Jobcenter will die Erwerbsfähigkeit meiner Tochter feststellen lassen

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jumpes

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Hallo,
meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis 80 % GHB, besucht aber eine Regelschule und macht nächstes Jahr ihren REalschulabschluss. Sie musste schon mal zum Amtsarzt (gefordert vom Landratsamt) und auch nochmals zu einer Begutachtung Ende Januar (gefordert von der Jugendeingliederungshilfe des Landratsamts), nun kam Post vom Jobcenter sie soll zum Arzt zwecks Feststellung der Erwerbsfähigkeit.

Sie ist doch noch Schülerin macht erst nächstes Jahr ihren Abschluss. Eine erneute Begutachtung innerhalb von so kurzer Zeit (letzte war Ende Januar) finde ich nicht ok, bedeutet wieder Stress für meine Tochter, alle Fragen nochmals durchgehen... ausserdem was mich enorm stört... Schweigepflichtentbindungserklärung soll ich unterschreiben, dass sie alle Ärzte befragen können usw.... Daten würden 3 Jahre lang gespeichert werden.

Nun die Frage:

1. Muss sie zu so einer Begutachtung oder kann ich verlangen, dass die das erst später machen? Sie möchte weiterhin studieren (Abitur machen)....
2. Sie erhält keine ergänzenden Leistungen (Mehrbedarf für Behinderte), da die Dame bei Jobcenter meinte, das ginge nicht weil sie ja Schülerin sein und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Aber andersrum wollen die die Erwerbsfähigkeit prüfen....? Widerspricht sich doch oder?

Wie soll ich mich verhalten was soll ich tun? Es wäre eine neue seelische Belastung und mit viel Stress verbunden, wieder Termin, wieder weg von der Schule für eine nun zum 3. Mal Begutachtung...

Danke für Eure Hilfe
 

Solanus

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Lade mal das Schreiben anonymisiert hoch, interessant wäre, wie dies begründet wird.

Wenn Deine Tochter keine Leistung bezieht, kann das JC fordern und möchten was es will.

Wenn die 80 GdB amtlich in einem Bescheid festgestellt sind, dann ist da erstmal nichts zu prüfen.

Wenn sie in schulischer Ausbildung ist, schon gar nicht und wenn sie weiter die Schule besuchen will, erst Recht nicht.

Also alles spricht dagegen, deshalb wäre die Begründung interessant.
 

jumpes

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Lade mal das Schreiben anonymisiert hoch, interessant wäre, wie dies begründet wird.

Wenn Deine Tochter keine Leistung bezieht, kann das JC fordern und möchten was es will.

Wenn die 80 GdB amtlich in einem Bescheid festgestellt sind, dann ist da erstmal nichts zu prüfen.

Wenn sie in schulischer Ausbildung ist, schon gar nicht und wenn sie weiter die Schule besuchen will, erst Recht nicht.

Also alles spricht dagegen, deshalb wäre die Begründung interessant.


Begründung: Hintergrund ist, dass das Jobcenter für "erwerbsfähige Hilfebedürftige" ab 15 Jahren Arbeitslosengeld II zu zahlen hat. Sollte die Erwerbsfähigkeit nicht gegeben sein müsste Sozialgeld gezahlt werden. Das heißt, das Geld käme aus einem anderen "Topf". Ich bitte Sie und Ihre Tochter daher, die Unterlagen schnellstmöglich wieder an das Jobcenter zurück zu senden..... usw.
 
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Solanus

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Begründung: Hintergrund ist, dass das Jobcenter für "erwerbsfähige Hilfebedürftige" ab 15 Jahren Arbeitslosengeld II zu zahlen hat. Sollte die Erwerbsfähigkeit nicht gegeben sein müsste Sozialgeld gezahlt werden. Das heißt, das Geld käme aus einem anderen "Topf". Ich bitte Sie und Ihre Tochter daher, die Unterlagen schnellstmöglich wieder an das Jobcenter zurück zu senden..... usw.

Mit dieser Begründung hast Du doch die Antwort schon selbst geliefert.

Wenn sie grundsätzlich nicht erwerbsfähig ist, dann ist das Sozialamt zuständig, wenn sie erwerbsfähig sein sollte, auch wenn es nur 3 Stunden täglich sind, dann halt das JC .

