosten des Steuerberaters nicht mehr als notwendig ansehen, obwohl dieser Aufwand in den Jahren davor akzeptiert worden ist. Weise darauf hin, dass du die Kosten bereits bezahlt hast, und verlange für diese deshalb auch die Anerkennung. Problem könnte sein, wenn das Amt die Steuerberatungskosten jeweils unter Vorbehalt anerkannt haben sollte.
 

Fairina

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Oh mann. Bitte, bitte lasst das doch sein. Sie kann nicht irgend ein Ösel-Programm (Müllprogramm) nehmen. Sie braucht zudem fundierte Kenntnisse in Buchhaltung sonst funktioniert das nicht. Ergo braucht es einen StB. Zudem gibt es inzwischen gesetzliche Vorgaben bezüglich der Buchhaltung und die sind nicht ohne, selbst im Kleinstgewerbe. Nix mehr mit Kassenbuch in schriftlicher Form oder mit Excel-Tabellen. Und auch Elster hilft da nicht weil es KEIN Buchhaltungsprogramm ist sondern nur ein Übermittlungsprogramm. Es hilft auch kein Wiso- oder andere Zahlungsprogramme, es braucht ein Buchhaltungsprogramm.
Mit Verlaub, aber ich bezweifle das Amethrin diese Kenntnisse hat oder in so kurzer Zeit erwerben kann.

Wenn also das JC da eine Erklärung will, dann schreib es rein. Beantrage einen Buchführungskurs und Buchhaltungssoftware (zertifiziert). Mal gucken wie das ihrem JC schmeckt.
 

Amethrin

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Oh mann. Bitte, bitte lasst das doch sein. Sie kann nicht irgend ein Ösel-Programm (Müllprogramm) nehmen. Sie braucht zudem fundierte Kenntnisse in Buchhaltung sonst funktioniert das nicht. Ergo braucht es einen StB. Zudem gibt es inzwischen gesetzliche Vorgaben bezüglich der Buchhaltung und die sind nicht ohne, selbst im Kleinstgewerbe. Nix mehr mit Kassenbuch in schriftlicher Form oder mit Excel-Tabellen. Und auch Elster hilft da nicht weil es KEIN Buchhaltungsprogramm ist sondern nur ein Übermittlungsprogramm. Es hilft auch kein Wiso- oder andere Zahlungsprogramme, es braucht ein Buchhaltungsprogramm.
Mit Verlaub, aber ich bezweifle das Amethrin diese Kenntnisse hat oder in so kurzer Zeit erwerben kann.

Wenn also das JC da eine Erklärung will, dann schreib es rein. Beantrage einen Buchführungskurs und Buchhaltungssoftware (zertifiziert). Mal gucken wie das ihrem JC schmeckt.
Es ist noch ein wenig krasser. Meine Partner-Seiten sind in den USA. Ich schreibe keine Rechnungen. Ich war froh, als der Steuerberater mein Gestammel verstanden hat, als ich erklärt habe wie das alles läuft in meinem Bereich. Also die Teile die ich verstanden hatte.
 

vidar

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Moin @Fairina,

Mittels eines Grundkurses der IHK ist durchaus möglich die wesentlichen Zusammenhänge nicht nur erkennen sondern auch praktisch umsetzen zu können. Wenn man dann auch ein Programm wie z.B. „Buhl Data WISO Buchhaltung 365“ anwendet, dürfte es kein Problem mehr darstellen die Buchführung für ein Klein- oder Mittelgewerbe selbst vornehmen zu können.

Darüber hinaus ist eine Buchhaltungspflicht sowieso erst ab einer Umsatzgröße von 50.000,00 € gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Umsatzgröße zwischen 17.500,00 – 49.999,99 € reicht schon mal eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) vollkommen aus. Diese dann zu Erstellen dürfte nicht zu schwer sein, wenn man sich damit mal intensiv befasst. Bei Umsätzen unter 17.500,00 € reicht schon eine einfache Steuererklärung aus. Genau das kann man dann auch mit dem Elster-Programm realisieren. https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular

Die Krux ist hier ist leider, dass jeder eine Gewerbe (mit wenigen Ausnahmen) anmelden kann, ohne hierfür zumindest Grundkenntnisse bezüglich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Selbständigkeit nachweisen zu müssen.
 

