Nee kreativ werden, was dein Schlussplädoyer angeht - mußte schon selbst.

Ich geb nur Denkanstöße aus eigenem Blickwinkel und trage mit zum Brainstorming-Haufen bei.
Was mir noch dazu einfiel:
Wenn schon das Finanzamt Ausgaben für den Steuerberater anerkennt
- so war das jedenfalls als ich noch Einkommenssteuererklärungen gemacht habe - muß doch die Einsicht in irgendeiner Amtsstube Fuß gefaßt haben, daß dazu Fachleute vonnöten sind.
Und watt dem een sin Uhl...
Wenn nicht, bräuchte es doch diesen Berufszweig gar nicht.
Auch keine staatlich anerkannten Prüfungen der Steuerfachgehilfen.
Ein weiteres Stichwort wäre "unternehmerische Freiheit".
In die darf der gemeine
SB m. W. nicht eingreifen.
Dem Selbständigen vorschreiben zu wollen, wie der seinen Arbeitsalltag zu gestalten hat, würde m. M. n. die Kompetenzen des
SB überschreiten.
Nachtrag: Mit genau DEM Argument hatte ich die Unterschrift unter eine
EGV verweigert.
In-akzeptabler Eingriff in unternehmerische Entscheidungen.
Ich sollte mir Geschäftsausgaben vorab genehmigen lassen.
Ansonsten würden sie nicht anerkannt.
Geht's noch!? Ich fragte ganz interessiert, WER im
JC -Haus die Kenntnisse habe, um a( entscheiden zu KÖNNEN und mir b) hernach vorschreiben zu wollen, ob ich mit Blacksmith, Cinema 4D oder einer neuen Version von Adobe PS besser bedient sei, um seamless wrappings auf 3D-Körper zu mappen.
Die Antwort steht bis heute aus.