Nur Du kannst es einschätzen ob Ihre Behinderung eine geringfügige Erwerbsfähgkeit zulassen würde und dann wäre der Amtsarzt offensichtlich notwendig und Du solltest der Aufforderung im notwendigen Maße Folge leisten oder Du schätzt schon selbst ein, dass sie nicht in dem Maße arbeiten wird können, dann stellst Du Antrag beim Sozialamt, die würden aber wahrscheinlich die Erwerbsfähigkeit ebenso überprüfen und den med. Dienst einschalten.

Das JC will sie loswerden und das Sozialamt will sie gar nicht erst haben. So ist offenbar die Situation. Nur Du kannst entscheiden was weniger belastet.
 

jumpes

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Aber sie war ja erst bei einer Begutachtung und sie ist ja noch 1 Jahr mindestens auf der Schule... Wieso muss sie jetzt zu dieser Erwerbsfähigkeitsprüfung. Sie arbeitet doch überhaupt nicht.... sie wird weiter zur Schule gehen. Klar kann sie arbeiten gehen trotz Behinderung.
Sie war ja auch schon beim Amtsarzt und auch bei der Begutachtung die von der Jugendeingliederungshilfe gefordert waren, kann doch nicht sein dass ich jetzt nochmal zu einem Arzt rennen muss,.... zumal wir ja ab Mai schon wieder draussen sind aus HARZ 4....
 

Doppeloma

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Hallo Solanus,

Mit dieser Begründung hast Du doch die Antwort schon selbst geliefert.

Da hast du die Begründung des JC aber nicht richtig gelesen ... es geht um "Sozial-Geld" (was üblicherweise nur für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr gezahlt wird) des SGB II und NICHT um Sozial-HILFE des SGB XII ... :icon_evil:

Wenn sie grundsätzlich nicht erwerbsfähig ist, dann ist das Sozialamt zuständig, wenn sie erwerbsfähig sein sollte, auch wenn es nur 3 Stunden täglich sind, dann halt das JC .

Aktuell geht sie noch in die Schule und will anschließend studieren, das sieht ja zunächst mal nicht nach "vermuteter Erwerbsunfähigkeit" aus und dazu hat dann auch nicht der JC - ÄD selbstherrlich zu entscheiden, nur weil ein GdB 80 vorliegt, ich würde das schon fast unter Diskriminierung Schwer-Behinderter einordnen wollen. :sorry:

Nur Du kannst es einschätzen ob Ihre Behinderung eine geringfügige Erwerbsfähgkeit zulassen würde ...

Darum geht es doch aktuell gar nicht, eine (vom Versorgungsamt) bestätigte Behinderung berechtigt das JC doch nicht, sie gleich für "Erwerbsunfähig" erklären zu lassen, es gibt Schwerstbehinderte mit GdB 100 und mehreren Merkzeichen die Vollzeit berufstätig sind. :idea:

Wenn sie bisher ganz normal in die Schule geht und anschließend (wahrscheinlich) studieren wird, zeugt das ja wohl von ausreichend Leistungsfähigkeit über 3 Stunden täglich auch OHNE Untersuchung vom "JC -Amtsarzt" ...

Es gibt also überhaupt keinen Grund ihre Erwerbsfähigkeit prüfen zu müssen, zur Schule gehen ist oft genug schon anstrengender als zur Arbeit ... und sie soll (und kann) ja aktuell auch gar nicht in Arbeit vermittelt werden, da sie immer noch zur Schule geht ... :icon_evil:

Ich würde das als Sorgeberechtigter ablehnen, wenn die Betroffene noch nicht volljährig ist (und ich das deswegen entscheiden soll) erst Recht.

Es ist zudem gar nicht zulässig, einfach für jemand anderen Schweigepflicht-Entbindungen zu unterschreiben, das ist ein ganz persönliches Recht, auch für Minderjährige (ab 14 oder 16, da bin ich mir gerade nicht so sicher) und im Übrigen IMMER freiwillig.

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo jumpes,

meine Tochter hat einen Schwerbehindertenausweis 80 % GHB, besucht aber eine Regelschule und macht nächstes Jahr ihren REalschulabschluss. Sie musste schon mal zum Amtsarzt (gefordert vom Landratsamt) und auch nochmals zu einer Begutachtung Ende Januar (gefordert von der Jugendeingliederungshilfe des Landratsamts), nun kam Post vom Jobcenter sie soll zum Arzt zwecks Feststellung der Erwerbsfähigkeit.