Amethrin

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dürfte es kein Problem mehr darstellen die Buchführung für ein Klein- oder Mittelgewerbe selbst vornehmen zu können.

Darüber hinaus ist eine Buchhaltungspflicht sowieso erst ab einer Umsatzgröße von 50.000,00 € gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Umsatzgröße zwischen 17.500,00 – 49.999,99 € reicht schon mal eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) vollkommen aus. Diese dann zu Erstellen dürfte nicht zu schwer sein, wenn man sich damit mal intensiv befasst.
Was ist wenn man es einfach nicht versteht? Es kann doch nicht ein Mensch entscheiden, was ein anderer kapieren muss aus einem Arbeitsbereich anderer Leute. Sowieso kann kein Mensch einen anderen zwingen, etwas zu verstehen, wenn es nicht "klick" macht. Ich habe das nämlich alles probiert und keiner hat mir den Arbeitsausfall ersetzt den ich deswegen hatte.

Für mich wär die Alternative, meine Selbständigkeit aufzugeben trotzdem sie gute Aussichten hat, anzuwachsen. Denn in den Fähigkeiten die für meinen eigentlichen Job gefragt sind, bin ich ziemlich gut. Brauche vor der internationalen Konkurrenz nicht zittern.
 

vidar

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Was ist wenn man es einfach nicht versteht? Es kann doch nicht ein Mensch entscheiden...
Es hat dich sicherlich auch keiner dazu gezwungen dich Selbständig zu machen. Einfach nur mal „blauäugig“ diese Sache anzugehen, ohne sich vorher über die Konsequenzen im Klaren zu sein, stellt jedenfalls keinen guten Start für eine auf Zukunft orientierte Ausübung einer Selbständigkeit dar, sondern wird meistens in einem (finanziellen) Fiasko enden.
 

Amethrin

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Es hat dich sicherlich auch keiner dazu gezwungen dich Selbständig zu machen.
doch. Ich war alleinerziehend und arbeitslos und es nimmt mich keiner wegen zu großer biografischer Lücke.

Wirklich schlimm, wenn so jemand wie ich Geld verdient....Frauen sollten auf ewig gestraft sein dafür, dass sie Kinder groß ziehen. Es sollte so sein, dass wenn sie es nicht schaffen, Beruf und Kindererziehung zu vereinbaren, und zwar durchgehend, dass sie dann auf ewig von niemandem mehr genommen werden und sich auch nicht selbständig machen können weil ihnen nur Steine in den Weg gelegt werden.

Wie der Staat dann laufen würde, wenn sich noch weniger Frauen trauen, Kinder zu kriegen, ist doch egal.
Wär nett wenn du dich jetzt aus dem Thread zurück ziehen würdest.
 

Amethrin

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Einfach nur mal „blauäugig“ diese Sache anzugehen, ohne sich vorher über die Konsequenzen im Klaren zu sein, stellt jedenfalls keinen guten Start für eine auf Zukunft orientierte Ausübung einer Selbständigkeit dar, sondern wird meistens in einem (finanziellen) Fiasko enden.
Ich finde das eine fiese Entmutigung was du hier machst. Ich bin gut in dem was ich eigentlich mache. Ich brauche einfach nur die Übernahme der Kosten für Tätigkeiten, die anderer Leute Beruf sind.
 

Fairina

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In jedem Buchhaltungsprogramm gibt es bestimmte Konten, die den Bereich Inland, EU und als 3. Ausland (wie z.B. die USA) beinhalten.

