Entschuldigt den einfallslosen Threadtitel, aber das ist mir spontan als übergreifender Titel für meine drei Anliegen eingefallen.
Kurz zu meiner Geschichte:
Ich hatte im November 2018 einen normalen Meldetermin. Der war sehr kurz und angenehm ereignislos.
Dann habe ich im Dezember 2018 erneuet eine Einladung bekommen. Da war ich aber krank und konnte nicht erscheinen.
Ende Januar dann erneut einen Termin und dabei hat sich herausgestellt, dass meine Sachbearbeiterin ganz heiß drauf ist, mich durch dieses neue Gesetz (Teilhabechancengesetz) in eine Stelle zu vermitteln. Die hat 22 Minuten (habe auf die Uhr geschaut) geredet und mir das neue Gesetz verkauft, als wäre es der neuste heiße exkrement seit geschnitten Brot. Ich habe dann gesagt, dass das alles zuviel Informationen für mich waren, dass mich das erschlagen hat und dass ich gern etwas schriftliches hätte um das alles genau anzusehen und verstehen zu können. Hat sie zugestimmt und mir gesagt, dass ich einen Flyer zugesandt bekomme. Habe ich dann 2 Tage später auch bekommen. Zusätzlich hat sie erwähnt, dass da vorab noch eine Maßnahme (sie hat nicht das Wort Maßnahme benutzt - aber es ist sowas gewesen) fällig ist. Im Gespräch (oder mehr im Monolog den sie da gehalten hat) hat sie auch gesagt, ich solle mir überlegen ob das was für mich wäre. Das klang alles freiwillig. Ist das freiwillig? Ich habe hier im Forum schon ein wenig nachgelesen, aber bin nur auf den wirklich sehr langen und überfüllten Zwangsarbeit für HartzIV Empfänger ... Thread gestoßen. Da habe ich nicht wirklich viele Infos raus mitgenommen. Gibt's bessere Links?
Zweitens:
Sie fing dann an mir als nächstes ein Bewerbungstraining schmackhaft machen zu wollen. Ich hatte beim Termin im November erst Bewerbungsunterlagen vorgelegt die nichts zu bemängeln hatten. Nun hat sie wieder ganz anders geredet. Sätze wie: "Beim Coaching können sie dann Bewerbungsgespräche üben." "Es ist immer gut wenn noch ein weiteres Paar Augen drüber schaut." oder "Sie wurden lange nicht zu Gesprächen eingeladen. Da kann Ihnen das Training helfen, dass sie mit ihrer Bewerbung weiter kommen." gefallen. Auch da habe ich hier im Forum ein wenig gestöbert und bin auf einen Thread gestoßen. Aber wird man das der Sachbearbeiterin im Gespräch ausreden können? Vor allem, wenn sie damit kommt, dass ich keine Einladungen zu Vorstellungsgesprächen hatte?
Und mein drittes Anliegen wäre eine erneute Einladung, weil ich in der letzten Zeit sehr oft und lange krank war.
Dies ist nun die zweite Folgeeinladung auf einen neuen Termin und dort steht geschrieben und mit Textmarker markiert:
Oben zitierter Satz wurde von mir fett hervorgehoben, nicht im Schreiben. Daher auch meine Frage. Wenn ich 1x krank bin, dann ist eine AU ein wichtiger Grund, aber wenn ich 3x krank bin, dann nicht mehr? Logik?! Ich weiß, dass es früher nicht rechtens war, diese "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" zu verlangen (nichts anderes ist dieses ja), gilt das denn heute immer noch? Im Schreiben wird ja der Wortlaut "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" vermieden. Aber was könnte denn passieren, wenn ich wieder nur eine normale AU einreiche. Sanktionen und ich muss mich mit Widersprüchen und Co. herumschlagen?
Vielen Dank an jeden, der sich meinen Text durchgelesen hat. Falls ich hier im falschen Unterforum gepostet habe, verschiebt es bitte und entschuldigt mein Tun.