Habt ihr die bereits erstellten "Gutachten" mal angefordert, welche Begründungen wurden denn dafür jeweils genannt ... Niemand muss sich (ohne wichtige, gesetzlich erlaubte) Gründe regelmäßig "wie Vieh" begutachten lassen nur weil er Schwerbehindert ist lt. Ausweis. :icon_evil:

Eine (vom Versorgungs-Amt) bescheinigte Behinderung berechtigt dazu auch Niemanden, sie zeigt doch, dass sie trotzdem "ganz normal" was lernen kann in der Schule, sie hat einen gesetzlichen Anspruch darauf wie jeder andere Mensch auch behandelt und geachtet zu werden, ohne Reduzierung auf ihre Behinderung.

Schau mal ob es bei euch vor Ort "Behinderten-Beauftragte" oder "Gleichstellungs-Beauftragte" gibt ...ich finde das unmöglich und halte diese ständigen Gesundheits-Prüfungen nicht für zulässig.

Vielleicht kannst du hier was finden (Ansprechpartner) ...

BMAS - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

Du schreibst vom "Landratsamt" (Amtsarzt) das lässt auf ein JC einer Options-Kommune schließen, die glauben öfter mal ein "eigenes SGB II" zu haben.

Sie ist doch noch Schülerin macht erst nächstes Jahr ihren Abschluss.

Ich nehme mal an, dazu ist das JC auch bereits mit der laufenden Schulbescheinigung immer informiert worden, ich kann diese ganze "Begutachterei" da überhaupt NICHT nachvollziehen. :icon_evil:

Eine Schwerbehinderung macht zunächst überhaupt keine konkreten Aussagen dazu ob ein Mensch erwerbstätig sein könnte oder nicht, das ist von den konkreten (behindernden) Einschränkungen abhängig.

Eine erneute Begutachtung innerhalb von so kurzer Zeit (letzte war Ende Januar) finde ich nicht ok, bedeutet wieder Stress für meine Tochter, alle Fragen nochmals durchgehen...

Da stimme ich dir sofort zu, warum tauschen die sich denn ihre Erkenntnisse nicht aus, sind doch sonst auch nicht so zurückhaltend damit ... was bitte will denn der JC -ÄD nun noch Neues / Anderes feststellen können, wenn es schon 2 recht frische "Gutachten" anderer Ämter gibt ...

Und wofür bitte wurden die benötigt und erstellt ???

ausserdem was mich enorm stört... Schweigepflichtentbindungserklärung soll ich unterschreiben, dass sie alle Ärzte befragen können usw.... Daten würden 3 Jahre lang gespeichert werden.

Wenn sie den tieferen Sinn dieser Schweigepflicht-Entbindungen bereits selbst verstehen kann (was ich mal annehme), dann bist du gesetzlich gar nicht mehr berechtigt das für sie zu entscheiden, deine Tochter kann sogar dem eigenen Arzt verbieten mit dir über ihre konkreten Gesundheits-Probleme zu sprechen wenn sie das nicht (mehr) möchte. :icon_evil:

Die Daten werden auch nicht 3 Jahre "gespeichert" sondern diese Schweigepflicht-Entbindungen bleiben 3 Jahre gültig (für viele weitere Nachfragen), wenn das nicht selbst begrenzt wird (nur gültig bis DATUM) bei der Unterschrift.

Welche Rechtsgrundlagen werden DIR denn dafür genannt, dass du da für deine Tochter entscheiden sollst / darfst, wo der JC -ÄD überall neugierig nach ihren Krankheiten fragen darf ???

Ich finde leider die konkrete Rechtsgrundlage dafür gerade nicht aber ich erinnere mich das auf solchen Formularen schon gelesen zu haben, dass diese Unterschriften für Entbindung von der Schweigepflicht (je nach Alter der betroffenen Person) persönlich geleistet werden müssen.

In der Regel hat keine andere Person zu entscheiden wen ICH von der Schweigepflicht entbinden möchte, wurde so was vor den anderen Gutachten (oder vor Ort) auch verlangt ???