Vidar: es geht nicht um die Buchführungspflicht als solche. Generell muss JEDER Selbständige eine Buchhaltung führen. Wie das ist, ob E/Ü oder Bilanz ist vom Umsatz und anderen Vorgaben abhängig. Aber mit solchen Ösel-Programmen wie Wiso kann man keine ordentliche Buchhaltung erledigen. Früher hatte man Bücher in denen man jede Einnahme und Ausgabe schrieb mit oder ohne Steuer. Oder später Excel-Tabellen. Doch das ist nicht mehr erlaubt. die Daten müssen elektronisch und unveränderbar erfasst werden. Es geht auch nicht um die Steuererklärung als solche. Es geht um die zeitnahe und korrekte Erfassung von Soll und Haben, Einnahmen und Ausgaben und deren Zuordnung. Davon kann eine ganze Menge abhängen.


Amethrin: Sorry, aber so ist das. Wenn du es nicht selber kannst, musst du dir diese Dienstleistung einkaufen. Also den StB hier. Deine Fachkenntnisse zählen nicht für den Bereich Buchhaltung/Steuern.
Aber wenn JC -Männeken meint, dann eben her mit Programm und Weiterbildung. Mal sehen wie er ein paar tausend Euro seinen Vorgesetzten verkaufen kann. Du wirst sehen, daß er dir ganz schnell den StB wieder zu läßt. Zumal in der Vergangenheit oft genug selbst bei Buchführungskräften die sich selbständig gemacht hatten, ein StB gefordert wurde vom JC .

Und nein du siehst das falsch. Es hat nichts mit Frau zu tun sondern das dein JC -SB Geld sparen soll oder dich als Selbständige aus dem HartzIV -Bereich entfernen soll weil die Typen KEINE Ahnung haben.

Und nein, Vidar zeigt dir nur auf, wo du angreifen musst. Weder ist er noch die Gesellschaft schuld sondern einfach die V.. in Amt und Würden in Berlin und Nürnberg und in den Kommunen. Es ist auch keine Entmutigung sondern gelebte und erfahrene Realität von vielen, vielen Selbständigen.
 

vidar

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Ich finde das eine fiese Entmutigung was du hier machst.
Na ja, wenn du (m)eine realistischen Betrachtungsweise als Entmutigend ansiehst, dann ist es halt so. Das Geschäftsleben ist nun mal kein Bereich, wo alles nur mit Samthandschuhen angefasst wird. Wenn du jetzt bereits mit meiner (sicherlich auch harschen) Betrachtungsweise deiner Selbständigkeit nicht zurecht kommst, dann wird es auch irgendwann sehr schwer für dich sein, wenn du mit anderen Problemen innerhalb deiner Selbständigkeit mal konfrontiert werden solltest.

BTW.
Erkundige dich doch mal über einen Kurses (z.B. EÜR) bei einer VHS in deiner Nähe. Für Empfänger von Sozialleistungen gibt es Vergünstigen für die Kosten des Kursus. Kannst ja, wie von @Fairina schon anderweitig angemerkt, versuchen diese Kosten ebenfalls vom Amt einzufordern.
 

Amethrin

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Amethrin: Sorry, aber so ist das. Wenn du es nicht selber kannst, musst du dir diese Dienstleistung einkaufen. Also den StB hier. Deine Fachkenntnisse zählen nicht für den Bereich Buchhaltung/Steuern.
Aber wenn JC -Männeken meint, dann eben her mit Programm und Weiterbildung. Mal sehen wie er ein paar tausend Euro seinen Vorgesetzten verkaufen kann. Du wirst sehen, daß er dir ganz schnell den StB wieder zu läßt. Zumal in der Vergangenheit oft genug selbst bei Buchführungskräften die sich selbständig gemacht hatten, ein StB gefordert wurde vom JC .
danke, das ist doch mal eine klare Sache. Daraus kann ich ein Schreiben ans Jobcenter basteln.
 

Pixelschieberin

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<irony> Frag doch mal den SB , warum er sich die Haare nicht selber schneidet.
Lang genug seien seine Arme doch.
Und alle zehn Finger habe er doch auch.
Waas? Kanner nich? Iss doch ganz einfach.
Schere aus dem Etui und schnippeldischnapp. </irony>

Ergänzend:
In keinem Betrieb wird hinterfragt wenn Aufgaben an die DELEGIERT werden, die irgendwas besser können als der Firmeninhaber - oder an die, die sich damit ihre Brötchen verdienen, was Chef/in nicht machen will oder kann.

