Hallo jumpes,
meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis 80 % GHB, besucht aber eine Regelschule und macht nächstes Jahr ihren REalschulabschluss. Sie musste schon mal zum Amtsarzt (gefordert vom Landratsamt) und auch nochmals zu einer Begutachtung Ende Januar (gefordert von der Jugendeingliederungshilfe des Landratsamts), nun kam Post vom Jobcenter sie soll zum Arzt zwecks Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Habt ihr die bereits erstellten "Gutachten" mal angefordert, welche Begründungen wurden denn dafür jeweils genannt ... Niemand muss sich (ohne wichtige, gesetzlich erlaubte) Gründe regelmäßig "wie Vieh" begutachten lassen nur weil er Schwerbehindert ist lt. Ausweis.
Eine (vom Versorgungs-Amt) bescheinigte Behinderung berechtigt dazu auch Niemanden, sie zeigt doch, dass sie trotzdem "ganz normal" was lernen kann in der Schule, sie hat einen gesetzlichen Anspruch darauf wie jeder andere Mensch auch behandelt und geachtet zu werden, ohne Reduzierung auf ihre Behinderung.
Schau mal ob es bei euch vor Ort "Behinderten-Beauftragte" oder "Gleichstellungs-Beauftragte" gibt ...ich finde das unmöglich und halte diese ständigen Gesundheits-Prüfungen nicht für zulässig.
Vielleicht kannst du hier was finden (Ansprechpartner) ...
BMAS - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen Du schreibst vom "Landratsamt" (Amtsarzt) das lässt auf ein
JC einer Options-Kommune schließen, die glauben öfter mal ein "eigenes
SGB II" zu haben.
Sie ist doch noch Schülerin macht erst nächstes Jahr ihren Abschluss.
Ich nehme mal an, dazu ist das
JC auch bereits mit der laufenden Schulbescheinigung immer informiert worden, ich kann diese ganze "Begutachterei" da überhaupt
NICHT nachvollziehen.
Eine Schwerbehinderung macht zunächst überhaupt keine konkreten Aussagen dazu ob ein Mensch erwerbstätig sein könnte oder nicht, das ist von den konkreten (behindernden) Einschränkungen abhängig.
Eine erneute Begutachtung innerhalb von so kurzer Zeit (letzte war Ende Januar) finde ich nicht ok, bedeutet wieder Stress für meine Tochter, alle Fragen nochmals durchgehen...
Da stimme ich dir sofort zu, warum tauschen die sich denn ihre Erkenntnisse nicht aus, sind doch sonst auch nicht so zurückhaltend damit ... was bitte will denn der
JC -
ÄD nun noch Neues / Anderes feststellen können, wenn es schon 2 recht frische "Gutachten" anderer Ämter gibt ...
Und wofür bitte wurden die benötigt und erstellt ???
ausserdem was mich enorm stört... Schweigepflichtentbindungserklärung soll ich unterschreiben, dass sie alle Ärzte befragen können usw.... Daten würden 3 Jahre lang gespeichert werden.
Wenn sie den tieferen Sinn dieser Schweigepflicht-Entbindungen bereits selbst verstehen kann (was ich mal annehme), dann bist du gesetzlich gar nicht mehr berechtigt das für sie zu entscheiden, deine Tochter kann sogar dem eigenen Arzt verbieten mit dir über ihre konkreten Gesundheits-Probleme zu sprechen wenn sie das nicht (mehr) möchte.
Die Daten werden auch nicht 3 Jahre "gespeichert" sondern diese Schweigepflicht-Entbindungen bleiben 3 Jahre gültig (für viele weitere Nachfragen), wenn das nicht selbst begrenzt wird (nur gültig bis
DATUM) bei der Unterschrift.
Welche Rechtsgrundlagen werden
DIR denn dafür genannt, dass du da für deine Tochter entscheiden sollst / darfst, wo der
JC -
ÄD überall neugierig nach ihren Krankheiten fragen darf ???
Ich finde leider die konkrete Rechtsgrundlage dafür gerade nicht aber ich erinnere mich das auf solchen Formularen schon gelesen zu haben, dass diese Unterschriften für Entbindung von der Schweigepflicht (je nach Alter der betroffenen Person) persönlich geleistet werden müssen.
In der Regel hat keine andere Person zu entscheiden wen
ICH von der Schweigepflicht entbinden möchte, wurde so was vor den anderen Gutachten (oder vor Ort) auch verlangt ???