Dazu würde ich direkt mal beim zuständigen Datenschutz nachfragen wollen ... :idea:

1. Muss sie zu so einer Begutachtung oder kann ich verlangen, dass die das erst später machen? Sie möchte weiterhin studieren (Abitur machen)....

Es wäre wirklich sehr wichtig, diese Aufforderung mal komplett (natürlich OHNE persönliche Daten) zu sehen, es muss ja auch Rechtsgrundlagen darauf geben.
Die können ja nicht einfach nur schreiben: "Wir möchten gerne ein Gutachten machen, erscheinen Sie bitte am / um", es MUSS ja eine gesetzliche Grundlage genannt werden.

Für die Klärung der Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II gibt es doch aktuell gar keinen Grund, sie geht (vorerst) noch zur Schule und möchte danach studieren = FERTIG ...

Da werden andere auch nicht zum ÄD geschickt, um prüfen zu lassen, "ob das auch stimmt"... :icon_evil:

2. Sie erhält keine ergänzenden Leistungen (Mehrbedarf für Behinderte), da die Dame bei Jobcenter meinte, das ginge nicht weil sie ja Schülerin sein und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Das ist ja völlig normal, dass sie dem Arbeitsmarkt (noch) nicht zur Verfügung steht weil sie noch zur Schule geht, das ist bei anderen Schülern aus Hartz 4 - BG auch nicht anders ... müssen die auch deswegen ALLE zum JC -ÄD ???

Aber andersrum wollen die die Erwerbsfähigkeit prüfen....? Widerspricht sich doch oder

Auch Schulbesuch ist sowas "wie Arbeit", daraus ergeben sich also keine Zweifel an der Erwerbsfähigkeit, das siehst du durchaus richtig ...

Kann es sein, dass ihr mit dem Mehrbedarf selber "schlafende Hunde geweckt habt", den gibt es nur wenn man über 15 Jahre alt, aber (nachweislich) NICHT Erwerbsfähig ist ???

Dann sollten die sich aber auch darauf beziehen, bei ihrer Forderung nach Vorstellung beim JC -ÄD , dass es deswegen gemacht werden soll.
Sie hat leider keinen Anspruch auf diesen Mehrbedarf wenn sie zu einer BG gehört als Erwerbsfähiges Mitglied über 15, da gibt es das nur noch bei LTA-Leistungen.

Wie soll ich mich verhalten was soll ich tun?

Ich würde es begründet ablehnen, meine Tochter mit dieser erneuten aber völlig unnötigen Untersuchung gesundheitlich zu belasten, erst Recht wenn sie deswegen auch noch den (wohl wichtigeren) Schulunterricht versäumen müsste.

Begründung: Hintergrund ist, dass das Jobcenter für "erwerbsfähige Hilfebedürftige" ab 15 Jahren Arbeitslosengeld II zu zahlen hat.

Da dem JC bekannt ist, dass sie regulär zur Schule geht, ist sie genau so als "Erwerbsfähig" anzusehen wie andere 15-Jährige auch, die noch weiter zur Schule gehen werden ... die werden auch nicht zum Amtsarzt geschickt deswegen. :icon_evil:

Sollte die Erwerbsfähigkeit nicht gegeben sein müsste Sozialgeld gezahlt werden. Das heißt, das Geld käme aus einem anderen "Topf".

Das mit dem "anderen Topf" steht auch in diesem Schreiben ???

Das kann euch aber egal sein, ob das JC lieber einen "anderen Topf" belasten möchte, deine Tochter ist fitt genug für den normalen Schulunterricht und braucht das NICHT überprüfen zu lassen.
Das ist Erwerbsfähigkeit durchaus gleichrangig ... wenn es keine anderen Argumente gibt ist dieses "Gutachten" überflüssig.

Ich bitte Sie und Ihre Tochter daher, die Unterlagen schnellstmöglich wieder an das Jobcenter zurück zu senden..... usw

Ich vermisse immer noch die §§, die euch dazu verpflichten sollen, "bitten" können die ja um alles Mögliche ...
Eine Bitte kann man auch abschlagen ... deine Tochter hat sicher kein Interesse daran "JC -amtlich" mit 15 Jahren als "Erwerbsunfähig" abgestempelt zu werden ...

Solche Feststellungen hat rechtsverbindlich nur (vielleicht später mal) die DRV zu treffen ... dafür ist es wohl aktuell noch etwas zu früh ...

MfG Doppeloma
 
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