Kurz zu meiner Geschichte:
Ich hatte im November 2018 einen normalen Meldetermin. Der war sehr kurz und angenehm ereignislos.
Dann habe ich im Dezember 2018 erneuet eine Einladung bekommen. Da war ich aber krank und konnte nicht erscheinen.
Ende Januar dann erneut einen Termin und dabei hat sich herausgestellt, dass meine Sachbearbeiterin ganz heiß drauf ist, mich durch dieses neue Gesetz (Teilhabechancengesetz) in eine Stelle zu vermitteln. Die hat 22 Minuten (habe auf die Uhr geschaut) geredet und mir das neue Gesetz verkauft, als wäre es der neuste heiße exkrement seit geschnitten Brot. Ich habe dann gesagt, dass das alles zuviel Informationen für mich waren, dass mich das erschlagen hat und dass ich gern etwas schriftliches hätte um das alles genau anzusehen und verstehen zu können. Hat sie zugestimmt und mir gesagt, dass ich einen Flyer zugesandt bekomme. Habe ich dann 2 Tage später auch bekommen. Zusätzlich hat sie erwähnt, dass da vorab noch eine Maßnahme (sie hat nicht das Wort Maßnahme benutzt - aber es ist sowas gewesen) fällig ist. Im Gespräch (oder mehr im Monolog den sie da gehalten hat) hat sie auch gesagt, ich solle mir überlegen ob das was für mich wäre. Das klang alles freiwillig. Ist das freiwillig? Ich habe hier im Forum schon ein wenig nachgelesen, aber bin nur auf den wirklich sehr langen und überfüllten Zwangsarbeit für HartzIV Empfänger ... Thread gestoßen. Da habe ich nicht wirklich viele Infos raus mitgenommen. Gibt's bessere Links?
Zweitens:
Sie fing dann an mir als nächstes ein Bewerbungstraining schmackhaft machen zu wollen. Ich hatte beim Termin im November erst Bewerbungsunterlagen vorgelegt die nichts zu bemängeln hatten. Nun hat sie wieder ganz anders geredet. Sätze wie: "Beim Coaching können sie dann Bewerbungsgespräche üben." "Es ist immer gut wenn noch ein weiteres Paar Augen drüber schaut." oder "Sie wurden lange nicht zu Gesprächen eingeladen. Da kann Ihnen das Training helfen, dass sie mit ihrer Bewerbung weiter kommen." gefallen. Auch da habe ich hier im Forum ein wenig gestöbert und bin auf einen Thread gestoßen. Aber wird man das der Sachbearbeiterin im Gespräch ausreden können? Vor allem, wenn sie damit kommt, dass ich keine Einladungen zu Vorstellungsgesprächen hatte?
Und mein drittes Anliegen wäre eine erneute Einladung, weil ich in der letzten Zeit sehr oft und lange krank war.
Dies ist nun die zweite Folgeeinladung auf einen neuen Termin und dort steht geschrieben und mit Textmarker markiert:
Sollten Sie am xx.xx.2019 arbeitsunfähig erkrankt sein, informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner über Ihre Arbeitsunfähigkeit und reichen Sie die ärztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim Jobcenter ein.
Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36 € übernommen.
Oben zitierter Satz wurde von mir fett hervorgehoben, nicht im Schreiben. Daher auch meine Frage. Wenn ich 1x krank bin, dann ist eine AU ein wichtiger Grund, aber wenn ich 3x krank bin, dann nicht mehr? Logik?! Ich weiß, dass es früher nicht rechtens war, diese "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" zu verlangen (nichts anderes ist dieses ja), gilt das denn heute immer noch? Im Schreiben wird ja der Wortlaut "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" vermieden. Aber was könnte denn passieren, wenn ich wieder nur eine normale AU einreiche. Sanktionen und ich muss mich mit Widersprüchen und Co. herumschlagen?
Vielen Dank an jeden, der sich meinen Text durchgelesen hat. Falls ich hier im falschen Unterforum gepostet habe, verschiebt es bitte und entschuldigt mein Tun.