Dazu würde ich direkt mal beim zuständigen Datenschutz nachfragen wollen ...
1. Muss sie zu so einer Begutachtung oder kann ich verlangen, dass die das erst später machen? Sie möchte weiterhin studieren (Abitur machen)....
Es wäre wirklich sehr wichtig, diese Aufforderung mal komplett (natürlich
OHNE persönliche Daten) zu sehen, es muss ja auch Rechtsgrundlagen darauf geben.
Die können ja nicht einfach nur schreiben: "Wir möchten gerne ein Gutachten machen, erscheinen Sie bitte am / um", es
MUSS ja eine gesetzliche Grundlage genannt werden.
Für die Klärung der Erwerbsfähigkeit nach § 8
SGB II gibt es doch aktuell gar keinen Grund, sie geht (vorerst) noch zur Schule und möchte danach studieren =
FERTIG ...
Da werden andere auch nicht zum
ÄD geschickt, um prüfen zu lassen, "ob das auch stimmt"...
2. Sie erhält keine ergänzenden Leistungen (Mehrbedarf für Behinderte), da die Dame bei Jobcenter meinte, das ginge nicht weil sie ja Schülerin sein und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Das ist ja völlig normal, dass sie dem Arbeitsmarkt (noch) nicht zur Verfügung steht weil sie noch zur Schule geht, das ist bei anderen Schülern aus
Hartz 4 -
BG auch nicht anders ... müssen die auch deswegen
ALLE zum
JC -
ÄD ???
Aber andersrum wollen die die Erwerbsfähigkeit prüfen....? Widerspricht sich doch oder
Auch Schulbesuch ist sowas "wie Arbeit", daraus ergeben sich also keine Zweifel an der Erwerbsfähigkeit, das siehst du durchaus richtig ...
Kann es sein, dass ihr mit dem Mehrbedarf selber "schlafende Hunde geweckt habt", den gibt es nur wenn man über 15 Jahre alt, aber (nachweislich)
NICHT Erwerbsfähig ist ???
Dann sollten die sich aber auch darauf beziehen, bei ihrer Forderung nach Vorstellung beim
JC -
ÄD , dass es deswegen gemacht werden soll.
Sie hat leider keinen Anspruch auf diesen Mehrbedarf wenn sie zu einer
BG gehört als Erwerbsfähiges Mitglied über 15, da gibt es das nur noch bei
LTA-Leistungen.
Wie soll ich mich verhalten was soll ich tun?
Ich würde es begründet ablehnen, meine Tochter mit dieser erneuten aber völlig unnötigen Untersuchung gesundheitlich zu belasten, erst Recht wenn sie deswegen auch noch den (wohl wichtigeren) Schulunterricht versäumen müsste.
Begründung: Hintergrund ist, dass das Jobcenter für "erwerbsfähige Hilfebedürftige" ab 15 Jahren Arbeitslosengeld II zu zahlen hat.
Da dem
JC bekannt ist, dass sie regulär zur Schule geht, ist sie genau so als "Erwerbsfähig" anzusehen wie andere 15-Jährige auch, die noch weiter zur Schule gehen werden ... die werden auch nicht zum Amtsarzt geschickt deswegen.
Sollte die Erwerbsfähigkeit nicht gegeben sein müsste Sozialgeld gezahlt werden. Das heißt, das Geld käme aus einem anderen "Topf".
Das mit dem "anderen Topf" steht auch in diesem Schreiben ???
Das kann euch aber egal sein, ob das
JC lieber einen "anderen Topf" belasten möchte, deine Tochter ist fitt genug für den normalen Schulunterricht und braucht das
NICHT überprüfen zu lassen.
Das ist Erwerbsfähigkeit durchaus gleichrangig ... wenn es keine anderen Argumente gibt ist dieses "Gutachten" überflüssig.
Ich bitte Sie und Ihre Tochter daher, die Unterlagen schnellstmöglich wieder an das Jobcenter zurück zu senden..... usw
Ich vermisse immer noch die §§, die euch dazu verpflichten sollen, "bitten" können die ja um alles Mögliche ...
Eine Bitte kann man auch abschlagen ... deine Tochter hat sicher kein Interesse daran "
JC -amtlich" mit 15 Jahren als "Erwerbsunfähig" abgestempelt zu werden ...
Solche Feststellungen hat rechtsverbindlich nur (vielleicht später mal) die
DRV zu treffen ... dafür ist es wohl aktuell noch etwas zu früh ...
MfG Doppeloma