Jobcenter weigert sich Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu erstatten

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JobcenterBoss

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Hallo,

von November 2017 bis März 2018 war ich über meinen Vater privat krankenversichert. Seit April 2018 bin ich selbst privat versichert im Basistarif. Das Jobcenter zahlt die Beiträge im Basistarif direkt an die Krankenkasse.

Problem 1:

Die für die Erstattung notwendigen Dokumente (Rückzahlungsvereinbarung mit meinem Vater, aktueller Beitragsnachweis) habe ich schon vor Monaten eingereicht. Die Beitragsnachweise sind aus dem Jahr 2017. Eine Beitragsänderung hätte erst wieder 2019 erfolgen können.

Trotz meiner ständigen Hinweise, dass die Beitragsnachweise aus 2017 aktuell sind, verlangt das Jobcenter "aktuelle Beitragsnachweise" für das Jahr 2018. Um meine Aussage zu untermauern habe ich dem Jobcenter das Angebot für den Basistarif im März 2018 zukommen lassen. Aus diesem Schreiben geht nochmals hervor, dass im Jahr 2018 keine Beitragsänderung erfolgt ist und damit die Beitragsnachweise aus 2017 aktuell sind.

Seitdem habe ich vom Jobcenter nichts mehr gehört. Auf meine schriftliche Nachfrage kam nun folgende Antwort: "Die Beiträge von November 2017 - März 2018 können nicht übernommen werden, da lediglich ein Angebot vorliegt und keine Rechnung."

Problem 2:

Der Beitrag für Juli 2018 wurde von meinem Konto eingezogen. Sepa-Mandat ist mittlerweile gekündigt. Auf meine Anfrage beim Jobcenter mir diesen Beitrag gutzuschreiben bekam ich den Bewilligungsbescheid als Antwort, mit dem Hinweis, dass die Beiträge ab April 2018 übernommen werden.

Für Ratschläge bezüglich dem weiteren Vorgehen wäre ich sehr dankbar.
 

JobcenterBoss

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Da steht, dass die Beiträge für meinen eigenen Vertrag (ab 04.2018) übernommen werden. Einen Versagensbescheid (nennt man das so?) bezüglich der Beiträge von Nov. 17 - Mrz. 18 habe ich nie bekommen.
 

JobcenterBoss

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Hab den aktuellen Bewilligungsbescheid im Anhang hochgeladen. 07/18 wurden also nur 24,01 ausgezahlt?
 

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JobcenterBoss

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Nein, das hast du noch nicht einmal ansatzweise, denn du hast deutlich sichtbar lediglich einen Schnipsel des Bescheides hochgeladen und die ggf. relevanten Dinge wie u.a. z.B Begründungen komplett weggelassen.

Die Begründung ist für das Problem vollkommen irrelevant. Da steht nur, dass ich nachgewiesen habe, dass die Beiträge zum 1.07. gestiegen sind worauf sich dann der abfotografierte Änderungsbescheid gründet.
 

Helga40

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Zu Problem 2:

(5) Der Zuschuss nach Absatz 1 Satz 1, nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, nach Absatz 3 Satz 1 und nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 ist an das private Versicherungsunternehmen zu zahlen, bei dem die leistungsberechtigte Person versichert ist. Der Zuschuss nach Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 ist an die Krankenkasse zu zahlen, bei der die leistungsberechtigte Person versichert ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__26.html

Wenn also deine PKV die Beiträge doppelt bekommen hat, dann musst du dich dorthin wenden, dass sie dir den von dir gezahlten Beitrag wieder auszahlt. Das JC darf nur an das Versicherungsunternehmen zahlen.

Problem 1 habe ich nicht verstanden.

Warst du in dem Zeitraum November 17 bis März 18 schon im SGB II Bezug? Wenn ja, wieso warst du dann familienversichert in der PKV über den Vater? Und wenn ja, und dein Vater hat die Beiträge bezahlt: was willst du dann erstattet haben, wenn doch der Bedarf durch deinen Vater gedeckt wurde?
 

JobcenterBoss

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Zu Problem 2: Ja habe ich mir schon gedacht, nur hat das JC anscheinend nur ca. 24 Euro überwiesen. D.h. Das Geld ist verloren?

Zu Problem 1: Ich war selbst privat versichert, da Ü25 keine Familienversicherung mehr geht, wir wurden bei der Versicherung aber noch unter einer Vertragsnummer geführt, weshalb mein Vater die Beiträge gezahlt hat.

Allerdings haben mein Vater und ich eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen und die wurde vom JC akzeptiert. Für die Erstattung sollte ich nur noch die Höhe der Beiträge nachweisen, was ich auch tat. Die Nachweise waren aus dem März 2017, da dort die letzte Anpassung erfolgt ist. Die nächste Beitragsanpassung hätte frühestens 2019 erfolgen können, was das Jobcenter jedoch nicht hinderte Nachweise für 2018 zu verlangen.

Im April 18 bin ich in den Basistarif gewechselt. Im Angebot für den Basistarif wurde natürlich auch mein aktueller Beitrag nochmals aufgelistet, der mit den eingereichten Nachweisen identisch ist, mit der Bitte meinerseits endlich zu akzeptieren, dass ich aktuelle Nachweise vorgelegt habe. Das war im April 18. Mit meinem Schreiben vom 21.08.18 wollte ich den Sachstand erfragen, worauf ich folgende Antwort bekam: siehe Anhang.
 

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