Zu denen, die die Auffassung vertreten, daß der Unternehmer ALLES selbst können und auch MACHEN müsse:
Ich käme nicht auf die Idee, selbst Sauerteigroggenbrot zu backen nur weil ich Brot essen will.
Viel zu lange Einarbeitungs- und Umrüstzeiten, um effektiv zu sein.
Ich kenne Leute, die können - trotzdem sie selbständig sind - keine Knöpfe an- oder Reißverschlüsse einnähen.
Wenn die sich morgens den Businessdress anlegen wollen, müßten sie das doch auch alles selber machen können - oder nicht?
Wie kommen die überhaupt auf die Idee, sich ihre Arbeitsklamos von anderen nähen und Sicherheitsschuhe von externen Diesntleistern fertigen zu lassen!?

Worauf ich hinaus will:
Die moderne Arbeitswelt ist arbeitsteilig.

Ich kann SOFORT nachvollziehen, wenn jemand das Buchhaltungsgedöns weg-delegiert.
Das wird zwar in Studium und Meisterprüfung vermittelt und abgeprüft aber ich bekäme davon heute noch Pickel und würde das nienicht - ohne bittere Not - selbst machen.
Das können andere VIEL besser als ich.
Es soll Leute geben, die daran richtig Spaß haben und ihrerseits an Aufgaben scheitern, die mir liegen und glatt von der Hand gehen.
Die Gleichmacherei bringt doch nichts.
Dem Unternehmer reicht's zu wissen, wo was nachzulesen steht und wer am besten mit welcher Aufgabe behelligt werden kann.
 

Amethrin

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Dem Unternehmer reicht's zu wissen, wo was nachzulesen steht und wer am besten mit welcher Aufgabe behelligt werden kann.
ja, aber als Aufstocker muss man auch noch wissen, wie man sich gegen das JC wehrt welche die Kosten nicht anerkennt. Hast du da noch mal einen Tip? Du scheinst mir ja komplett auf meiner Seite zu sein, für meine Selbständigkeit und gegen die Fertigmache vom JC .
 

Pixelschieberin

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Nee kreativ werden, was dein Schlussplädoyer angeht - mußte schon selbst. :wink:
Ich geb nur Denkanstöße aus eigenem Blickwinkel und trage mit zum Brainstorming-Haufen bei.

Was mir noch dazu einfiel:
Wenn schon das Finanzamt Ausgaben für den Steuerberater anerkennt - so war das jedenfalls als ich noch Einkommenssteuererklärungen gemacht habe - muß doch die Einsicht in irgendeiner Amtsstube Fuß gefaßt haben, daß dazu Fachleute vonnöten sind.
Und watt dem een sin Uhl...

Wenn nicht, bräuchte es doch diesen Berufszweig gar nicht.
Auch keine staatlich anerkannten Prüfungen der Steuerfachgehilfen.

Ein weiteres Stichwort wäre "unternehmerische Freiheit".
In die darf der gemeine SB m. W. nicht eingreifen.
Dem Selbständigen vorschreiben zu wollen, wie der seinen Arbeitsalltag zu gestalten hat, würde m. M. n. die Kompetenzen des SB überschreiten.

Nachtrag:
Mit genau DEM Argument hatte ich die Unterschrift unter eine EGV verweigert.
In-akzeptabler Eingriff in unternehmerische Entscheidungen.

Ich sollte mir Geschäftsausgaben vorab genehmigen lassen.
Ansonsten würden sie nicht anerkannt.
Geht's noch!?

Ich fragte ganz interessiert, WER im JC -Haus die Kenntnisse habe, um a( entscheiden zu KÖNNEN und mir b) hernach vorschreiben zu wollen, ob ich mit Blacksmith, Cinema 4D oder einer neuen Version von Adobe PS besser bedient sei, um seamless wrappings auf 3D-Körper zu mappen.

Die Antwort steht bis heute aus.
 
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